crisscross
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Leinenzwang für läufige Hündinnen in HV festgelegt
Neubrandenburg, 3.5.01
Seit Februar ist die neue Hundeverordnung in Neubrandenburg in Kraft. Darin steht unter anderem: "Außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums gilt Leinenzwang für läufige Hündinnen im gesamten Stadtgebiet." Bei Widerhandlung wird ein Bußgeld bis 10.000 Mark angedroht.
In der HV ist aber nicht geregelt, wer die Läufigkeit der Hündinnen feststellt. Ob Ordnungsamtmitarbeiter das ohne weiteres können ist fraglich.
Gefunden bei hundejo.de
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Neubrandenburg, 3.5.01
Seit Februar ist die neue Hundeverordnung in Neubrandenburg in Kraft. Darin steht unter anderem: "Außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums gilt Leinenzwang für läufige Hündinnen im gesamten Stadtgebiet." Bei Widerhandlung wird ein Bußgeld bis 10.000 Mark angedroht.
In der HV ist aber nicht geregelt, wer die Läufigkeit der Hündinnen feststellt. Ob Ordnungsamtmitarbeiter das ohne weiteres können ist fraglich.
Gefunden bei hundejo.de
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