Mein Hund schei*** die Wiesen voll

Schragi

KSG-Pubsissity™
15 Jahre Mitglied
Na sowas...
da gehe ich doch eben bei uns spazieren, Leon vorne an auf der Kuhwiese, Tor stand offen, also nicht verboten, da kommt ein Auto, hält an, der Typ ruft zu mir:
"runter von der Wiese, die Hunde schei*** alles voll!"
Hä??? wat will der??? ich sach nur "ja, ja" da fährt er weiter.
Einige Meter weiter sehe ich, das es Jäger mit Hunden sind die gerade eine Treibjagd veranstalten. In der Ferne waren weitere Jäger auszumachen.

Also, warum kann dieser Mitmensch nicht einfach sagen: wir veranstalten eine Treibjagd, bitte bleiben Sie auf den Wegen.
Ich sag da nur: BLÖDMANN!

LG
Andrea
 
  • 23. Mai 2024
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Hi Schragi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Naja, einen Rehrücken ess ich auch schon mal ganz gerne...
Nur ein Mindestmaß an Respekt erwarte ich eigentlich schon.
 
Ich würde eher eine Warnung erwarten - nicht daß Ihr noch aus Versehen ins Visier genommen werdet.... :unsicher:
 
Schragi schrieb:
Leon vorne an auf der Kuhwiese, Tor stand offen, also nicht verboten
Falsche Schlußfolgerung.
Es ist wirklich nicht der Brüller, auf unseren Wiesen wird auch z.B. Heu gemacht. Wer möchte schon daß seine Kühe oder Pferde Hundesch*** mitfressen? Da sehe ich auch gesundheitliche Probleme. Nett ist auch wenn Hundehalter ihren Lieblingen riesige Knüppel auf Weiden werfen, der Hund ihn nicht zurückholt und das Ding liegengelassen wird. So ein Teil kann dir sogar einen Drescher kaputtmachen.

Alexis
 
Ich will nichts Falschen erzählen, aber ich habe mal gelesen, dass Kühe krank werden, wenn sie Hundesch** fressen...

Allerdings finde ich auch, dass der Herr etwas freundlicher hätte sein können.
Fällt mir in der heutigen Zeit öfters auf, dass immer gleich los gemotzt wird, anstatt freundlich zu bleiben.
 
Silke2 schrieb:
Ich will nichts Falschen erzählen, aber ich habe mal gelesen, dass Kühe krank werden, wenn sie Hundesch** fressen...

Jupp, da sind Parasiten drin, die bei Schwangerschaften von Kühen die Ungeborenen schädigen können.

Allerdings hab ich mich mal mit einem TA darüber unterhalten und der hat gemeint, dass viele Bauern das auch gerne auf die Hundehalter schieben, weil sie genau wissen, dass sie ihre Wiesen mit irgendeinem "günstigen" Zeug gedüngt haben und es durchaus auch so passieren kann und wohl oft passiert.

Für Treibjagdten hab ich absolut kein Verständnis. Das hin und wieder mal Wild abgeschossen werden muss, ist mir klar, muss ja sein. Aber ob man das auf diese Weise machen muss? :unsicher:
lg,
Kaze
 
Neospora Canis, nahezu jeder Hund ist Träger und führt bei Kühen zum Abort (Fehlgeburt/Abgang).

Manche Bauern haben aber auch nichts dagegen wenn man mit den Hunden auf die Weiden geht, man muß nur vorher freundlich fragen und zusichern die Mause-buddel-löcher wieder zuzuschütten. ;)
 
NEIN! Das ist so nicht richtig und auch durch Studien belegt:
-Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere
-Institut für epideiologische Diagnostik
-Universität Bern
einfach mal googeln unter "Neospora caninum"
 
Gilette, worauf ist Dein NEIN jetzt bezogen?

In einem der letzten SV-Hefte war ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema, auch wenn den hofeigenen Hunden da durchaus Mitschuld gegeben werden kann, gefährdet doch jeder weitere Gasthund in den Wiesen u. U. die Gesundheit der Kühe... Bei uns gehen Wanderwege durch die Kuhwiesen und die Bauern reagieren mitunter auch allergisch, wenn jeder Touri seinen Hund machen läßt wo er will. Es gibt ja auch genug Brachland und nicht auf jeder Wiese stehen Kühe...
 
Ob er nun auf die Wiese schei*** oder nicht, das Betreten ist definitiv NICHT verboten. Da gibt es entsprechende Gesetze die mir das ausdrücklich gestatten, wenn diese nicht verschlossen sind und ich diese nur ausserhalb der Wachstumszeit, also jetzt betrete und ich auch nichts kaputt mache.
Und nur so am Rande, mein Hund schei*** nicht auf die Wiese, er macht diskret in Büsche am Wegesrand. Solange wir ihn haben hat er noch nie irgendwo hin gemacht, wo eine Kuh fressen könnte. Aber darum geht es auch garnicht...
Das nächste mal lass ich ihn in den Vorgarten dieses Jägers machen, dann müssen wir uns keine Sorgen um die Gesundheit der Kühe machen und der Jäger latscht bei seiner Jagdaktivität nicht in imaginäre Hundehaufen.

LG
Andrea
 
Soweit ich weiß. handelt es sich lediglich um eine Vermutung, dass Hunde den Virus übertragen und Ansteckung über den Hundekot erfolgt! Wissenschaftlich bewiesen ist es nicht.

Habe kürzlich erst einen entsprechenden Artikel gelesen. Glaube, auf der VDH-Seite. Guckt doch nocheinmal dort.

Und eingezäunte Wiesen würde ich eh nicht betreten und auch meinen Hund nicht darauf lassen - und wenn das Tor zehnmal offen steht.

Caro-BX
 
Es möge mir, einem Bauernkind, doch mal bitte jemand erschöpfend erläutern, wieso neuerdings (!) Hundescheiße für grasende Kühe, bzw. für die Ernte so gefährlich ist und wieso beispielsweise die Exkremente von Wildtieren scheinbar nicht zu hysterischen Ausbrüchen bei den Landwirten führen.
Wahrscheinlich, weil sich die Füchse und die Wildschweine ohnehin schon längst nicht mehr auf die mit Chemie verseuchten Felder verirren.

Bei mir zuhause nahmen und nehmen die meisten Bauern ihre eigenen Hunde den ganzen Tag mit auf's Feld und auf die Weiden - und ich glaube nicht, daß denen folglich die Kühe reihenweise verenden oder fehlgebähren.

Und, Menschenskinder, als ob heute noch irgendein "Erreger" in unsere Nahrungskette gelangen könnte. Bis unsereins in's Roggenbrötchen beißt, hat das Getreide eine derart fette chemische Keule gekriegt, daß da wohl jeglicher Virrus sein Leben ausgehaucht haben dürfte.
 
Schragi schrieb:
Na sowas...
da gehe ich doch eben bei uns spazieren, Leon vorne an auf der Kuhwiese, Tor stand offen, also nicht verboten, da kommt ein Auto, hält an, der Typ ruft zu mir:
"runter von der Wiese, die Hunde schei*** alles voll!"
Ich habe dazu mal eine Frage. wenn bei euch das Gartentor offensteht ist das eine Einladung für jedermann kann ich meinen Hunde da dann zum scheißen reinschicken ?

Bestimmt nicht oder ???

Gruß HighHoh
 
HighHoh schrieb:
Ich habe dazu mal eine Frage. wenn bei euch das Gartentor offensteht ist das eine Einladung für jedermann kann ich meinen Hunde da dann zum scheißen reinschicken ?

Bestimmt nicht oder ???

Gruß HighHoh
Was ist denn das für ein Fehlzusammenhang :verwirrt:
es gibt das Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
und dieses lautet auszugsweise wie folgt:

§ 2 Wald und übrige freie Landschaft

(1) 1Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. 2Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.
(2) Nicht zur freien Landschaft gehören

1. Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,
2. Gebäude, Hofflächen und Gärten,
3. Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
4. Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

.....

§ 23 Recht zum Betreten

(1) Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§ 2 Abs. 1) betreten und sich dort erholen.
(2) Nicht betreten werden dürfen

1. Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
2. Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
3. Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.

(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des § 25 Abs. 1 und das Reiten.

§ 24 Begehen

Das Begehen schließt das Skilaufen, das nicht durch Motorkraft oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren und das Benutzen von Krankenfahrstühlen ohne Motorkraft ein.

...

§ 29 Rücksichtnahme

1 Wer Grundstücke im Rahmen der §§ 23 bis 28 betritt, darf die Waldbesitzenden und sonstigen
Grundbesitzenden der betretenen und der benachbarten Grundstücke und andere Personen nicht schädigen, gefährden oder belästigen. 2 Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Reiterinnen und Reiter haben besondere Rücksicht auf andere Personen zu nehmen. 3 Sie haben Krankenfahr-stühlen, Fußgängerinnen und Fußgängern Vorrang einzuräumen, es sei denn, dass sie auf gekennzeichneten Radwegen fahren oder auf gekennzeichneten Reitwegen reiten.

...

§ 31 Verbote und Sperren

(1) 1Waldbesitzende und sonstige Grundbesitzende dürfen die Ausübung der Betretensrechte nach den §§ 23 bis 28 schriftlich, durch Zeichen oder in dringenden Fällen mündlich verbieten sowie durch Zäune, Sperren oder sonstige Hindernisse verhindern oder wesentlich erschweren, soweit dies erforderlich ist

1. zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben,
2. zur Brandverhütung,
3. zum Schutz der Waldbesitzenden, sonstiger Grundbesitzender oder anderer Personen vor Schäden oder unzumutbaren Belästigungen, insbesondere bei übermäßig häufiger Benutzung,
4. zur Vermeidung von erheblichen verbotswidrigen Abfallablagerungen an Badeteichen und Grillplätzen,
5. zur ordnungsgemäßen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke,
6. zum Schutz der besonders geschützten Arten von wild lebenden Tieren und wild wachsenden Pflanzen sowie von Wild, das während des ganzen Jahres mit der Jagd zu verschonen ist,
7. wegen ständiger erheblicher Beunruhigung des Wildes durch Besucherinnen und Besucher sowie
8. zur Bejagung des Schalenwildes
a) durch Treib-, Drück-, oder Stöberjagden oder
b) durch andere Formen der Bejagung, wenn jagdrechtliche Abschusspflichten ohne die Sperrung nicht mehr zu erfüllen sind.

...

§ 33 Pflichten zum Schutz vor Schäden

(1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,

1. dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
a) nicht streunen oder wildern und
b) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden,
2. Koppeltore, Wildgattertore und andere zur Sperrung von Eingängen in eingefriedete Grundstücke oder von Wegen dienende Vorrichtungen nach dem Öffnen zu schließen,
3. das eigene und das anvertraute Vieh außerhalb eingefriedeter Grundstücke zu beaufsichtigen oder zu sichern.

Also, bevor Du hier groß rumblabberst informier Dich erst mal richtig.
 
Tote Rinder durch Hundekot: Hunde über Plazenten infiziert

Hunde nehmen Erreger über Föten und Plazentas aus Landwirtschaft auf

30.11.2004 / APA

Salzburg - Der Vorwurf ist so alt, wie Hunde ihr Häufchen in Futterwiesen deponieren: Über die Nahrung würden die Rinder auch Hundekot zu sich nehmen, der mit Parasiten belastet ist. Das wiederum würde zu Frühgeburten bei Kühen und zum qualvollen Verenden von Kälbern führen. Seit einem Jahr gibt es ein nicht veröffentlichtes Schreiben der Landwirtschafts-Abteilung des Landes Salzburg, das mit dieser Behauptung aufräumt. Derartige Infektionen seien ein Ausnahmefall. Außerdem würden sich die Hunde hauptsächlich durch von Bauern nicht ordentlich entsorgten Föten und Plazentas infizieren.

Auslöser war der Salzburger Landtag, der im Oktober des Vorjahres
- wenige Monate vor der Landtagswahl - in einem Entschließungsantrag die Landesregierung ersucht hatte, "alle Möglichkeiten zu prüfen, wie das Verursachen von Tierleid, von Frühgeburten bei Kühen und das Verenden von Kälbern durch von Parasiten belasteten Hundekot vermieden werden kann". Rund zwei Monate später lag die Antwort der zuständigen Landwirtschaftsabteilung vor, die aber nie veröffentlicht
wurde: Die Übertragung von Krankheiten vom Hund auf das Rind gebe es nur im Einzelfall. Und eine Infektion des Rindes mit dem Erreger Neospora caninum "mit nachfolgendem Abort bzw. nachfolgender Ausbildung einer mumifizierten Frucht ist in unserer Region als seltener Ausnahmefall zu betrachten".

Die Abteilung schreibt dann, dass sich die Hunde hauptsächlich über Plazentas von normalen Tiergeburten infizieren würden, die von den Hunden oft gefressen werden. "Durch die sichere Entsorgung von Föten und Plazenten im landwirtschaftlichen Betrieb kann der Infektionszyklus unterbrochen werden", heißt es.

Den Weg an die Hundehalter - die ihrerseits darauf achten könnten, dass Futterwiesen nicht durch Hundekot verunreinigt werden - und die Öffentlichkeit fand das Schreiben der Landwirtschaftsabteilung aber nicht. Es wurde nur an die Landesamtsdirektion, den zuständigen Landesrat Sepp Eisl (V) und die Landesveterinärdirektion geschickt. Vielmehr wurde vom Tiergesundheitsdienst Salzburg "auftraggemäß an das Salzburger Agrar Marketing herangetreten, um eine positive Informationskampagne zur Sensibilisierung des Problems 'Hundekot auf landwirtschaftlichen Flächen' zu entwickeln."



LG
Carmen
 
sleepy, dann handeln das die Bauern bei euch anscheinend anders als die bei uns.
Hier nimmt niemand seinen Hund 'den ganzen Tag mit auf's Feld', und schon gar nicht auf Futterweiden. Auch wenn es nicht gesundheitsschädlich ist, ich finde schlicht daß das mitfressen von Hundekot für Kühe und Pferde nicht sein muß.
Außerdem-aber vielleicht ist ja auch das bei euch anders-gibt es bei uns genügend 'freie' Wiesen auf denen die Hunde auch mal ihre Stöcke liegen lassen und sich lösen können.

Alexis
 
Schragi schrieb:
(2) Nicht zur freien Landschaft gehören

2. Gebäude, Hofflächen und Gärten,

Mal eine Verständnisfrage: Wassind Hofflächen? Sind das nicht die Fläschen die zu einem Hof gehören?, also die Wiesen und Felder, oder was ist das? :verwirrt:
 
Hofflächen sind Flächen die direkt zum Hof gehören. Damit sind nicht bewirtschaftungsfähige Flächen gemeint sondern die Flächen rund um Stallungen, Scheunen und Wohnhäusern die als Zufahrten, Lagerplätze, Parkflächen dienen.

Wenn die Menschen wieder ein bisschen freundlicher, rücksichtsvoller und umsichtiger wären, würden solche Mutmaßungen wie Buddelkrater, herumliegende Stöcke und durch Hundekot erkrankte Kühe gar kein Thema sein...
Und ein Jäger der mich einer Wiese verweist, sollte mich auch mal dabei beobachten wie ich mit einer Schubkarre sämtlichen Plastikmüll von eben diesen Wiesen und Wegen sammel, alleine schon deshalb, weil mich der Anblick stört.
Sicher gibt mir das nicht das Recht, meinen Hund auf die Wiese schei*** zu lassen, aber das hat er ja auch noch nie gemacht.

LG
Andrea
 
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