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Hallo,
Das stimmt so nicht gaaaanz. Leinenbefreiung ist Sache der Stadt/Gemeinde. Es ist sehr wohl möglich mit bestandenem WT einen Leinenbefreiung zu beantragen.
Wo ich wohne gibt es laut Ordnugsamt keinen Leinenzwang. Nun gibt es ja aber den Leinenzwang für Listis der über die Gemeinden hinaus gilt. Was trifft nun zu? Das Gesetz das man Listis generell an der Leine zu führen hat, ohne die anscheinend schwer zu erlangende Leinenbefreiung, oder die nicht Leinenzwangverordnung meines Wohnortes?
Hallo,
Das stimmt so nicht gaaaanz. Leinenbefreiung ist Sache der Stadt/Gemeinde. Es ist sehr wohl möglich mit bestandenem WT einen Leinenbefreiung zu beantragen.
Wo ich wohne gibt es laut Ordnugsamt keinen Leinenzwang. Nun gibt es ja aber den Leinenzwang für Listis der über die Gemeinden hinaus gilt. Was trifft nun zu? Das Gesetz das man Listis generell an der Leine zu führen hat, ohne die anscheinend schwer zu erlangende Leinenbefreiung, oder die nicht Leinenzwangverordnung meines Wohnortes?
Deine Aussage ist nicht ganz richtig, Listis sind nicht generell an der Leine zu führen, die Verordnung sagt ja, das durch das zuständige OA eine Leinenbefreiung möglich ist.
Für mich interpretiere ich das so , das das OA für eine Leinenbefreiung zuständig ist, und wenn das bei deinem OA so geregelt ist dann gilt das für dich, also kein Leinenzwang.
Sorry, aber da werft ihr Gemeinde VO und LHV durcheinander.
Wenn die HundeVO der Gemeinde (in Mannheim ist das § 13 (denk ich) der „Polizeiverordnung zu Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Wegen und Plätze“) keine Leinenpflicht vorsieht heißt das nicht automatisch das die LHV nicht mehr gilt oder jeder Listi automatisch eine Befreiung hat.
Sollte man erstmal abklären bevors hinterher ärger gibt…
Sorry, aber da werft ihr Gemeinde VO und LHV durcheinander.
Wenn die HundeVO der Gemeinde (in Mannheim ist das § 13 (denk ich) der „Polizeiverordnung zu Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Wegen und Plätze“) keine Leinenpflicht vorsieht heißt das nicht automatisch das die LHV nicht mehr gilt oder jeder Listi automatisch eine Befreiung hat.
Sollte man erstmal abklären bevors hinterher ärger gibt…
Danke, gut formuliert. Genau das war mein Gedanke. Ich bin auch der Meinung das ich trotz allem meinen Listi an der Leine zu führen habe, leider, manchmal...oder so
Meines Meinung nach, ist es sinnvoll den Hund mit WT zu vermitteln und kann auch nur soo angemeldet werden (die sache mit dem berechtigten Interessen ).
Allerdings ist mir auch ein Fall in BW bekannt, da wurde der Hund aus einen anderen BL ohne WT vom Tierschutz übernommen, bei der Anmeldung wurde dann auch gleich der Termin zum WT bekannt gegeben <- Erscheinungspflicht!
Werd da aber nochmal nachhacken, heute reichts mir leider nicht (<- bekommen Besuch), aber vielleicht am Mittwoch, ich täte mich dann nochmal bei dir melden.
Meines Meinung nach, ist es sinnvoll den Hund mit WT zu vermitteln und kann auch nur soo angemeldet werden (die sache mit dem berechtigten Interessen ).
Man könnte es ja einfach mal darauf ankommen lassen.
Ich mache den Test vorab, wenn der Hund noch im Tierheim ist und wenn der Mann auf der Gemeinde immer noch auf einen Test besteht mit dem neuen Besitzer, dann müssen sie halt nochmal zusammen da durch.
Ich frag den nochmal von der zuständigen Gemeinde, ob das nicht doch ginge. Fragen kostet nix und mehr wie Nein sagen auch nicht.
Allerdings ist mir auch ein Fall in BW bekannt, da wurde der Hund aus einen anderen BL ohne WT vom Tierschutz übernommen, bei der Anmeldung wurde dann auch gleich der Termin zum WT bekannt gegeben <- Erscheinungspflicht!
Werd da aber nochmal nachhacken, heute reichts mir leider nicht (<- bekommen Besuch), aber vielleicht am Mittwoch, ich täte mich dann nochmal bei dir melden.
Sorry, aber da werft ihr Gemeinde VO und LHV durcheinander.
Wenn die HundeVO der Gemeinde (in Mannheim ist das § 13 (denk ich) der „Polizeiverordnung zu Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Wegen und Plätze“) keine Leinenpflicht vorsieht heißt das nicht automatisch das die LHV nicht mehr gilt oder jeder Listi automatisch eine Befreiung hat.
Sollte man erstmal abklären bevors hinterher ärger gibt…
Nu ich denke ich werfe da nix durcheinander, der Unterschied ist mir ja klar, ich habe es vieleicht falsch ausgedrückt;
Die Polizverordung BW verweist ja in Sachen Leinenbefreiung ganz klar auf das jeweilige OA, das selbst entscheiden kann. Und wenn nun das OA sagt , es gibt keine Leinenpflicht für Listis, dann gilt das IMHO.
Ich muß mich mal selbst zitieren.....
Der Interessent hat jetzt vom OA den Wisch mitbekommen (mit all den anderen Unterlagen, die auch auszufüllen wären, muß mir das am Freitag mal genauer angucken)
Muß er das Ding mit Zulassung zum Sachkundenachweis ausfüllen oder ist das Käse?
Ich muß mich mal selbst zitieren.....
Der Interessent hat jetzt vom OA den Wisch mitbekommen (mit all den anderen Unterlagen, die auch auszufüllen wären, muß mir das am Freitag mal genauer angucken)
Muß er das Ding mit Zulassung zum Sachkundenachweis ausfüllen oder ist das Käse?
in meinem Post # 27 habe ich es dir schon erklärt, aber für dich sage ich es dir nochmal.
Dieser Sachkundenachweis bezieht sich auf das halten von gefährlichen Hunden (Kampfhundde) das sind im Sinne der Verrodnung Hunde die den Verhaltenstest nicht bestanden haben oder keinen haben oder gleich ohne Test durch ihr Verhalten als gefährlich eingestuft werden, und für diese Hunde brauchst du ein berechtigtes Interesse und diesen Nachweis.
Die Ausnahme sind Tierheime, die dürfen gefährliche Hunde (Kampfhunde) halten.
So das ist aber alles reine Theorie weil du ja nie ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst, und daher bekommst du auch nie einen gefährlichen Hund genehmigt.
So hast du das nun verstanden ?
Wenn nicht dann kannst du mich ja kurz im Büro antelen.
Edit:
Um das zu verstehen mus man wissen das im Sinne der Verordnung Liste 1 Hunde mit bestandenem Wesenstest keine gefährlichen Hunde(Kampfhunde) mehr sind. Wenn also wie hier der Begriff "Kampfhund " oder "gefährlicher Hund " genannt wird dann bezieht sich das auf die oben genannten Hunde unabhängig von der Rasse.
Ich habe das schon verstanden
Die Sache ist ja aber die:
In RLP gibt es keinen Wesenstest, ergo kann der Hund keinen gemacht haben.
Er hat die Sachkundeprüfung bei uns bestanden.
Nach meinem Empfinden ist er demnach trotz allem kein gefährlicher Hund, er wird ja den Wesenstest ablegen.
Von daher halte ich auch den Antrag auf die Sachkundeprüfung für Quatsch.
Die Prüfung müssen ja die Noch-Besitzer ja nicht ablegen.
Das ist für mich der Knackpunkt.
Die können doch nicht so einen Antrag stellen, wenn die Umstände der Vermittlung so sind, wie sie sind und das Ganze nur an diesen unterschiedlichen Bundesland-Regelungen hängt.
Ja jetzt verstehe ich was du meinst, und du hast ja recht.
Hier bei uns in KA, werden die Verhaltenstest ja nicht jeden Tag gemacht, also reicht bei uns hier die Anmeldung zum Test, in der Zwischenzeit halt dann mit Mauli.
Ich habe jetzt grad den Mann vom Landratsamt an die Strippe bekommen.
Den Antrag zur Sachkundeprüfung soll ich entsorgen, das wäre Quatsch, nur Anmeldung zum Wesenstest.
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Wir mussten den Wesenstest im neuen Zuhause machen. Darauf hat die Gemeinde bestanden.
Laut unserer Info gilt der Wesenstest nur für den Hund zusammen mit dem/den Haltern. Müsste demnach bei einem Halterwechsel oder Gemeindewechsel ggfs. wiederholt werden. Da kocht in Bayern jede Gemeinde ihr...
Toller Hund!
Ich hätte jetzt auch pauschal gesagt es ist ein Staffmix! Der Kopf zeigt viel von einem Staff und die Farbführung des Fells auf der Brust.
Trotzdem Herzlichen Glückwunsch :dafuer:
Ja, genau. Es ist nicht vorgeschrieben dass der Hund mit dem neuen Halter noch einmal einen Test macht. Das wollen die Gemeinden natürlich, bringt ja auch alles nochmal Kohle, aber ist in Bayern nicht vorgesehen. Der Hund wird EINMAL begutachtet und das ist genug. Und der WT gilt ein Hundeleben...
Tierschützer bringen 1000-de von Hunden aus Ungarn, meist Mischlinge und vermitteln sie in Deutschland. Argument: Sie hätten die Hunde geretet. In Ungarn kenne ich mich leider zu gut aus. 80% der Hunde wären nicht geboren, wenn es Kastrationsprogramme geben würde. Da bedient d. Tierschutz...
Das Kat. 2 Hunde generell Leinenzwang haben, genauso wie Kat. 1 Hunde. Einziger Unterschied zwischen Kat. 1 und 2 ist, dass Kat. keinen Wesenstest proforma machen muss, sondern nur nachdem der Hund auffällig wurde. Kat.2 Hunde werden in BW auch in vielen Gemeinden und Städten wie ein Kampfhund...