Erlaubnis für einen "Kampfhund"

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Ansonsten muß man in NRW einen Hund aus einem Tierheim holen.
Aus welchem Tierheim ist egal.
Privathunde sind verboten.

Es sitzen hunderte Kampfis jeden Alters in den Heimen, die auf einen guten Platz warten.
Wer sagt, der findet dort nix, der hat wohl nicht richtig geguckt.

Ansonsten kann dir auch weiterhelfen, was die Verordnung in NRW betrifft.
 
  • 12. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Midivi ... hast du hier schon mal geguckt?
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das stimmt so nicht, du kannst in nrw hunde aus ganz deutschland übernehmen, solange sie aus dem tierschutz oder dem tierheim sind.

nur aus dem ausland und von privat ist das verboten.
 
Du kannst in NRW NUR einen Hund AUS NRW holen, da Ein- und Ausfuhr von / in ein anderes Bundesland ILLEGAL und somit VERBOTEN ist.

An dem Satz ist falsch:

- man darf sich in NRW auch einen Pit oder Staff aus einem anderen Bundesland holen, sofern dieser aus einem Tierheim eines andere Bundeslandes kommt - Kauf von Privat ist in NRW nicht gestattet - in anderen Bundesländern (NDS, Hessen) dagegen schon.

-> somit ist der Satz in rot in diesem Zusammenhang falsch und der blaue auch ... eigentlich ist an dem Satz alles falsch.

:kp:

Aber DAS wurd ja vorher schon geschrieben.

By the way - AUSFUHR heisst den Hund in ein anderes (Bundes)Land zu verbringen, DAS ist nicht verboten, wenn in dem (Bundes)Land Hunde aus anderen Bundesländern übernommen werden dürfen.

Übernahme aus anderen Bundesländern ist z.Bsp. in RLP verboten (aktuell noch wie Midivi schrieb) bzw. in div. Bundesländern bekommt man Staffs und Pits (egal ob TS oder Privat) gar nicht mehr genehmigt (Bayern z.Bsp.).

Für Staffs, Pits, Staffbulls und Bullterrier existiert ein allgemeines IMPORTVERBOT nach Deutschland! Also aus dem Ausland darf von den 4 genannten Rassen keiner nach Deutschland verbracht werden, der hier nicht schonmal angemeldet gewesen ist. In Holland kaufen und dann in Deutschland anmelden ist nicht legal.
 
Hallo "Knuffie",

Was spricht denn für dich dagegen dir einen Hund aus dem Tierheim zu holen?
 
Knuffie das ändert aber nichts an der Sache, das es VERBOTEN ist. Du kannst in NRW NUR einen Hund AUS NRW holen, da Ein- und Ausfuhr von / in ein anderes Bundesland ILLEGAL und somit VERBOTEN ist.

Meines Wissens nach ist es in NRW kein kein Problem, einen Tierschutzhund auch aus einem anderen Bundesland aufzunehmen. Es MUSS aber nachweislich ein Hund aus dem Tierschutz sein!

Es gibt auch immer mal wieder Welpen im Tierschutz - ich habe gestern erst einen Wurf Amstaffmixe eingestellt (Essener Tierheim). Schau mal in die Tiervermittlung.
 
Knuffie das ändert aber nichts an der Sache, das es VERBOTEN ist. Du kannst in NRW NUR einen Hund AUS NRW holen, da Ein- und Ausfuhr von / in ein anderes Bundesland ILLEGAL und somit VERBOTEN ist.

Meines Wissens nach ist es in NRW kein kein Problem, einen Tierschutzhund auch aus einem anderen Bundesland aufzunehmen. Es MUSS aber nachweislich ein Hund aus dem Tierschutz sein!

Ist es ja auch nicht. Daher isses weder illegal noch verboten einen Welpen ausm Tierschutz / ausm Tierheim aus einem anderen Bundesland zu übernehmen und den nach NRW zu "importieren".
 
Knuffie das ändert aber nichts an der Sache, das es VERBOTEN ist. Du kannst in NRW NUR einen Hund AUS NRW holen, da Ein- und Ausfuhr von / in ein anderes Bundesland ILLEGAL und somit VERBOTEN ist.

Meines Wissens nach ist es in NRW kein kein Problem, einen Tierschutzhund auch aus einem anderen Bundesland aufzunehmen. Es MUSS aber nachweislich ein Hund aus dem Tierschutz sein!

Ist es ja auch nicht. Daher isses weder illegal noch verboten einen Welpen ausm Tierschutz / ausm Tierheim aus einem anderen Bundesland zu übernehmen und den nach NRW zu "importieren".

Sach isch ja. :D

Ich fürchte nur, jetzt haben wir den Fredersteller vollends verwirrt.

Also: Aufnahme eines Tierschutzhundes der Anlage 1 aus ganz Deutschland möglich!
 
Neues Gesetz oder habe ich etwas verpasst?

Weder noch. Die Aussage ist nicht korrekt, quasi falsch :D

Viele Grüsse
Steffi

Was ist daran falsch? Ein- und Ausfuhrverbot besteht! Privatkauf ist generell verboten..

Hi Hundekaddi,

meine Vorredner haben es ja bereits erklärt. Vielen Dank dafür :).
Bist Du immer noch der Meinung, innerhalb Deutschlands dürfen keine Liste 1 Tierschutz-Hunde aus oder nach NRW verbracht werden?

Viele Grüsse
Steffi
 
also mir ist es wichtig das der hund in vernünftigen vehälltnissen aufwächst
und ich die elterntiere kennen lerne und die auch ein gesundes wesen haben
der hund den ich holen will ist perfekt wächst unter kindern in einem einfamillienhaus auf mit hunden verschiedenster rassen
die prägephase ist halt sehr wichtig bei hunden

und sowas ist in einem tierheim leider nicht gegeben egal wie gut das tierheim ist
ich würde mir nie einen hund ausm heim holen weil mann einfach die vorgeschichte nicht kennt und die mitarbeiter im tierheim auch nicht die wissen nur soviel wie mann denen gesagt hat die haben einfach nur ein profil von einem hund
ich will einfacch nicht die fehler von anderen wieder ausbügeln die bei der erziehung schiefgegangen sind

das ist meine meinung ihr mögt ja vielleicht anderrer meinung sein aber wir sind ja hier um meinungen auszutauschen und uns gegenseitig zu helfen und nicht um anderen ihre meinungen aufzudrücken

ps das thema weicht leicht ab

danke allen die ihre meinungen und erfahrungen mit eingebracht haben
aber ich wollte nur wissen was mann als besonderer privater grund angeben kann und im hundegesetz nrw ist das aufgelistet also darf man von privat kaufen wenn man halt einen besonderen privaten grund nenen kann
meine bitte richtet sich an die die erfahrung damit haben mit dem antrag/formulierug und so


mfg
Knuffie
 
Es reicht die Anzeige EINES aufmerksamen Nachbarn und Dein Hund landet im Tierheim und Du auf der Strafbank!

Aber das scheint Dir ja egal zu sein ... Leider legst Du das Gesetzt vollkommen falsch aus!

Schade für den nächsten Hund in einem NRW Tierheim ...
 
ich habe hier keinen solchen aufmerksamen nachbarn
ich weiss nicht in was für einer gegend du wohnst?

ich frag am besten die leute hier wie die das gemacht haben hier sind auch einige in der nachbarschaft war nur zu kalt um rauszugehen
trotzdem danke
 
also mir ist es wichtig das der hund in vernünftigen vehälltnissen aufwächst
und ich die elterntiere kennen lerne und die auch ein gesundes wesen haben
der hund den ich holen will ist perfekt wächst unter kindern in einem einfamillienhaus auf mit hunden verschiedenster rassen
die prägephase ist halt sehr wichtig bei hunden

-->> Wenn du genau darauf wert legst, verabschiede dich a) von einem Pit, Staff oder sonst einem Liste 1 Hund in NRW oder zieh in ein Bundesland, wo man diese Hunde von Privat / Züchter übernehmen darf. :unsicher:


aber ich wollte nur wissen was mann als besonderer privater grund angeben kann und im hundegesetz nrw ist das aufgelistet also darf man von privat kaufen wenn man halt einen besonderen privaten grund nenen kann
meine bitte richtet sich an die die erfahrung damit haben mit dem antrag/formulierug und so

READ IT FROM MY LIPS: Du wirst in NRW als Privatperson keinen Liste 1 Hund im Privatankauf vom Züchter (bei dir könnt ich mir auch nen Vermehrer vorstellen) genehmigt bekommen!!

Der nächste Welpe, der im Tierheim landen wird. Herzlichen Glückwunsch.
 
du kennst mich garnicht und urteilst über mich? bei was für gestörten leuten bin ich hier nur gelandet
omg
ich glaub du stammst von nem hinterhof vermehrer
 
aber ich wollte nur wissen was mann als besonderer privater grund angeben kann und im hundegesetz nrw ist das aufgelistet also darf man von privat kaufen wenn man halt einen besonderen privaten grund nenen kann
Als privater Grund wurde nach Erlass der LHV ein bereits vorhandener Hund angesehen.

Jetzt gibt es im Grunde genommen keinen privaten Grund mehr.

war nur zu kalt um rauszugehen
Ahja verstehe, und Du bist sicher Dir einen Hund anschaffen zu wollen?
 
wird hier alles auf die goldwaage gelegt?


Beleidigungen entfernt, Caro***
 
Wenn ich schon höre der Hund wächst mit verschiedenen Hunderassen auf, muss ich kotzen............
Sorry, aber für mich hört sich das nach Vermehren und nicht züchten an. Oder bekommen die Hunde Papiere?
Und zu kalt ist es zum rausgehen? Du weißt hoffentlich schon, das ein Am. Staff gewissen Auslauf braucht und es ihm nicht reicht einen grossen Garten zu bevölkern oder 3 Runden um den Häuserblock zu gehen.
Wenn ich mich geirrt haben sollte, entschuldige ich mich jetzt schon für meinen Beitrag.
 
Uiuiui,, mensch Knuffie,
hier im Forum sind Menschen unterwegs, die sich seit JAHREN mit dem Thema Listenhunde auseinander setzen. Und jetzt meinst du, du hast die Weisheit mit Löffeln gefressen bzw. eine Gesetzeslücke gefunden, die in dein Schema passt?!

Mensch, da geht mir der Hut hoch....das wird wieder so eine Aktion "Ich schaffe mir einen solchen Hund an, da kann kommen wer/was will". Das endet ganz böse - leider für den Hund. Denk doch mal nach....Sorry, da kriechen mir die Schlangen am Hals hoch.

Wütende und hilflose Grüße
Alex
 
andere hunderassen heißt der typ hat eine mini bull hündin (6mon)und eine bullmastiff hündin(2jahre) und noch die elterntiere
bitte erst schreiben wenn mann auch weis wovon man redet oder vorher fragen! denn fragen werden von mir wenigstens beantwortet

und das ist nicht vermehrer
und ich bin mir bewusst das der hund viel auslauf braucht nur weil ich hier diese frage stelle heißt es nicht das ich noch nie nen hund hatte oder mich mit hunden nict auskenne
und tut mal nicht so einen auf scheinheilig noch hb ich keinen hund also darf ich ja mal nen tag fulhenzen wenn eh schon frei hab
und ich weiß genau das mann bei wind und wetter rausgeht und keine ausreden gelten
 
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