Christy
KSG-Pütscherbütl™
15 Jahre Mitglied
So sieht´s aus.Wobei auch hier Stolperfallen bezüglich der Formulierung existieren, da man den Passus "Kampfhunde und Hunde der in §1 Abs. 2 und 3..." auch so deuten kann, dass Kampfhunde, deren Eigenschaft als Kampfhund zwar widerlegt ist, aber in § 1 (2/3) gelistet sind trotzdem leinenpflichtig sind, es hängt also wohl in sehr starkem Maße vom jeweiligen OA ab.
Mit Mitteilung des WT-Ergebnisses (offiziell bekommt man nämlich NICHT direkt nach dem Test Bescheid ) bekommt man ein nettes Merkblatt mit "Verhaltensregeln", in dem extra auf Leinenpflicht und Leinenlänge hingewiesen wird. Bezieht sich wieder auf Stuttgart.