Listenhund in BW kaufen und nach RLP einführen

alexpresler

Hey liebe Community, folgende Situation:
Ich, 21 Jahre alt lebend in RLP, wohne mit meiner Freundin zusammen hier. Sie ist aber noch in BW gemeldet. Wir möchten uns einen Pitbull anschaffen. Hierzu hätte ich eine Theorie, bei der ihr mir vielleicht helfen könntet.
Wäre es möglich:
1. Den Hund (Alter 2-3 Monate) zu kaufen (innerhalb Deutschlands in einem Bundesland ohne Rassteliste).
2. Diesen Hund bei meiner Freundin in der Gemeinde anzumelden ( bis zum 6. Monat ist es ja kein gefährlicher Hund und man braucht somit keine Haltergenehmigung)
3. Dann zum 6. Lebensmonat hin direkt einen Wesenstest ablegen (sodass der Hund offiziell kein gefährlicher Hund mehr ist)
und 4. dass sich meine Freundin nach diesem ganzen Prozedere bei mir in der Wohnung anmeldet mit dem besagten Hund, welchen ja nun kein gefährlicher Hund mehr ist und somit keine Auflagen zu erfüllen sind?
 
  • 26. April 2024
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Hi alexpresler ... hast du hier schon mal geguckt?
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Du kannst den Hund nur da anmelden, wo er sich immer aufhält ;)
 
Naja meine Freundin wohnt auch hier seit 6 Monaten und ist nicht gemeldet, falls einer fragen sollte ( was ich für unwahrscheinlich halte), ist er "zu Besuch".
 
Hey liebe Community, folgende Situation:
Ich, 21 Jahre alt lebend in RLP, wohne mit meiner Freundin zusammen hier. Sie ist aber noch in BW gemeldet. Wir möchten uns einen Pitbull anschaffen. Hierzu hätte ich eine Theorie, bei der ihr mir vielleicht helfen könntet.
Wäre es möglich:
1. Den Hund (Alter 2-3 Monate) zu kaufen (innerhalb Deutschlands in einem Bundesland ohne Rassteliste).
2. Diesen Hund bei meiner Freundin in der Gemeinde anzumelden ( bis zum 6. Monat ist es ja kein gefährlicher Hund und man braucht somit keine Haltergenehmigung)
3. Dann zum 6. Lebensmonat hin direkt einen Wesenstest ablegen (sodass der Hund offiziell kein gefährlicher Hund mehr ist)
und 4. dass sich meine Freundin nach diesem ganzen Prozedere bei mir in der Wohnung anmeldet mit dem besagten Hund, welchen ja nun kein gefährlicher Hund mehr ist und somit keine Auflagen zu erfüllen sind?


Das fett gedruckte kannst du in RLP vergessen.
 
Nein, wenn deine Freundin schon bei dir lebt und nur in BW gemeldet ist, bleibt das Vorgehen illegal. Der Hund muss dort gemeldet werden, wo er sich üblicherweise aufhält.
Außerdem wird ein Wesenstest nicht automatisch in einem anderen BL anerkannt, schon gar nicht der vorläufige Wesenstest bei einem Junghund, der stellt dir nur sicher dass du deinen Welpen in BW bis zum endgültigen Wesenstest weiter führen kannst und vom Maulkorb befreit bleibst.
In BW gilt der Hund nach dem WT nicht mehr als gefährlich, das heißt nicht, dass das auch für andere BL gilt, in denen er wegen seiner Rasse als gefährlich eingestuft ist.
WENN deine Freundin mit Hund nach RLP umziehen würde, müsste sie also trotzdem die Auflagen für dieses BL erfüllen. Und in manche BL kannst du mit "so" einem Hund gar nicht umziehen, auch wenn du ihn anderswo mit WT schon 10 Jahre lang legal gehalten hast.
 
Naja meine Freundin wohnt auch hier seit 6 Monaten und ist nicht gemeldet, falls einer fragen sollte ( was ich für unwahrscheinlich halte), ist er "zu Besuch".
da gehst Du dann aber das Risiko ein, dass ein netter Nachbar dich anpappt und bezeugt, dass der Hund die ganze Zeit schon dauerhaft bei dir in RLP gewohnt hat.
Besuch zählt (glaube ich) nur vier Wochen lang (meine ich kürzlich hier im Forum irgendwo gelesen zu haben).
 
Das fett gedruckte kannst du in RLP vergessen.


Weißt Du, Deine Freundin und Du, Ihr seid die allerersten, die je auf diese supertolle Idee gekommen sind.
Ich gratuliere, zu Eurem messerscharfen Verstand. :)
Und die ganzen Listenhunde, die im Tierheim sitzen, die hat der Weihnachtsmann dahin gezaubert.

...
 
Wenn deine Freundin schon seit 6 Monaten bei dir wohnt und nicht angemeldet ist, könnte es doch auch zusätzlich in Problem werden. Anmelden muß man sich innerhalb einer bestimmten Frist. Gilt man dann nicht als unzuverlässig, wenn man dem nicht nachkommt?
 
Zu Besuch kann man bis zu 12 Wochen sein, erst dann muss man sich dort auch melden.
Wir wohnen direkt an der Grenze zwischen BW und RLP, es sind 4 km zwischen den einzelnen Bundesländern.
Nachbarn die mich diesbezüglich verpetzen würden habe ich hier keine, da es alles Leiharbeiter aus dem Ausland sind die kein deutsch können und mit denen das alles bereits besprochen ist.
 
Was ich hierbei nicht erwähnt habe, ist dass der Zuständige im Ordnungsamt mir das selber so vorgeschlagen hat. Er hält selber 2 Listenhunde und hat es auf eine Ähnliche Weise gemacht. Er steht da auch komplett hinter mir und versucht mit mir gemeinsam eine schnelle und effektive Lösung zu finden, dass ich einen Listenhund anschaffen und halten kann.
 
Sorry, aber Du erwartest Dir hier Tipps, wie Du die Gesetze umgehen kannst.
Die wirst Du hier nicht bekommen, denn das, was Dir vorschwebt, haben schon jede Menge "kluger" Leute versucht.
Mit dem Ergebnis, dass die Hunde eingezogen wurden und nun als Ladenhüter in Tierheimen sitzen.
Es gibt hier jede Menge Foris, die im TH arbeiten und versuchen, die Shice auszubügeln, die die vorherigen Besitzer angerichtet haben.

Was ist eigentlich so schwer daran, die Gesetze zu befolgen?
Schliesslich kannst Du einen Pit aufnehmen (im Gegensatz zu Bayern), wenn er aus einem TH stammt.
Alternativ ziehe in ein Bundesland um, in dem die Privatabnahme erlaubt ist.
Schliesslich geht es um ein Lebewesen, dass Deinen Starrsinn eventuell teuer bezahlen muss.
 
Was ich hierbei nicht erwähnt habe, ist dass der Zuständige im Ordnungsamt mir das selber so vorgeschlagen hat. Er hält selber 2 Listenhunde und hat es auf eine Ähnliche Weise gemacht. Er steht da auch komplett hinter mir und versucht mit mir gemeinsam eine schnelle und effektive Lösung zu finden, dass ich einen Listenhund anschaffen und halten kann.

Klar, und irgendwann ist der auf nem anderen Amt, dauernd erkrankt oder in Rente und Du stehst dann da mit einem illegalen Listie.
 
Das war ja nur eine Theorie und ihr habt mir bestätigt, dass diese Idee verwerflich und dumm ist. Das sehe ich nun auch ein, das ist das was ich wissen wollte.

Aber was mich interessiert ist, wie ist es möglich einen Welpen zu halten, der nicht aus dem Tierheim stammt? Es muss doch Leute geben die einen Listenhund vom Züchter haben und ein berechtigtes Interesse nachweisen konnten? Wie wurde dieses denn genau begründet?
 
In RLP hast du nur ein berechtigtes Interesse wenn der Hund aus einem Tierheim stammt.
Als Erstlistenhundhalter wird dir auch nur ein Hund aus einem Tierheim aus RLP genehmigt.
Dein Ordnungsamtmitarbeiter kann dir keinen anderen Hund genehmigen, der hat nämlich noch einen obersten Boss und der guckt genau hin.

Ergänzung: warum ziehst du nicht nach BW wenns doch so nah ist?
 
Du bekommst sowieso aus seriöser Quelle keinen "Pitbull", oder welche Rasse möchtest Du Dir anschaffen?
Du kannst aus dem Tierheim einen Welpen aufnehmen, dort gibt es Welpen und die Vereine helfen Dir bei einer legalen Anmeldung.
Außerdem ist Dein Hund noch sehr jung mit einem Jahr und es ist nicht zu empfehlen da schon wieder einen jungen Hund hinzuzusetzen.
 
bilde ich mir das nur ein oder scheint in rlp in letzter zeit ein regelrechter "pitbull" boom zu herrschen:gruebel:
 
Und: wir haben jetzt zwei Mal zwei jeweils parallele Threads von dir (wenn ich das noch richtig überblicke). Können wir das bitte zusammenführen? (Und du machst vielleicht nicht alle drei Sekunden einen neuen auf?)
Vielleicht kann @KsSebastian ja helfen.
 
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