Listenhund anschaffen, Vorbestraft

und auch dabei interessieren mich die Vorstrafen nicht- wenn ich jemanden kennenlerne frage ich nach sowas gar nicht, weiß also auch nichts darüber. AUßER...derjenige erzählt mir freiwillig davon.
Wobei mir die, die offen damit umgehen, meist gar nicht unsympatisch sind. Denn das sind meist auch die, die eingesehen haben, dass sie einen Fehler gemacht haben und jetzt versuchen, anders zu leben.
Leider wird ihnen der offene Umgang mit Fehlern aus der Vergangenheit von der Gesellschaft oft ganz und gar nicht gedankt.
Wie man hier ja wieder gut sehen kann..
 
  • 11. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wissen wir denn sicher, wer es absolut nicht verdient hat?

.

:verwirrt:

In dem Moment, wo er hier höflich etwas nachfragt, hat er es sicher nicht verdient.
Und über alles andere wissen wir doch viel zu wenig, als dass man darüber ein urteilen könnte.

Allerdings finde ich auch, dass sich dogocanario von Anfang an wie die Axt im Walde aufgeführt hat, insofern muss er mit dem Echo auch klar kommen, während man das vom Themenersteller nicht sagen kann, der hat sich nur durch eine Steilvorlage angreifbar gemacht.

Eben.
...
 
Naja, man kann den Leuten immer nur vor den Kopp gucken.
Allerdings finde ich auch, höfliche Anfragen verdienen höfliche Antworten.
Unhöfliche Auftritte dürfen auch ein ebensolches Echo ertragen.
Das ist für mich auch der qualitative Unterschied, also kein subjektives Gutdünken.
 
Naja, man kann den Leuten immer nur vor den Kopp gucken.
Allerdings finde ich auch, höfliche Anfragen verdienen höfliche Antworten.
Unhöfliche Auftritte dürfen auch ein ebensolches Echo ertragen.
Das ist für mich auch der qualitative Unterschied, also kein subjektives Gutdünken.

Nichts anderes war gemeint und so klug, wie ich Dich einschätze, weißt Du das auch. ;)

...
 
Da geht man einmal früh schlafen und verpasst die ganze Action ^^ und das von jemanden, der nicht einmal seinen Nicknamen Dogo Canario richtig schreiben kann ...
 
@Cira Danke für die Blumen.

Für mich las sich das so, dass jemand der höflich anfragt automatisch kein fieses Echo verdient habe, da er automatisch kein schlechter Mensch sein könne. Sorry, da habe ich dann zu viel dazugedichtet.
 
ich will ja nicht reingrätschen, und es kann auch sein, dass ich mich komplett täusche, aber braucht man für einen Listenhund nicht ein Führungszeugnis Belegart 0? Da sind die Fristen doch wesentlich länger?
 
Vielleicht variiert das von Bundesland zu Bundesland.

In Hessen ist es "R"



Edit:

In NRW beträgt die Frist laut LHG ausdrücklich 5 Jahre (Haftstrafen werden allerdings nicht angerechnet), und zum Führungszeugnis steht da:

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde* nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zu beantragen. Unberührt bleibt die Befugnis der zuständigen Behörde, die nach dem Bundeszentralregistergesetz zuständige Registerbehörde um Erteilung eines Führungszeugnisses auch der Belegart R zu ersuchen.

*Das ist, wenn ich es richtig verstehe, tatsächlich Belegart 0.
 
Ich denke, da kommt eines zum anderen. ;) Aber es ist an sich erstmal nix Verwerfliches, diese Hunde toll zu finden, oder?

Und das geht sehr vielen Leuten so.

Wenn's danach ginge, dürften ja nur noch Leute einen Hund haben, die mindestens das große Erleuchtungsabzeichen haben und ihre Friedfertikeit auch optisch vor sich her tragen, damit ja niemand ans Klischee erinnert wird. Tätowierte und sonstwie suspekte Leute sollten dann besser kleinere Brötchen backen... Bodybuilder, Kampf- und Kraftsportler sowieso...

Weiß nicht. Es können doch nicht nur die Gugls und Lektos dieser Welt Listenhunde halten dürfen? (Wobei ich ja eigentlich nichtmal einen will... ;) ) - nur, weil das optisch unbedenklich ist...?

Ich maße mir da kein Urteil an. Nicht, weil ich keine Meinung zu Gewalttaten als solche hätte, sondern weil ich einfach über den TE nix weiß. Und auch nicht wissen möchte, wenn der nicht im Detail drüber reden will.

Es kann sein, wie @Consultani sagt, und der Betreffende ist noch lange nicht im Reinen mit sich selbst - und es kann ganz anders sein, und er mittlerweile wirklich ein friedfertiger, gefestigter Mensch, der bestimmte "Hobbies" (Ich sach man, "Hooligantum" oder sowas) nicht mehr betreibt und es darum mit Leichtigkeit schaffen wird, sein Führungszeugnis sauber zu halten. Who knows?

Ich nicht, und ob ich ihm einen Hund vermitteln würde, wüsste ich vermutlich, wenn er vor mir stünde. Und ich mich vielleicht mal ne Weile mit ihm unterhalten hätte. ;)

@Suares

Du solltest allerdings eins bedenken, wenn du dir wirklich einen Listi anschaffst...

Ich weiß nicht, wie es in Hessen ausschaut, aber hier in NRW ist es so, dass man, wenn man als Listenhundbesitzer vorbestraft wird, automatisch die Zuverlässigkeit verliert, die die Haltererlaubnis bedingt, sodass der Hund eingezogen wird. Auch wenn die Straftat gar nichts mit dem Hund zu tun hatte.

Wie sehr dich das betrifft oder möglicherweise betreffen könnte, weiß ich wie gesagt nicht (ich weiß ja nichtmal, ob Hessen das genauso handhabt). - Aber du solltest, wenn es dort auch so ist, wirklich, wirklich in dich gehen und dich fragen, ob du in der Lage bist, gute Vorsätze umzusetzen (oder das sogar schon geschafft hast - dann wäre das natürlich gar kein Problem :) ), und wie leicht oder schwer dir das fallen wird, das (weiterhin) zu tun... - Einfach weil du ja dann auch eine Verantwortung dem Hund gegenüber hast.

Wenn's für dich allein blöd läuft, ist es halt für auch dich allein ungünstig - mit Listenhund ist der Hund dann mal dein Hund gewesen und darf sich das Tierheim von innen begucken.

(Das könnte ich mir übrigens auch als ein sachliches Argument von Tierheimen gegen eine Vermittlung in so einem Fall vorstellen. Dass das Risiko, dass der Hund aus diesem Grund ein Rückläufer wird, auch wenn er bei dir den Himmel auf Erden hätte, gefühlt größer ist als bei jemandem, der vorher nie auffällig war... - Nur nochmal als Hinweis, warum es vielleicht wirklich besser ist, mit der Vergangenheit - so sie denn wirklich Vergangenheit ist und bleiben soll - nicht hausieren zu gehen.)

Ein guter Hinweis. Für den Hund, aber auch für den Halter. Wer seinen Hund wirklich liebt, wird nur schwer damit leben können, wenn er oder sie den Hund verliert. Dass das selbstverschuldet wäre, macht es nicht besser.

Dass der TE aber offenbar schon einige Jahre ohne Straffälligkeit lebt finde ich sehr positiv :) Weiter so und dann werden auch Wünsche wie ein eigener Hund in Erfüllung gehen.
 
@Cira Danke für die Blumen.

Für mich las sich das so, dass jemand der höflich anfragt automatisch kein fieses Echo verdient habe, da er automatisch kein schlechter Mensch sein könne. Sorry, da habe ich dann zu viel dazugedichtet.

Nochmal am Rande, Igor, denkst Du wirklich ich würde annehmen, dass jemand automatisch kein schlechter Mensch sein könne, weil er höflich Auftritt?
Das irritiert mich gerade einen bißchen...

...
 
Kennt ihr das wenn man - warum auch immer - über eine Sendung wie "Bauer sucht Frau" oder "Frauentausch" stolpert und einfach nur noch wegschalten will, weil man sich so sehr fremdschämt? Es sieht einen zwar niemand, man ist ganz alleine... aber diese Scham für das peinliche Verhalten anderer Leute ist einfach zu groß :D So gehts mir grade.

Na das nenn ich mal ein Erfolg,schneller als mein Hund Sitz macht......und lektoratte Schwanzvergleich??? Mein Hund hat eine Rute und die ist wirklich mächtig,es ist halt ein 70kg Rüde.
 
Vielleicht variiert das von Bundesland zu Bundesland.

In Hessen ist es "R"



Edit:

In NRW beträgt die Frist laut LHG ausdrücklich 5 Jahre (Haftstrafen werden allerdings nicht angerechnet), und zum Führungszeugnis steht da:



*Das ist, wenn ich es richtig verstehe, tatsächlich Belegart 0.

Ja, das ist wohl Belegart 0. Das dumme am Nuller ist, dass man es selber nicht zu sehen bekommt, ausser, man lässe es ans Amtsgericht senden, was wohl auch nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist und auch nur wenn...??? (ist auf jeden Fall kompliziert) Also wäre es für den TE relevant zu wissen, ob es ein Nuller sein soll und welche Fristen DA gelten. Ich habe meins mal eingesehen als es dann in der Personalakte lag - was man wohl auch nicht darf, bei uns wurde zumindest ein Riesen bohei drum gemacht (man muss das auch einreichen, wenn man im Schulkontext arbeitet); es ist dreiteilig (sofern ich mich richtig entsinne) und enthält einen Teil "gelöschte Einträge" sowie einen Teil, in dem auch Ordnungsanordnungen stehen wie der Widerruf einer Gewerbeerlaubins etc etc. Aber das ist über 20 Jahre her, ich kann mich auch täuschen.
 
Sowieso nicht, aber ja, so ist es selbstverständlich legitimer, als jemanden anzugehen, der das absolut nicht verdient hat.
Abgesehen von Vorurteilen einem völlig Unbekannten gegenüber, von dem man nichts weiß, keine näheren Umstände, nicht sein Wesen oder seine Entwicklungsgeschichte, nichts.
Der also lediglich irgendwelche Fantasien in beflügelt hat, für die er allerdings nichts kann.

Was selbstverständlich nicht heißt, dass man mit seiner Meinung hinterm Berg halten muss oder keine eigene da oder anderswo zu haben dürfe.

Schaffst Du es denn noch über das Thema hinweg zu kommen? :)

...

Ich brauche da über nix hinweg zu kommen. Mehrfach wegen Gewalttaten verurteilte Verbrecher sind für mich maximal am Rande des für mich nachvollziehbaren zu betrachten, und dabei bleibt es auch. Sachliche Gründe gibt es dafür reichlich, aber ich diskutiere derlei schlicht nicht mehr in Foren - Punkt. Ob du das nun gut findest oder nicht, spielt da einfach keine Rolle. Wirst du denn noch darüber hinweg kommen? Für mich ist das Thema lange durch, da indiskutabel- schrieb ich auch. :hallo:
 
nein, ich glaube sie meinte, dass das Bundesland entscheidet ob Belegart 0 oder Belegart N (ich kenne nur die beiden). Also grau oder grün.
 
Ehrlich gesagt, ich habe auch keinen blassen Schimmer.
Irgendwas darüber, dass wir uns nackig machen, welche Verdienste wir bisher im Tierschutz erlangt haben, glaube ich, wenn ich das so einigermaßen versuche nachzuvollziehen.

...
Nackig sollen wir uns machen? Bei diesen Wetterverhältnissen ganz sicher nicht! Ich habe eine empfindliche Blase. :schmoll:
 
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