Wie gesagt, wenn das Veterinäramt sagt, dass der Hund ein Listenhund ist, dann ist die Sachlage für das Ordnungsamt wie folgt:
- der Hund wird seit geraumer Zeit von Dir illegal gehalten, da Du keine Haltungserlaubnis hast und auch die anderen Auflagen nicht erfüllt hast.
- das macht Dich automatisch als Halter unzuverlässig
- Aufgrund der Unzuverlässigkeit und der illegalen Haltung muss das Ordnungsamt den Hund beschlagnahmen!
Bis vor einiger Zeit haben sich manche Ordnungsämter in solchen Fällen noch darauf eingelassen, dass der Hund unter Nacherfüllung der Auflagen (Leinen- und Maulkorbzwang, Führungszeugnis, Nachweis ausbruchssichere Unterbringung etc. etc.) beim Halter verbleiben durfte, wenn der Halter einsichtig war und um zu verhindern, dass der Hund durch Einlieferung ins Tierheim Kosten für die Allgemeinheit verursacht.
Seit einiger Zeit ist dies aber nicht mehr möglich, denn die Durchführungsbestimmungen zum Landeshundegesetz NRW wurden verschärft, weil einfach zu viele Leute sich "AmBullies", "Siambulls", "Alauntbulls" oder die beliebten "Labbi-Beagle-Mixe" oder "Boxermixe" privat gekauft haben und dann behauptet haben, sie hätten ja gar nicht gewusst, dass sie da einen Staff- oder Pitmix haben. Nun ja, in 99 % der Fälle wussten die das schon, sie wollten sich nur vorm Landeshundegesetz und den Auflagen drücken. Und weil sich die Ämter einfach nicht weiter verar...schen lassen wollten, wurde diese "Hintertür" dicht gemacht!
Die Ordnungsämter haben Anweisung, illegale Listenhunde auf jeden Fall zu beschlagnahmen und sich nicht mehr darauf einzulassen, diese beim bisherigen Halter zu lassen.
Denn die wollen den Sumpf, der sich da gebildet hat, austrocknen. Es haben sich einfach viel zu viele Leute einen Listenhund geholt und sind dann beim Amt damit durchgekommen, dass sie ihn schlussendlich doch behalten durften, da machten sich die Ämter lächerlich! Und genau das soll jetzt halt nicht mehr passieren.
Und genau da ist der Knackpunkt.
Rein rechtlich gesehen muss das Amt Deinen Hund beschlagnahmen und einziehen, wenn der Amtsvet ihn als Listenhund beurteilt.
Aus diesem Grund glaube ich auch nicht, dass das Ordnungsamt Dir einen "Persilschein" ausstellt.
Gruß
tessa