Klage in NDS gegen "Kampfhundsteuer" sinnvoll ? Bitte um Hilfe und Ratschläge

  • 21. Mai 2024
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wenn Du schon mit Herrn Weidemann telefoniert hast und es durchziehen willst, solltest Du Dein Vorgehen unbedingt mit ihm absprechen.

Zudem nützen Dir mündliche Aussagen von irgendwelchen OA-Mitarbeitern gar nichts. Lass Dir alles schriftlich geben!
 
Wenn Du schon mit Herrn Weidemann telefoniert hast und es durchziehen willst, solltest Du Dein Vorgehen unbedingt mit ihm absprechen.

Hallo,

ich habe mein Vorgehen mit Herrn Weidemann abgesprochen und ihm die Vollmacht erteilt, mich in diesem Fall zu vertreten. Er wird nun die Klage formulieren und einreichen.

LG Anja
 
Er wird nun die Klage formulieren und einreichen.
:respekt: Ich drücke Euch alle Daumen.:zufrieden:
Ich sehe es schon als kleinen Erfolg, wenn die Klage angenommen wird und es zu einer Verhandlung kommt.
Das wäre dann u.U. auch ein Anlass, dazu eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu machen.
Grüße Klaus
 
Finde ich auch, aber hab keine Idee, wie man das hin bekommt!:verwirrt:
Ooooch, da fällt mir so einiges ein..........;)
Die Frage für mich ist lediglich, ob Anja und ihr Anwalt das begrüßen würden. Immerhin ist es deren Prozess und da möchte ich natürlich nicht ungewollt querschießen.
Grüße Klaus
 
Ooooch, da fällt mir so einiges ein..........;)
Die Frage für mich ist lediglich, ob Anja und ihr Anwalt das begrüßen würden. Immerhin ist es deren Prozess und da möchte ich natürlich nicht ungewollt querschießen.
Grüße Klaus

Hallo Klaus,

was fällt dir da denn ein?

LG Anja
 
Mensch Anja,
Haste mir ja gar nix von erzählt....

Finde ich sehr gut das du klagst..... ich drücke tyson Nessy und dir die Daumen......

Sehen wir uns am 19.4?!

LG

PS öffentlichkeitsarbeit bin ich auch für wenn du Ansprechpartner für Zeitungen z.B. hier vor Ort willst geb bescheid hab da ja ne Menge zur Auswahl:)
 
Mensch Anja,
Haste mir ja gar nix von erzählt....

Finde ich sehr gut das du klagst..... ich drücke tyson Nessy und dir die Daumen......

Sehen wir uns am 19.4?!

LG

PS öffentlichkeitsarbeit bin ich auch für wenn du Ansprechpartner für Zeitungen z.B. hier vor Ort willst geb bescheid hab da ja ne Menge zur Auswahl:)

Hallo Melli,

konnte ich dir ja noch nicht erzählen, warst bei der letzten Hunderunde nicht dabei.

Am 19.04., weiß ich noch nicht, ob ich das schaffe, aber ich frag dich dann vorher nochmal per SMS nach der Adresse (fürs Navi).

LG Anja
 
Hallo, hallo!
Ist hier noch jemand?

Da es gerade wieder Anfragen bzgl. "Kampfhundesteuer" in NDS gibt, hat jetzt jemand hier geklagt?
Gibt es Urteile?
 
Hallo,


Erhöhter Steuersatz für Kampfhunde in Hundesteuersatzung nichtig

Datum: 15.05.2008

Kurzbeschreibung: (Urt. vom 29. April 2008 - 7 K 755/07) Die Stadt Laichingen darf für das Halten eines sog. Kampfhundes nicht 600 Euro jährlich Hundesteuer erheben, sondern lediglich denselben Tarif wie für jeden anderen Hund in Höhe von 81 Euro. Die städtische Hundesteuersatzung ist, soweit sie für sog. Kampfhunde eine höhere Steuer vorsieht, rechtswidrig und nichtig. Der Gemeinderat hat Ende 2006 beim Beschluss der entsprechenden Regelungen wissenschaftliche Untersuchungen der Tierärztlichen Hochschule Hannover aus den Jahren 2002 bis 2005 unberücksichtigt gelassen, die dafür sprechen, dass die Prämisse einer - rassebedingt - erhöhten Gefährlichkeit nicht mehr zutrifft und nicht die Rassezugehörigkeit eines Hundes für seine Gefährlichkeit maßgebend ist, sondern seine Haltung und Ausbildung. Dies hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen auf die Klage einer Hundehalterin gegen einen Hundesteuerbescheid entschieden.

Die Stadt Laichingen hatte ihre Hundesteuersatzung zum 01. Januar 2007 dahingehend geändert, dass für das Halten eines Kampfhundes der Steuersatz anders, als für sonstige Hunde, auf 600 € jährlich festgesetzt wurde. Dabei lehnte sie sich an die Polizeiverordnung des Landes über das Halten gefährlicher Hunde vom 3.8.2000 an und stellte auf die abstrakte Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen ab. Die Klägerin als Halterin eines American Staffordshire Terriers erhob gegen den erhöhten Hundesteuerbescheid 2007 erfolglos Widerspruch und anschließend Klage. Die Klage hatte Erfolg.

Hierzu hat das Verwaltungsgericht festgestellt, zwar dürfe mit der Hundesteuer auch eine Lenkungsfunktion verbunden werden. Der Satzungsgeber habe einen weiten Gestaltungsspielraum und dürfe im Hinblick auf den Aspekt der Praktikabilität und Effektivität typisieren und pauschalieren. Als rechtfertigender Grund für eine Zuordnung bestimmter Hunderassen zu den Kampfhunden und die daran anknüpfende höhere Besteuerung sei bislang anerkannt worden, dass Hunden bestimmter Rasse aufgrund ihrer genetischen Disposition ein gesteigertes Aggressionsverhalten zuzuschreiben sei und steuerlich bereits an die abstrakte Gefährlichkeit angeknüpft werden dürfe. Jedoch dürfe der Satzungsgeber nicht aus dem Blick verlieren, dass die Höherbesteuerung der Kampfhunde an die Prämisse einer erhöhten abstrakten - rassebedingten - Gefährlichkeit anknüpfe und ggf. Korrekturbedarf bestehe, wenn diese Prämisse durch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse erschüttert werde. Nehme ein Satzungsgeber die Regelung eines anderen Normgebers auf, sei er in vollem Umfang verantwortlich für ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Dies schließe auch die Pflicht des Satzungsgebers ein, die übernommene Regelung unter Kontrolle zu halten und ggf. zu korrigieren. Sei der Satzungsgeber jedoch verpflichtet, eine übernommene Regelung unter Kontrolle zu halten, müsse er erst recht dann, wenn er eine mehrere Jahre alte Regelung übernehme, überprüfen, ob die ihr zu Grunde liegenden Prämissen noch zuträfen. Die Polizeiverordnung des Landes sei im Zeitpunkt der Übernahme in die Hundesteuersatzung bereits über sechs Jahre alt gewesen. Der Stadt hätte es oblegen, eigene Ermittlungen dazu anzustellen, ob es zur abstrakten Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen neuere Untersuchungen gebe. Das habe sie unterlassen und damit das ihr beim Erlass der Satzung zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt mit der Folge, dass die Hundesteuersatzung, so weit sie für bestimmte "Kampfhunderassen" eine erhöhte Steuer vorsehe, nichtig sei. Die Kammer wies gleichwohl darauf hin, es sei weiterhin möglich, die Haltung gefährlicher Hunde polizeirechtlich oder durch steuerlenkende Maßnahmen zu regeln; zu überprüfen werde jedoch sein, ob dabei abstrakt auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse abgestellt werden dürfe oder die individuelle Gefährlichkeit eines Hundes und die Zuverlässigkeit des Halters ermittelt werden müsse.

Glückauf
Peter


@Peter, vielen Dank für die Info!

Ich bin echt sauer :sauer:

Lebe mit meiner nunmehr 13 Jahre alten Kampfschmuserin (AmStaff-Mix), die ich vor 8 Jahren aus dem TH "gerettet" habe, in einer Gemeinde in BW.

Mit nunmehr 13 Jahren ist sie alters- und krankheitsbedingt nicht mehr die Fitteste, hat Wesenstest, Gutachten, eine per VG durchgesetzte Leinenbefreiung und es hat nie einen Vorfall gegeben.

Doch nun brauchen die örtlichen Geldverschwender Kohle und der neunmalkluge Kämmerer hat eine vom GR abgesegnete Kampfhundesteuer eingeführt, die sich an den in BW gelisteten Rassen orientiert (AmStaff, BT, APBT bzw Mixes).

Soll ich jetzt, nach Verkündung, schon dagegen vorgehen oder den Bescheid im Januar abwarten.

Kann mir jemand einen engagierten, fähigen, in der Thematik bewährten RA im Kreis RT/TÜ/S empfehlen?
Mein damaliger RA (Leinenbefreiung) ist leider nicht mehr aktiv.

Gruß
Pete
 
Für alle Sachen rund um die Kampfis gibt es nur einen Anwalt zu empfehlen:
RA Weidemann von
Adresse unter der Rubrik "Vorstand", er ist der 2. Vorsitzende und hat schon so manchen Prozess gewonnen.
Wenn einer weiß, wie der Hase läuft, dann er.
Dabei ist es unerheblich, wo du wohnst, es wird alles über Telefon, Email und Post geregelt.
 
Hallo,

die blosse Ankündigung ist kein Verwaltungsakt und kann nicht angefochten werden, also musst Du den Bescheid abwarten.

Weitere Urteile:

VGH Mannheim - Urteil vom 26.03.2009 – Az.: 2 S 1619/08
Eine Hundebesitzerin -American Staffordshire Terrier-, wendete sich gegen einen Hundesteuerbescheid der Gemeinde. In der Hundesteuersatzung der Gemeinde war geregelt, dass für einen Kampfhund jährlich 600 EUR zu entrichten sind, für alle anderen Hunde 81 EUR. Kampfhunden sind nach der Satzung diejenigen Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren bestehe.
Darunter fallen nach der gemeindlichen Satzung insbesondere Hunde sogenannter Kampfhunderassen, wozu auch der American Staffordshire Terrier gehöre. Die Gemeinde hatte sich bei ihrer Hundesteuersatzung an der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 gehalten, die bei Hunden der Rasse American Staffordshire Terrier die Eigenschaft als Kampfhund vermutet. Die Klägerin war der Auffassung, die unterschiedliche Besteuerung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.
Das Verwaltungsgericht (VG) hatte der Klage der Hundebesitzerin gegen den Hundesteuerbescheid stattgegeben. Das VG hatte dabei beanstandet, dass die Stadt neuere Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen nicht beachtet habe.

NRW: Urteil VG Duesseldorf vom 22.06.2009 - Az.: 25 K 699/09 "KampfhundeSteuer" beim Rottweiler
Mit seiner am 28. Januar 2009 erhobenen Klage wendet sich der Kläger gegen die Heranziehung, soweit sie den erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde zugrund gelegt. Der Kläger trägt zur Begründung seiner Klage im wesentlichen vor, die Höherbesteuerung eines Hundes der Rasse Rottweiler sei als Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG rechts- und verfassungswidrig, weil ein Hund dieser Rasse nicht gefährlicher sei als ein solcher etwa der Rassen Schäferhund oder Dobermann. Hunde der Rasse Rottweiler könnten nicht höher besteuert werden, wenn diese hohe Steuer nicht zugleich auch von Haltern der Hunde der Rassen Schäferhund oder Dobermann verlangt werde.




Also, persönlich würde ich auf diese Urteile abstellen , aber zugleich eine weitere Argumentation einbringen. Es gibt zwischenzeitlich eine Unmenge von wissenschaftlichen Untersuchen, die belegen, dass aggressives Verhalten nichts mit der Rassezugehörgkeit zu tun hat. Damit hätte man ein zweites Argument, welches aus meiner Sicht endlich mal in einem Gerichtsverfahren vorzubringen wäre.
Die ganze bisherige Argumentation geht mir bissel an der Sache vorbei.
Setzt natürlich voraus, dass man die Untersuchungen auch zur Hand hat. ;)


So, nun mach was draus.

Glückauf
Peter
 
Hallo Midivi & Peter5,

vielen Dank für die prompten Infos!

ich werde den Hundesteuer-Bescheid zähneknirschend abwarten und dann wieder berichten.

Gruß
Pete
 
Hallo,

nach dem ich Ende Januar den Bescheid über die erhöhte "Kampfhundesteuer" erhalten hatte, kam eine Woche später ohne mein Zutun ein Schreiben vom Ordnungsamt.

Darin wird, aufgrund meines zur Leinenbefreiung jährlich zu erbringenden Nachweises über die "Ungefährlichkeit" meines Sokas, der Steuersatz wieder auf Normalmaß festgesetzt - aber eben nur solange ich die jährlichen Nachweise erbringe.

Gruß
Pete
 
Nein, natürlich nicht.

Allerdings hätte es mich schon gereizt, diese Hundesteuerverordnung zu kippen - erst recht nachdem mir ein Gemeinderat frech lächelnd bestätigt hat, dass es natürlich nur ums Geld geht:sauer:

Mal, sehen vielleicht kann ich noch einen Soka Besitzer hier im Ort finden, der klagewillig ist...

Pete
 
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