Klage in NDS gegen "Kampfhundsteuer" sinnvoll ? Bitte um Hilfe und Ratschläge

Dann wünsche ich auch dir viel Erfolg.
Timpe10, der nicht in Niedersachsen wohnt, hat sogar einen Teilerfolg, durch Gespräche erreicht.
Aber das will er eigentlich noch selbst berichten.

Danke! Ja, ich hoffe mal auf ein gutes Ergebnis, die sollen mir erstmal detailliert erklären, warum sie diese Steuer nehmen, dann werden die sicher schon ins Straucheln kommen:D

Bisher hatte ich nur per Email im Januar nachgefragt und folgende Email Anfang März zurückbekommen:

"Moin Frau G.,

der Rat der Gemeinde Großefehn hat in seiner Sitzung am 26.02.2009
beschlossen, an der Hundesteuersatzung in der derzeit gültigen Fassung vom
28.06.2007 festzuhalten.

Beim Nds. Hundegesetz handelt es sich um eine ordnungsrechtliche und nicht
um eine steuerrechtliche Norm. Das Nds. Hundegesetz ist daher nicht
Grundlage von kommunalen Hundesteuersatzungen.

Mit freundlichen Grüßen
U. K."

Vielleicht kann die Familie, die schon gezahlt hat noch nachkarten? Versuch schadet nichts!
Z.B. Schreiben an die Gemeinde, dass die Zahlung, auf Grund neuerer Entwicklungen und Erkenntnisse nur unter Vorbehalt geschah!?

Die Dame von der Gemeinde erzählte mir, dass Frau D. sogar schon mit einem Ihrer Hunde beim Bürgermeister war, sie hat sogar für alle Hunde Wesenstests, hat anscheinend nix genützt, werd Frau D. aber die Tage mal anrufen und nachfragen.
LG
 
  • 7. Mai 2024
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Hi antjemeuh77 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das sieht dann schon nach Geldgier und nicht nach Prävention aus.
Vielleicht sogar gut für euch!?
 
natürlich ist das geldgier..was soll so eine erhöhte steuer denn bringen?
wenn ich nun 600 euro zahle macht es den hund dann ungefährlicher oder wie? :D
oder wollen die gemeinden mit der steuer bezwecken das diese hunde nicht angeschafft werden?:D
alles mist..bei uns in der gemeinde gibt es sooooviele bullterrierer und und und und alles mischlinge:D

die stadt nimmt durch die steuer geld ein - meint sie zumindest....aber nix da:D
 
wenn ich nun 600 euro zahle macht es den hund dann ungefährlicher oder wie? :D
oder wollen die gemeinden mit der steuer bezwecken das diese hunde nicht angeschafft werden?:D
:D

Na logisch trifft das obige zu!
Das sind Politiker, die wissen, was sie tuen!:unsicher:
 
Hallo,
habe am kommenden Donnerstag einen Termin beim zuständigen Fachbereichsleiter meiner Gemeinde. Er schrieb mir erst: "Das können wir auch telefonisch klären, da Sie offensichtlich anderer Rechtsauffassung sind als wir". Hab aber auf ein persönliches Gespräch bestanden und den Termin am Do. bekommen:D

Drückt mir die Daumen:zufrieden:

LG Anja

PS: Vielleicht hat der ein oder andere noch Vorschläge für eine gute Argumentation?
 
Hallo,

also, ich war gestern bei meiner Gemeinde:mies:

Sowas von uneinsichtig:sauer: Kein Stück weichen die von Ihrer Meinung ab! Die berufen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem vier Hunderassen (Am.Staff, PitBull, StaffBull und Bullterrier) AUF JEDEN FALL als gefährlich einzustufen sind und sie deshalb höhere Steuern nehmen dürfen. Das hat mit der Hundeverordnung von Niedersachsen gaaaaaaaaaar nix zu tun, weil Steuerrecht und Ordnungsrecht zwei verschiedene paar Schuhe sind, so der Herr vom Amt. Außerdem will man in der ach so friedlichen Gemeinde diese gefährlichen Hunde nicht:unsicher:
Die Gemeinde hat sich nunmal 2007 für diese Fassung der Hundesteuer entschieden und daran ist nicht zu rütteln und vor Gericht, da ist er sich sicher, wird die Gemeinde Recht bekommen. PUNKT. Ende der Diskussion.:gruebel:

Das werden wir dann ja mal sehen, werde das so nicht auf mich sitzen lassen!!!:contra:

LG Anja
 
Hallo,

also, ich war gestern bei meiner Gemeinde:mies:

Sowas von uneinsichtig:sauer: Kein Stück weichen die von Ihrer Meinung ab! Die berufen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem vier Hunderassen (Am.Staff, PitBull, StaffBull und Bullterrier) AUF JEDEN FALL als gefährlich einzustufen sind und sie deshalb höhere Steuern nehmen dürfen. Das hat mit der Hundeverordnung von Niedersachsen gaaaaaaaaaar nix zu tun, weil Steuerrecht und Ordnungsrecht zwei verschiedene paar Schuhe sind, so der Herr vom Amt. Außerdem will man in der ach so friedlichen Gemeinde diese gefährlichen Hunde nicht:unsicher:
Die Gemeinde hat sich nunmal 2007 für diese Fassung der Hundesteuer entschieden und daran ist nicht zu rütteln und vor Gericht, da ist er sich sicher, wird die Gemeinde Recht bekommen. PUNKT. Ende der Diskussion.:gruebel:
Genau so sieht es aus und die können sich da ganz beruhigt zurücklehnen

Das werden wir dann ja mal sehen, werde das so nicht auf mich sitzen lassen!!!
Ich denke du wirst es dann wohl oder übel auf jeden Fall sehen...
 
@Bürste: bist Du nicht gerade ein wenig destruktiv ;)

Das ist wieder der "gesunde" Pessimismus!
Aber ich denke auch, hier ist Daumen drücken angesagter.
Hier ein positives Urteil, da ein positives Urteil. Und wenn es auch mal nur um die Steuer geht.
Irgendwann kann niemand mehr die Augen verschließen!
Und die Gemeinden können sich auch nicht ewig für sie, hoffentlich, aussichtslose Verfaheren leisten!
 
Hallo liebe Tierfreunde,

gestern abend kam eine interessante Reportage im SWR:

Teure Kampfhunde
Laichingen: Hundebesitzerin zieht vor Gericht



Eine Zeitlang war es ruhig gewesen um die Kampfhundeverordnung des Landes Baden-Württemberg. Doch jetzt ist sie erneut in den Schlagzeilen. Es geht um die Frage, ob Kommunen für Kampfhunde höhere Steuern verlangen dürfen, als für andere Hunde. Die hohe Steuer hat zu enormen Problemen in den Tierheimen geführt - dort werden viele Kampfhunde einfach abgegeben - die höheren Steuern können und wollen sich viele nicht leisten. Eine Hundebesitzerin aus Laichingen wehrt sich gegen die Steuer und steht deshalb vor Gericht.

Bravo! Noch viel mehr Hundehalter muessten mit diesem ungerechten & diskriminierenden Thema die Gerichte beschaeftigen! Ich hoffe, dieser Fall macht Mut zu eigenen Taten!

Liebe Gruesse - Mausi :rot:++
 
Welches Urteil des Bundesverfassungsgerichtes :verwirrt: ???

Hallo,
ich weiß nicht genau, was für ein Urteil er meint, muss ich noch recherchieren. Er konnt mir das so genau auch nicht sagen. Jedenfalls werden dort wohl die 4 Rassen als generell gefährlich eingestuft und gesagt, dass die Gemeinden für diese 4 Rassen die erhöhten Steuern nehmen dürfen:kp:

LG Anja
 
Also gefunden hab ich das:

Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht
Bundesgesetz teilweise für nichtig erklärt - Rasselisten jedoch als verfassungskonform eingestuft.
In seinem Urteil zur Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde hob das Bundesverfassungsgericht am 16.03.2004 das Zuchtverbot für die Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie den so genannten Pitbull-Terrier auf, bestätigte aber gleichzeitig das Einfuhr- und Verbringungsverbot.
Das im Gesetz enthaltene Zuchtverbot fällt in die Kompetenz der Bundesländer und ist hier durch entsprechende Verordnungen bzw. Gesetze zu regeln. Diese Vorschriften fallen jedoch derzeit je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus. In einigen Bundesländern bestehen bereits Zuchtverbote.
Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V. wird das Urteil und seine Begründung juristisch prüfen und erwägt weitere Schritte, insbesondere die Prüfung gemeinschaftsrechtlicher Fragen vor dem Europäischen Gerichtshof, einzuleiten.
Das Gericht entschied ferner, dass bei den genannten Rassen die Gefährlichkeitsannahme genüge, ihnen ein besonderes Gefährdungspotential zu unterstellen. Die Richter schränkten aber ein, dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung zu beobachten und zu prüfen habe, ob die der Norm zu Grunde liegenden Annahmen sich tatsächlich bestätigen. Der VDH wird diese vom Verfassungsgericht auferlegte Beobachtungsleistung einfordern.
VDH-Präsident Uwe Fischer zeigte sich enttäuscht: "Wir bedauern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die Rasselisten. Diese haben in zahlreichen Landesverordnungen und im Bundesgesetz eine Scheinsicherheit geschaffen und den Schutz der Bevölkerung keineswegs verbessert. Wir brauchen wirkungsvolle und praxisgerechte Regelungen, die dann konsequent angewendet werden."
Der VDH dankt den an der Klage beteiligten Hundehaltern für ihr großes Engagement und betont, auch zukünftig die Position des Verbandes offensiv zu vertreten und für sinnvolle Regelungen zu kämpfen.

Den Wortlaut der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie unter:
<http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20040316_1bvr177801.html>

Aber in einem, hier (zumindest im Forum) verlinkten, Artikel gab es noch einen Hinweis, auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht. Aber ich habe ihn noch nicht gefunden!
 
Bohhhha, bin ich gut!
Hab den Artikel auch gefunden.

Monika Müllers Anwalt Lars-Jürgen Weidemann hatte dazu eine Studie der Hochschule Hannover aus dem Jahr 2004 angeführt, nach der nicht allein die Rasse, sondern die Haltung und Ausbildung ausschlaggebend seien. Auch das Bundesverfassungsgericht habe dies in einer Entscheidung vom Jahr 2004 so formuliert.

Der Artikel ist der:
 
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