Klage in NDS gegen "Kampfhundsteuer" sinnvoll ? Bitte um Hilfe und Ratschläge

Beatrice

20 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

brauch mal Eure Hilfe, Meinungen, Ratschläge...

Folgender Sachverhalt liegt vor:

Wir haben seit 6 Jahren eine Amstaffhündin aus dem Tierschutz. Niedersächsischer Wesenstest liegt vor, Sachkunde etc. auch, Versicherung (ohne Vorfälle) usw.

Im letzen Jahr sind wir von einer Gemeinde ohne erhöhte Steuer in diese Gemeinde gezogen, welche für Amstaff, Pit, Stafbull und Bullterrier 624 € Steuer erhebt. Ich hab´s zähneknirschend geschluckt, obwohl ich noch versucht hatte unter Vorlage der ganzen Nachweise eine Reduzierung der Steuer auf den normalen Satz zu bewirken. Dies wurde abgelehnt.

Der Hund ist im übrigen jetzt 11 Jahre alt. Nachdem ich nun heute den neuen Abgabebescheid erhalten habe, und mich inzwischen viele Menschen (auch Nichthundehalter) angeschoben haben, dies nicht zu akzeptieren, denke ich über eine Klage nach, da ich ja jetzt wieder die Möglichkeit dazu habe (Stichwort Rechtsbehelf), denn die Höhe der Steuer tut echt weh :heul:

Im übrigen haben wir hier in der Gemeinde 3 (in Worten drei !) Hunde, die die erhöhte Steuer zahlen müssen.

Ich gehe von starker Gegenwehr seitens der Gemeinde (des Bürgermeisters) aus, da dieser partout gegen jegliche Argumente immun ist :unsicher:

Für meinen Rottweiler zahle ich übrigens 60 € .....

So, hat hier jemand Erfahrung damit ? Wie stehen wohl die Erfolgsaussichten ? Gibt es vergleichbare Urteile, wo ein Hundehalter gewonnen hat ?

Zuständig wäre das Verwaltungsgericht Braunschweig.

Ach ja, nen guten Rechtsanwalt, der sich speziell mit der Marterie auskennt bräucht ich dann auch noch. (Rechtsschutzversicherung vorhanden)

Der Bescheid kam übrigens nicht per Post, sondern wurde von einer Mitarbeiterin, die hier im Dorf (ca. 200 Einwohner) wohnt, so eingeschmissen. Ich hab mal den Umschlag behalten und drauf vermerkt, das ich den erst heute bekommen hab, da der Bescheid mit dem 30.01.09 datiert ist.

Im Rechtsbehelf ist angegeben, das man direkt Klage an das Verwaltungsgericht BS einreichtn muß (im Rechtbehelf).

Büttteeeeee, schreibt mir was positives :hallo:

P.S.: Ich weiß, das in Nds. keine Rasseliste mehr existiert, und die Gefahrtierverordnung ohne Nennung von Rassen besteht ;)
 
  • 26. April 2024
  • #Anzeige
Hi Beatrice ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 28 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Wir haben seit 6 Jahren eine Amstaffhündin aus dem Tierschutz. Niedersächsischer Wesenstest liegt vor, Sachkunde etc. auch, Versicherung (ohne Vorfälle) usw.

Im letzen Jahr sind wir von einer Gemeinde ohne erhöhte Steuer in diese Gemeinde gezogen, welche für Amstaff, Pit, Stafbull und Bullterrier 624 € Steuer erhebt. Ich hab´s zähneknirschend geschluckt, obwohl ich noch versucht hatte unter Vorlage der ganzen Nachweise eine Reduzierung der Steuer auf den normalen Satz zu bewirken. Dies wurde abgelehnt.
Zunächst einmal:
Die Festlegung der Hundesteuer ist allein Sache der Gemeinde.
Wenn ich Dich richtig interpretiere, so hat Deine Gemeinde ja auch keine "Kampfhundesteuer", sondern einfach eine "erhöhte Steuer" für bestimmte Rassen festgelegt.
Dabei ist es dann u.U. egal, ob ein solcher Hund nun einen Wesenstest hat, oder nicht.
Theoretisch dürfte die Gemeinde auch einen Pudel höher besteuern.

Der Hund ist im übrigen jetzt 11 Jahre alt. Nachdem ich nun heute den neuen Abgabebescheid erhalten habe, und mich inzwischen viele Menschen (auch Nichthundehalter) angeschoben haben, dies nicht zu akzeptieren, denke ich über eine Klage nach, da ich ja jetzt wieder die Möglichkeit dazu habe (Stichwort Rechtsbehelf), denn die Höhe der Steuer tut echt weh :heul:
Wichtig ist hier zunächst:
Gegen den Abgabebescheid schriftlich (Einschreibebrief) Einspruch einzulegen und die Steuer nur unter Vorbehalt zu bezahlen. Sonst wird der Bescheid rechtskräftig.

So, hat hier jemand Erfahrung damit ? Wie stehen wohl die Erfolgsaussichten ? Gibt es vergleichbare Urteile, wo ein Hundehalter gewonnen hat ?
Es gibt Urteile, m.E. jedoch noch nicht vom VG Brauschweig.

Ach ja, nen guten Rechtsanwalt, der sich speziell mit der Marterie auskennt bräucht ich dann auch noch. (Rechtsschutzversicherung vorhanden)
Hier würde ich RA Weidemann (Hund & Halter) einschalten.

Die Erfolgsaussichten sind recht ungewiss, da es kaum vergleichbare Urteile gibt.
Zielrichtung einer Klage sollte sein: "Ungleichbehandlung von Hunderassen und deren Halter".

Grüße Klaus
 
Hallo zusammen,

brauch mal Eure Hilfe, Meinungen, Ratschläge...

Folgender Sachverhalt liegt vor:

Wir haben seit 6 Jahren eine Amstaffhündin aus dem Tierschutz. Niedersächsischer Wesenstest liegt vor, Sachkunde etc. auch, Versicherung (ohne Vorfälle) usw.

Im letzen Jahr sind wir von einer Gemeinde ohne erhöhte Steuer in diese Gemeinde gezogen, welche für Amstaff, Pit, Stafbull und Bullterrier 624 € Steuer erhebt. Ich hab´s zähneknirschend geschluckt, obwohl ich noch versucht hatte unter Vorlage der ganzen Nachweise eine Reduzierung der Steuer auf den normalen Satz zu bewirken. Dies wurde abgelehnt.

Der Hund ist im übrigen jetzt 11 Jahre alt. Nachdem ich nun heute den neuen Abgabebescheid erhalten habe, und mich inzwischen viele Menschen (auch Nichthundehalter) angeschoben haben, dies nicht zu akzeptieren, denke ich über eine Klage nach, da ich ja jetzt wieder die Möglichkeit dazu habe (Stichwort Rechtsbehelf), denn die Höhe der Steuer tut echt weh :heul:

Im übrigen haben wir hier in der Gemeinde 3 (in Worten drei !) Hunde, die die erhöhte Steuer zahlen müssen.

Ich gehe von starker Gegenwehr seitens der Gemeinde (des Bürgermeisters) aus, da dieser partout gegen jegliche Argumente immun ist :unsicher:

Für meinen Rottweiler zahle ich übrigens 60 € .....

So, hat hier jemand Erfahrung damit ? Wie stehen wohl die Erfolgsaussichten ? Gibt es vergleichbare Urteile, wo ein Hundehalter gewonnen hat ?

Zuständig wäre das Verwaltungsgericht Braunschweig.

Ach ja, nen guten Rechtsanwalt, der sich speziell mit der Marterie auskennt bräucht ich dann auch noch. (Rechtsschutzversicherung vorhanden)

Der Bescheid kam übrigens nicht per Post, sondern wurde von einer Mitarbeiterin, die hier im Dorf (ca. 200 Einwohner) wohnt, so eingeschmissen. Ich hab mal den Umschlag behalten und drauf vermerkt, das ich den erst heute bekommen hab, da der Bescheid mit dem 30.01.09 datiert ist.

Im Rechtsbehelf ist angegeben, das man direkt Klage an das Verwaltungsgericht BS einreichtn muß (im Rechtbehelf).

Büttteeeeee, schreibt mir was positives :hallo:

P.S.: Ich weiß, das in Nds. keine Rasseliste mehr existiert, und die Gefahrtierverordnung ohne Nennung von Rassen besteht ;)

Ich sehe da wenig Möglichkeiten, da die HUndesteuer Gemeindesache ist, was mich wundert ist euer wehgeschrei, ihr seid in diese Gemeinde gezogen, das war euer persönlicher Entschluss, weshalb habt ihr euch nicht vorher erkundigt was da so an Hundesteuer anfällt, für mich nicht so begreiflich.
 
Mein lieber Legolas,

natürlich wußte ich vorher, das es hier die Kampfhundesteuer gibt, deshalb muß ich sie ja trotzdem nicht gutheißen und kann mich im nachhinein dazu entschließen, doch noch dagegen anzugehen, oder ?

Unsere Beweggründe hierher zu ziehen waren ganz einfach...wir konnten hier auf dem Land ein günstiges Häuschen kaufen.
 
Im Landkreis Göttingen ist mal eine Klage gewesen. Die Gemeinde durfte dann keine erhöhte Steuer mehr nehmen. Ist schon ein paar Jahre her, muss mal schauen ob man dazu noch was findet.
 
Klaus schrieb:
Zunächst einmal:
Die Festlegung der Hundesteuer ist allein Sache der Gemeinde.
Wenn ich Dich richtig interpretiere, so hat Deine Gemeinde ja auch keine "Kampfhundesteuer", sondern einfach eine "erhöhte Steuer" für bestimmte Rassen festgelegt.
Dabei ist es dann u.U. egal, ob ein solcher Hund nun einen Wesenstest hat, oder nicht.
Theoretisch dürfte die Gemeinde auch einen Pudel höher besteuern.

Hallo Klaus,

nein, es handelt sich definitiv um eine Steuer für "gefährliche Hunde", So ist es auch im Bescheid ausgewiesen.

@ all

Danke für die Hinweise, ich nehme mit Herrn Weidemann Kontakt auf und laß mich beraten. Mal schauen, was er sagt (der ist ja echt schwer zu erreichen....).

Ich werde ich hier dann mal weiter berichten :hallo:
 
Moin, moin

Kontakt zu Hr. W. ist hergestellt, und nun geht das ganze seinen Gang ;)

Schaun wir mal, was draus wird .....
 
Also ich kann dir diesbezüglich leider auch keine Tips geben. Uns wurde nur damals als wir Songo aus dem TH holten gesagt, dass wir (wenn wir in unserer Gemeinde erhöhte Steuern zaheln müssen) diese erstmal unter Vorbehalt zahlen sollen, und dann dagegen vorgehen sollten. GsD mussten wir das bis jetzt noch nicht machen, da in unserer Gemeinde keine erhöhte Steuer genommen wird.

Ich drück dir aber ganz dolle die Daumen, dass was positvies bei raus kommt!! Und alle Neuigkeiten würd ich natürlich auch gern hören. :)

:hallo:
 
auch hier werden die daumen gedrückt ich bin mal gespannt was dabei raus kommt....viel glück
 
Ich weiß, dass die Festlegung der Hundesteuer Sache der Gemeinde ist. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie rein willkürlich eine besimmte Rasse oder mehrere Rassen höher, geschweige denn deutlich höher besteuern dürfen.
Zumal es in Niedersachsen keine Rasselisten mehr gibt.
Steffis66 hat das selbe Problem.
Zu finden hier:
http://forum.ksgemeinde.de/verordnungen-rechtliches/90090-aktuelle-hundeverordung-niedersachsen.html

@ Beatrice
Ich hoffe du hast Erfolg, damit diesem "Rassewahn", in Niedersachsen auf kommunaler Ebene, ein Ende bereitet wird.
 
Die Festlegung der Hundesteuer ist allein Sache der Gemeinde.
Wenn ich Dich richtig interpretiere, so hat Deine Gemeinde ja auch keine "Kampfhundesteuer", sondern einfach eine "erhöhte Steuer" für bestimmte Rassen festgelegt.
Dabei ist es dann u.U. egal, ob ein solcher Hund nun einen Wesenstest hat, oder nicht.
Theoretisch dürfte die Gemeinde auch einen Pudel höher besteuern.

Habe erfolglos versucht heraus zu finden, auf welchem Gesetz das Recht der Gemeinden beruht eine Hundesteuer zu erheben.
Dann fiel mir ein, dass ein netter Verwandter Verwaltungsrecht studiert.
Er warf mir mehrere Paragraphen und Gesetze um die Ohren, aus denen es sich dann ableitet.
Angefangen vom Grundgesetz.
Aber die Hundesteuersatzungen unterliegen logischerweise immer noch den anderern Gesetzen. So auch dem Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz.
In Niedersachsen gibt es keine Rasselisten mehr, also sind auch alle Hunde in der Hundesteuersatzung gleich zu behandeln.
In den Bundesländern, in denen es Rasselisten gibt, kann und wird die Gefahrenabwehr durch Kampfhunde ( die ja per Gesetz festgelegt sind ) als Grund für die höhere Steuer angeführt.
Die Begründung hat glücklicherweise ja auch schon ein paar Dellen bekommen.
 
In den Bundesländern, in denen es Rasselisten gibt, kann und wird die Gefahrenabwehr durch Kampfhunde ( die ja per Gesetz festgelegt sind ) als Grund für die höhere Steuer angeführt.
Das ist natürlich genauso ein Quatsch wie die oft zu hörende Begründung für die normale Hundesteuer "die Hunde hinterlassen Fäkalien". (das machen Pferde und Katzen auch)
Und die Gefahrenabwehr (falls erforderlich) liegt in den Händen der Polizei und Amtsveterinäre. Die werden jedoch nicht von den Gemeinden (die ja die Steuer vereinnahmen) besoldet.
Grüße Klaus
 
Das ist natürlich genauso ein Quatsch wie die oft zu hörende Begründung für die normale Hundesteuer "die Hunde hinterlassen Fäkalien". (das machen Pferde und Katzen auch)
Und die Gefahrenabwehr (falls erforderlich) liegt in den Händen der Polizei und Amtsveterinäre. Die werden jedoch nicht von den Gemeinden (die ja die Steuer vereinnahmen) besoldet.
Grüße Klaus

Naja, bez. Pferdesteuer und sogar auch Katzensteuer wurde ja auch schon angedacht:rolleyes:

Was ich nur nicht verstehe, ist wie die Steuer für "gefährlichr" Hunde von der Gemeinde begründet wird, da NDS ja keine Rasselisten hat?
 
Das ist natürlich genauso ein Quatsch wie die oft zu hörende Begründung für die normale Hundesteuer "die Hunde hinterlassen Fäkalien". (das machen Pferde und Katzen auch)
Und die Gefahrenabwehr (falls erforderlich) liegt in den Händen der Polizei und Amtsveterinäre. Die werden jedoch nicht von den Gemeinden (die ja die Steuer vereinnahmen) besoldet.
Grüße Klaus

Stimmt auffällig!
 
Was ich nur nicht verstehe, ist wie die Steuer für "gefährlichr" Hunde von der Gemeinde begründet wird, da NDS ja keine Rasselisten hat?

Es kann sich z.B. um Altlasten handeln.
Die Gemeinden arbeiten die Hundesteuersatzungen ja nicht selbst aus - wäre ja Arbeit.
Sie werden vom Städte- und Gemeindebund oder anderen Gemeinden übernommen und grob überarbeitet.
Den Wegfall der Rasselisten haben einige Gemeinden schlichtweg verpennt.
Hier reichte ein direkter Hinweis daruf und die Hundesteuersatzung wurde, mit etwas Verzug, geändert. Es gibt nicht einmal einen Passus über gefährliche Hunde.
 
Ich denke es ist egal wie alt der Hund ist. Bei uns in der Gemeinde ist es so,
dass Hunde die die Begleithundeprüfung haben, und die nachweislich
aus einem Tierheim stammen, steuervergünstigt sind. Aber im Grund genommen
haben die Gemeinderatsmitglieder die Abstimmungshoheit. Da kannste machen
was du willst. Ich würde versuchen in die Bürgersprechstunde zu gehen und
dein Anliegen vorzubringen. Nicht gleich mit dem Anwalt. Der kostet doch nur
zusätzliches Geld und die Fronten sind von vornherein verhärtet.
 
Was ich nur nicht verstehe, ist wie die Steuer für "gefährlichr" Hunde von der Gemeinde begründet wird, da NDS ja keine Rasselisten hat?
Eine großartige Begründung erfolgt meines Wissens kaum. Zumindest nicht in Verbindung zu bestimmten Rassen.
Ich Niedersachsen kann ja jeder Hund, wenn er als aggressiv aufgefallen ist, als "gefährlicher Hund" mit den entsprechenden Halterauflagen definiert werden.
Und dann rutscht er halt in die höhere Steuer.
In unserer Hundesteuersatzung steht hierzu z.B.:
Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat.
Und die "dürfen" dann statt 60 Euro 600 Euro bezahlen.
Grüße Klaus
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Klage in NDS gegen "Kampfhundsteuer" sinnvoll ? Bitte um Hilfe und Ratschläge“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Meizu
Verkauft an >☆HaNkY☆< für 45€ plus Versand :) Hast PN
Antworten
50
Aufrufe
4K
Meizu
G
ich habe von Yuma drei wunderschöne Bildbände (Hund, Katze, Pferd) gekauft, die würde ich gern mit versteigern für den guten Zweck. Die haben aber mit Bullys nix zu tun. Ginge das und wenn ja, wie soll ich das machen?
Antworten
29
Aufrufe
3K
Pennylane
Pennylane
JoanDoe
Hundebiss-Statistik für Berlin Die Hundebiss-Statistik für Berlin wird einmal jährlich erstellt. Sie beruht auf Meldungen, die bei den Bezirksämtern eingegangen sind. Sie listet auf, wie viele Hunde gegenüber Menschen oder anderen Hunden durch Anspringen oder Beißen auffällig geworden sind und...
Antworten
45
Aufrufe
4K
Mausili
Mausili
Pyrrha80
Einfach mal keine moepse mehr kaufen und der mist ist gefuehrt.
Antworten
3
Aufrufe
820
toubab
toubab
Crabat
Antworten
10
Aufrufe
991
IgorAndersen
IgorAndersen
Zurück
Oben Unten