Listenhund in BW kaufen und nach RLP einführen

Das steht nirgends niderschrieben. Es ist gewünscht, dass man quasi die RLP Tierheime leerkriegt bevor man sich auf die Suche nach Anderen macht. Jedoch entspricht keiner der rheinlandpfälzischen Hunde meinen Erwartungen.

Und umziehen kommt nicht in Frage, da ich auf dieser Seite der Rheinbrücke arbeite ( meine Freundin ebenfalls) und man von Karlsruhe beim Berufsverkeht min. 1h rüber braucht. Normal sind es 5-10 Min zur Arbeit von hier aus.
 
  • 25. April 2024
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Hi alexpresler ... hast du hier schon mal geguckt?
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Beim Ordnungsamt war ich nun und es geht nun in die Bearbeitung.
Das mit meinem Onkel lässt sich durch Hartnäckigkeit regeln :D
Er denkt halt, dass ich diese Rasse möchte und schlägt mir einfach nur andere Rassen vor, mir geht es aber ja bereits um einen speziellen Hund. Aus dem Grund werde ich ihn ins Heim mitnehmen und ihm diesen zeigen. Als mein Vermieter möchte er es nicht wegen Gebell etc., wobei ein Labrador (den er mir vorschlägt) ebenso bellen kann. Als Familienmitglied ist er dagegen weil "Kampfhund" und wegen seinen Kindern, aber das ist ein anderes paar Schuhe, schließlich wenn er es nicht möchte, dann hat der Hund eben auch keinen Kontakt mit seinen Babies.
Ich warte jetzt noch so ne Woche ab, bereite beim OA alles vor und gehe dann nochmal auf ihn zu bezüglich diesen einen Hundes. Der wird sich da schon breit schlagen lassen :D

Seid bitte vorsichtig, mit dem Baby.
Es wäre schon gut, wenn der Hund das Kind sehr gut kennenlernen und das auch in seine Erziehung gründlich mit einfließen würde.

Vor nicht langer Zeit hat ein Hund im Saarland ein Kleinkind getötet.
Die Oma hat es auf dem Arm gehabt und der Hund muss es vom Arm heruntergzogen haben.
Damit hat sicher niemand gerechnet, vor allem, weil der Hund auch nicht das erste Mal dort zum aufgepasst werden war.
Er gehörte Bekannten.
Es war übrigens auch ein Staff, wobei es auch jede andere Rasse hätte sein können, jeder andere Hund der viel Temperament und Trieb hat und vllt auch nicht so vertraut mit Kindern ist.
Aber auch wenn vertraut ist Vorsicht mit Kindern immer geboten.

Die meisten Hunde-Beißunfälle jedes Jahr geschehen im eigenen Haushalt oder Bekanntenkreis, mit Kindern.
Seid da also bitte nicht zu sorglos.

...
 
Nein, ich meinte damit dass ich diesen Hund nicht an seine Kinder ranlasse, wenn er mir das als Argument bringt, dass ich ihn nicht halten darf. Und wenn dann eh nur mit Maulkorb weil die Sachkunde in RLP erst mit 15 Lebensmonaten gemacht werden darf...
 
Nein, ich meinte damit dass ich diesen Hund nicht an seine Kinder ranlasse, wenn er mir das als Argument bringt, dass ich ihn nicht halten darf. Und wenn dann eh nur mit Maulkorb weil die Sachkunde in RLP erst mit 15 Lebensmonaten gemacht werden darf...

und die Sachkunde bringt keine Maulkorbbefreiung , die erweiterte höchstens die Alternative Halti.. Wie oft denn noch ??!!:wand:

LG Barbara
 
Das Landeshundegesetz ist von 2004 und hat noch Bestand, man muß im erweiterten Sachkundenachweis eine VDH Begleithundeprüfung absolvieren (um die Maulkorb/Haltibefreiung zu erhalten) , alles andere bedarf einer Anerkennung durch das für den Tierschutz zuständigen Ministeriums.

Es ist nicht so , dass ich Dir - und vor allem dem Hund -das nicht gönne , habe aber wohl den Eindruck , Du betrachtest es doch alles ein wenig zu oberflächlich.

LG Barbara
 
Ja , Mathias , da steht das aber auch mit der notwendigen vom VDH abgenommenen/ anerkannten Begleithundeprüfung (beim erweiterten Sachkundenachweis) drin. - Zwei Dinge : in meinen Augen ist das ein "Gummi-Gesetz" , das al Gusto angewandt und ausgelegt werden kann ; das zweite : der TE nimmt sich da unter Umständen ziemlich viel auf einmal vor (betrachtet man den ganzen Thread) , und manches u.U. etwas zu sehr auf die leichte Schulter.- So ist halt mein persönlicher Eindruck.



LG Barbara
 
da hast du Recht, also die Maulkorbbefreiung ist nur möglich mit a) der erweitereten Sachkunde plus b) Begleithundprüfung mit Verhaltenstest. Im Grunde das volle Programm.
 
Ja , und meines Wissens nicht der "übliche" Vorgang in RLP , sondern wenn überhaupt, eine Ausnahme ,- und dann für Hunde , die schon mal auffällig wurden und eingestuft wurden , - aber nicht als spezielle Möglichkeit die "Gefährlichkeit" eines Sokas zu widerlegen ....

LG Barbara
 
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