Keine Probleme mit Kampfhunden
Hoya (ah). In der Samtgemeinde Grafschaft Hoya bestehten zurzeit keine Probleme mit Kampfhunden. Das versicherte Samtgemeindebürgermeister Wolfgang Rustemeyer in einem Pressegespräch. Nachdem am 8. Juli 2000 die Kampfhunde-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft getreten ist, seien noch im gleichen Monat sämtliche Hundehalter innerhalb der Samtgemeinde über die Einzelbestimmungen dieser neuen Vorschrift informiert. Gleichzeitig seien alle Hundebesitzer gebeten worden, freiwillig die Rasse ihres jeweiligen Hundes mitzuteilen, da der Samtgemeinde hierüber keine Informationen vorlagen.
Rustemeyer: "Zwischenzeitlich haben rund 95 Prozent der angeschriebenen Hundehalter geantwortet. Dabei wurde festgestellt, dass lediglich zwei Kampfhunde in der Samtgemeinde gehalten werden, für die die verschärften Bestimmungen der Kampfhunde-Verordnung Anwendung finden. Von den 12 Hunderassen, die unter die erleichterten Vorschriften der Kampfhunde-Verordnung fallen, ist im Gebiet der Samtgemeinde lediglich der Rottweiler erwähnenswert, der in nennenswerter Anzahl gehalten wird. Die anderen Hunderassen kommen entweder überhaupt nicht vor oder nur in sehr geringer Anzahl."
Die Hunde sollten auch weiterhin so gehalten werden, dass sie Personen nicht gefährden.
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Hoya (ah). In der Samtgemeinde Grafschaft Hoya bestehten zurzeit keine Probleme mit Kampfhunden. Das versicherte Samtgemeindebürgermeister Wolfgang Rustemeyer in einem Pressegespräch. Nachdem am 8. Juli 2000 die Kampfhunde-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft getreten ist, seien noch im gleichen Monat sämtliche Hundehalter innerhalb der Samtgemeinde über die Einzelbestimmungen dieser neuen Vorschrift informiert. Gleichzeitig seien alle Hundebesitzer gebeten worden, freiwillig die Rasse ihres jeweiligen Hundes mitzuteilen, da der Samtgemeinde hierüber keine Informationen vorlagen.
Rustemeyer: "Zwischenzeitlich haben rund 95 Prozent der angeschriebenen Hundehalter geantwortet. Dabei wurde festgestellt, dass lediglich zwei Kampfhunde in der Samtgemeinde gehalten werden, für die die verschärften Bestimmungen der Kampfhunde-Verordnung Anwendung finden. Von den 12 Hunderassen, die unter die erleichterten Vorschriften der Kampfhunde-Verordnung fallen, ist im Gebiet der Samtgemeinde lediglich der Rottweiler erwähnenswert, der in nennenswerter Anzahl gehalten wird. Die anderen Hunderassen kommen entweder überhaupt nicht vor oder nur in sehr geringer Anzahl."
Die Hunde sollten auch weiterhin so gehalten werden, dass sie Personen nicht gefährden.
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