Liestenhund Nrw

hans2222

Guten Tag zusammen ,und zwar geht es sich um folgenes, ich habe mir einen american pocket bully gekauft und diesen auch so beim Amt angemeldet da wir uns alle nicht sicher waren ob er ausgewachsen unter dir Kategorie liestenhund fällt muss jch nach 1.5 jahren zum vetärinärsamt
Das amt hat mir versichert wenn der Hund als liestenhund eingestuft würd muss ich bestimmte Auflagen erfüllen aber er siehe kein Grund mir das Tier dann weg zu nehmen
Nur jetzt habe ich mich mit einem Freund unterhalten der 2 liestenhund hat und er sagte mit wenn er als liestenhund eingestuft würd und ich ihn nicht aus dem tierheim habe würd er mir abgenommen ,ich bin absoult überfragt
 
  • 25. April 2024
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Hi hans2222 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zu dem habe ich beim Amt drauf bestanden das sie mir das schriftlich geben , den ich habe von Anfang an gesagt falls die Möglichkeit besteht das er mir weggenommen würd ,würde ich ihn nicht nehmen
 
Hallo Hans.

Hast Du denn was schriftlich vom Amt?

Wenn nein, könnte das Ganze wirklich unschön enden, schließlich musst Du den Hund ja in einiger Zeit dem Veterinäramt vorstellen und da man dort rein nach Phänotyp beurteilt (also nach dem Aussehen), wird Dein Hund höchstwahrscheinlich als Listenhund eingestuft.

Dabei ist unwichtig, ob er größer wird als 40 cm oder schwerer als 20 kg, absolut unerheblich, denn gelistet sind in NRW auch Staffordshire Bullterrier und die sind so gut wie immer unter 40 cm/20 kg!

Sollte Dein Hund einem Staffordshire-Bullterrier auch nur entfernt ähnlich sehen, dann wird er als Listenhund eingestuft, nämlich als Staffordshire-Bullterrier-Mischling, egal wie groß oder klein er ist.
Und dass ein (Qualzucht-)Mischling namens AmericanPocketBully (das ist ja keine anerkannte Rasse sondern ein Mischling) einem StaffBull ähnlich sehen wird, ist nicht nur ziemlich naheliegend sondern so gut wie sicher. Zumal die meisten Welpen, die unter dieser "Rassebezeichnung" angeboten werden, schlicht und ergreifend Listenhundmischlinge sind und damit Listenhunde!

Da die Übernahme von Listenhunden und deren Mischlingen von Privat in NRW verboten ist und neuerdings auch kaum noch Ausnahmen gemacht werden, musst Du damit rechnen, dass es zumindest zu einem Rechtsstreit kommen wird, ich würde eine Rechtschutzversicherung empfehlen und einen guten Anwalt.

Gruß
tessa
 
Hey Danke für deine Antwort ich War gestern beim Amt um mich umzumelden dann kam der Nette Kollege mir zufällig entgegen und hat mir gesagt das er das schreiben in der nächsten Woche mir zu kommen lässt , mit einem Anwalt habe ich auch schon gesprochen nur wurde ich dort leider sehr schlecht beraten Sie haben mir gesagt das man dazu erst was sagen kann wenn es soweit ist ,sprich in einem knappen Jahr
 
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das Veterinäramt einen solchen Schrieb ausstellt, das wäre ja ein "Persilschein" für Leute, die sich einen Listenhund anschaffen wollen von Privat - also warte mal ab, ob Du auch wirklich ein entsprechendes Schreiben bekommst. Wenn ja, ist gut (das würde ich aber dennoch vorsichtshalber von einem Anwalt überprüfen lassen), wenn nein, ist das schlecht.

Gruß
tessa
 
musst du halt mal lesen
Für dich denke ich mal, ist das der wichtigste Punkt: Du hast die Pflicht zu belegen das dein Hund nicht zu §3 gehört.
 
Was hast du denn erwartet? Du hast dir einen X-beliebigen Mix mit "tollen" Papieren aus dem heimischen Privatdrucker geholt und weißt nicht, was es mal wird..

Falls es dich wirklich interessiert, was du dir da gekauft hast:

 
Die Gemeinde muss sich aber an das Landeshundegesetz NRW halten, und das besagt, das für einen Listenhund von Privat, der nicht aus dem Tierschutz stammt, keine Haltungserlaubnis erteilt wird.
Deswegen glaube ich nicht daran, dass Dir die Gemeinde einen "Persilschein" ausstellen wird.

Gruß
tessa
 
Ja das sagte mir mein bekannter ja das es egal ist was mir das amt (Gemeinde ) austellt da es vetärinärsamt höher steht
 
ein krummbeiniger, kurznasiger, riesenschädeliger, hängerückentragender ambully pocket soll einem staffordhire bullterrier ähnlich sehen? sicher?
ich dachte eigentlich, dass gerade die kleinen, krummen am ehesten als bulldoggenmix durchgehen könnten.
 
Für einen Durchschnitts-AmtsVet würde ich durchaus sagen: JA! Und wenn nicht StaffBull dann Pitbull... Die sehen nur: kompakt, breit, Kurzhaar, dicker Schädel = Listenhund!

Ich wollte keinesfalls Staffbulls verunglimpfen, denn solche Karikaturen wie PocketBullis können einem StaffBull natürlich nicht im Mindesten das Wasser reichen.

Gruß
tessa
 
Also ich habe nicht so einen übermäßigen muskulösen hund in der selben Rasse gibt es sehr viele unterscheide und das ist ja auch nicht mein Problem
 
In gewisser Weise doch, Hans. Denn was weiterhin mit Deinem Hund passiert, hängt maßgeblich vom Amtsveterinär ab, nämlich als was der Deinen Hund sieht... der guckt, wie der Hund aussieht und ob es Ähnlichkeiten mit einem Listenhund gibt und wenn da Ähnlichkeiten da sind, dann ist Dein Hund von Amts wegen ein Listenhund.
So sieht es leider aus.
Gruß
tessa
 
Ja damit könnte ich ja noch leben , aber wenn er dann als ein liestenhund eingestuft würd ,würd er mir ja mit hoher Wahrscheinlichkeit abgenommen wenn ich das jetzt alles so richtig verstanden habe
 
Das hast du richtig verstanden, und das der hund sehr wahrscheinlich gesundheidliche probleme bekommen wird in nahe zukunft, hast du noch nicht verstanden, aber das kommt noch, oder es wird das problem vom tierheim...
 
Wie gesagt, wenn das Veterinäramt sagt, dass der Hund ein Listenhund ist, dann ist die Sachlage für das Ordnungsamt wie folgt:
- der Hund wird seit geraumer Zeit von Dir illegal gehalten, da Du keine Haltungserlaubnis hast und auch die anderen Auflagen nicht erfüllt hast.
- das macht Dich automatisch als Halter unzuverlässig
- Aufgrund der Unzuverlässigkeit und der illegalen Haltung muss das Ordnungsamt den Hund beschlagnahmen!

Bis vor einiger Zeit haben sich manche Ordnungsämter in solchen Fällen noch darauf eingelassen, dass der Hund unter Nacherfüllung der Auflagen (Leinen- und Maulkorbzwang, Führungszeugnis, Nachweis ausbruchssichere Unterbringung etc. etc.) beim Halter verbleiben durfte, wenn der Halter einsichtig war und um zu verhindern, dass der Hund durch Einlieferung ins Tierheim Kosten für die Allgemeinheit verursacht.

Seit einiger Zeit ist dies aber nicht mehr möglich, denn die Durchführungsbestimmungen zum Landeshundegesetz NRW wurden verschärft, weil einfach zu viele Leute sich "AmBullies", "Siambulls", "Alauntbulls" oder die beliebten "Labbi-Beagle-Mixe" oder "Boxermixe" privat gekauft haben und dann behauptet haben, sie hätten ja gar nicht gewusst, dass sie da einen Staff- oder Pitmix haben. Nun ja, in 99 % der Fälle wussten die das schon, sie wollten sich nur vorm Landeshundegesetz und den Auflagen drücken. Und weil sich die Ämter einfach nicht weiter verar...schen lassen wollten, wurde diese "Hintertür" dicht gemacht!
Die Ordnungsämter haben Anweisung, illegale Listenhunde auf jeden Fall zu beschlagnahmen und sich nicht mehr darauf einzulassen, diese beim bisherigen Halter zu lassen.
Denn die wollen den Sumpf, der sich da gebildet hat, austrocknen. Es haben sich einfach viel zu viele Leute einen Listenhund geholt und sind dann beim Amt damit durchgekommen, dass sie ihn schlussendlich doch behalten durften, da machten sich die Ämter lächerlich! Und genau das soll jetzt halt nicht mehr passieren.

Und genau da ist der Knackpunkt.
Rein rechtlich gesehen muss das Amt Deinen Hund beschlagnahmen und einziehen, wenn der Amtsvet ihn als Listenhund beurteilt.

Aus diesem Grund glaube ich auch nicht, dass das Ordnungsamt Dir einen "Persilschein" ausstellt.

Gruß
tessa
 
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