Kat. 1 Hund in Baden Würtemberg

Wobei auch hier Stolperfallen bezüglich der Formulierung existieren, da man den Passus "Kampfhunde und Hunde der in §1 Abs. 2 und 3..." auch so deuten kann, dass Kampfhunde, deren Eigenschaft als Kampfhund zwar widerlegt ist, aber in § 1 (2/3) gelistet sind trotzdem leinenpflichtig sind, es hängt also wohl in sehr starkem Maße vom jeweiligen OA ab.
So sieht´s aus. ;)
Mit Mitteilung des WT-Ergebnisses (offiziell bekommt man nämlich NICHT direkt nach dem Test Bescheid :unsicher:) bekommt man ein nettes Merkblatt mit "Verhaltensregeln", in dem extra auf Leinenpflicht und Leinenlänge hingewiesen wird. Bezieht sich wieder auf Stuttgart. ;)
 
  • 20. Mai 2024
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Hi Christy ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nach dieser Formulierung ist es wohl Ermessenssache der jeweiligen Landratsamtstelle (/Ortspolizeibehörde) ob sie eine auswärtige Prüfung für auf Dauer in BW lebende Hunde anerkennt (ich meine wohl eher nicht.)nen und Verfahren.
Ich möchte ja keine auswertige Prüfung machen, sondern schon nach BW fahren und dort den Wesenstest mit dem Hund machen und ihn dann nach BW vermitteln.
Daher die Frage, ob die neuen Besitzer dann auch noch mal mit dem Hund den Wesenstest ablegen müssen, obwohl der Hund ihn ja schon hat.
 
Hallo Midivi,

wir mussten den Test beim Ausbilder der Mannheimer Hundestaffel machen. Von einem abgespeckten WT habe ich auch noch nichts gehört. Einen Sachkundenachweis gibt es bei uns nicht. Von einer Leinenbefreiung kann keine Rede sein, dass haben uns die Mannheimer sowie unsere Gemeinde Hockenheim bestätigt. Maulkorbfrei nach bestandenem WT ist klar.
Meines Wissens kann ein nicht bestandener Test nicht wiederholt werden. Es sei denn, der Hund wird zurückgestellt. Das gilt dann so, als hätte er nicht teilgenommen.
Bei unserem Test war ein Mädel mit einem Hund, welcher nicht bestanden hatte. Sie hatte die Wahl den Hund freiwillig abzugeben, dann hätte er der Hund noch eine Chance. Hätte sie auf den Hund bestanden, dann wäre es eine Beschlagnahmung und der Hund wäre den Rest seines Lebens im TH. Der Prüfer war ein Herr Kasper. Der bildet die Polizeihunde aus. Man sagte uns, dass es ein ziemlich "scharfer" Prüfer ist. Er ist streng, aber fair. So sollte es sein, es nützt niemanden ein Tier durchzuschleusen, wenn es Anzeichen gibt, dass er gefährlich ist.
 
So, habe gerade auf der Gemeinde angerufen, aber die haben ja weniger Ahnung als ich :unsicher:

Kampfhundesteuer: 375 Euro.
Meine Frage: Werden die Hunde runtergestuft nach bestandenem Wesenstest?
Antwort: Keine Ahnung, aber wäre eigentlich richtig. Wir hatten so einen Fall hier noch nicht. Ich werde das gleich mal mit meinem Vorgesetzen besprechen.
Frage: Kann der Hund vorab den Wesenstest machen oder muß er den mit dem neuen Halter machen?
Antwort: Keine Ahnung, aber theoretisch ginge das ja vorab. Ich weiß es nicht.

Jo, jetzt bin ich genauso schlau wie vorher und ruf' mal im Innenministerium an.
 
Kann mir das jemand erklären?

Muß der Halter eine theoretische Prüfung ablegen oder was ist bei euch die Sachkundeprüfung?
Wenn ja, gibt es irgendwo die Fragen zum lernen?
 
Ich brauche dazu wirklich eine absolut korrekte Aussage.
Dann würde ich nämlich den BW-Test machen, wenn der neue Halter das nicht mehr machen muß bzw. nur noch eine Miniversion.

Ich hoffe dann mal auf Spell.....

Ich frage natürlich morgen auch mal auf dem zuständigen OA an.


Wenn der Hund den Test bestanden hat, dann muss er ihn beim neuen Halter nicht wiederholen.

Hier im TH KA werden Kampfis nur vermittelt wenn sie den Test bestanden haben, und der neue Halter braucht den Test nicht wiederholen. Also das TH macht den Test.

Es gibt keine Miniversion des Testes, der neue Halter meldet den Hund auf dem OA an und bringt die Testbescheinugung. Es können auch Tests von anderen Bundesländern anerkannt werden das hängt vom OA ab.

Wenn der Hund den Test bestanden hat, dann kann eine Leinenbefreiung beantragt werden, wobei die Leinenbefreiung gilt im Gegensatz zum Verhaltenstest nur für das OA das den genehmigt hat.
 
Kann mir das jemand erklären?

Muß der Halter eine theoretische Prüfung ablegen oder was ist bei euch die Sachkundeprüfung?
Wenn ja, gibt es irgendwo die Fragen zum lernen?


Das hier bezieht sich auf "Kampfhunde", wenn der Hund den Test bestanden hat dann gilt er im Sinne der Verordnung nicht mehr als Kampfhund.

Um einen Kampfhund zu halten musst du ein berechtigtes Interesse haben, und das kannst du ja nicht nachweisen.

Nochmal, es gibt keine Sachkunde etc. bei bestandenm Verhaltenstest und ohne diesen kannst du eh keinen SOKA halten.
 
Hallo Midivi,

schau bitte in den von mir eingestellten Link zum Innenministerium in die Verwaltungsvorschrift:
Anlage 1c ist das Merkblatt:

Der Halter hat selbst den Hund zur Verhaltensprüfung vorzustellen; das bedeutet, der Hund muss von der Person geführt werden, die den Hund auch sonst betreut. Die Person, die den Hund vorführt, muss in der Lage sein, den Hund zu beherrschen und sicher zu führen. Die Person, die den Hund vorführt (Hundehalter) hat sich durch Personalausweis/Reisepass auszuweisen.
Jede Abweichung von dieser Vorgabe kann nur beim zuständigen Ordnungsamt erfragt werden und nicht pauschal für BW beantwortet werden, die Praxis zeigt ja, dass davon abgewichen wird.
 
Ruf doch auch mal bei Hund und Halter BW an!
 
@Midivi: gib mir bitte deine Tele per PN und ich meld mich heute abend bei dir ;) ok :hallo:
 
@christy, so ein tolles Merkblatt hab ich aber auch bekommen :rolleyes:
 
die wollten nur sichergehen, dass du auch ja nichts vergisst :gerissen:

;)
 
Ich fall' echt vom Glauben ab.
Da bekomme ich endlich jemanden an die Strippe vom Innenministerium und frage den und selbst da bekomme ich keine gescheiten Antworten, der Typ war wohl schwer gelangweilt am anderen Ende.
Er muß sich jetzt erst belesen und dann ruft mich eine Mitarbeiterin zurück.
Äh Hallo? Irgendwas läuft doch da nicht rund.
Wenn die sich schon nicht auskennen, wer dann???
 
Man soll es nicht für möglich halten, aber das Landratsamt in Heidelberg konnte mir doch tatsächlich etwas Auskunft geben.
Sehr netter Mensch dort.....schau mer mal....
 
Ich fall' echt vom Glauben ab.
Da bekomme ich endlich jemanden an die Strippe vom Innenministerium und frage den und selbst da bekomme ich keine gescheiten Antworten, der Typ war wohl schwer gelangweilt am anderen Ende.
Er muß sich jetzt erst belesen und dann ruft mich eine Mitarbeiterin zurück.
Äh Hallo? Irgendwas läuft doch da nicht rund.
Wenn die sich schon nicht auskennen, wer dann???

Tja. :D
Du glaubst gar nicht, was wir hier in Sachen Umzug mit Kampfi / Steuer ummelden erlebt haben. :lol:
 
Na zum Glück habe ich gestern kurz (öhm ja, was halt bei Frauen so unter kurz zu verstehen ist :D ) telefoniert.
Da werden sie geholfen :)
Aber der Wesenstest klingt in bestimmten Abschnitten schon heftig..... :unsicher:
 
Vorhin hat mich übrigens der Mann vom Innenminsterium zurückgerufen.
Das Einzige, was er mir dann sagen konnte war, das ich nach dem Wesenstest automatisch eine Leinen-und Maulkorbbefreiung hätte, aber die Gemeinde an sich das auch intern anders geregelt haben könnte.....
Aber so richtig überzeugt war er selbst wohl auch nicht von seinen Aussagen.
Wie auch immer....
 
Die Antwort ist schlicht und ergreifend falsch, Maulkorbzwang nein, aber die Leinenpflicht bleibt, der Typ kennt seine eigenen Verordnungen nicht, hier die entsprechende Verordnung



4.4 Ausnahmen von der Leinenpflicht im Einzelfall (§ 4 Abs. 6 PolVOgH)

Eine Ausnahme von der Leinenpflicht kommt für Hunde der in § 1 Abs. 2 und
3 PolVOgH genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die keine Kampfhunde
sind, insbesondere beim Nachweis des Bestehens anerkannter
Gehorsamsprüfungen in Betracht
. Örtliche Ausnahmen kommen zum Beispiel
auch für Flächen in Betracht, die zum freien Auslauf für Hunde bestimmt sind.
Zeitliche und örtliche Ausnahmen können auch für geeignete
Hundesportplätze und sonstige, konkret zu benennende (Prüfungs-)Orte in
Betracht kommen, um die Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen, deren
Nachweis als Voraussetzung für die weitere Ausnahme von der Leinenpflicht
zu erbringen ist. Die Ausnahmen sind regelmäßig auf die Person zu
beschränken, die mit dem Hund die erforderlichen Prüfungen absolviert hat.
 
Die Antwort ist schlicht und ergreifend falsch, Maulkorbzwang nein, aber die Leinenpflicht bleibt, der Typ kennt seine eigenen Verordnungen nicht, hier die entsprechende Verordnung
Ja das weiß ich.
Ich habe Danke und Tschüß gesagt, wollte da jetzt keine Diskussion vom Zaun brechen
 
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