Hallo Gemeinde,
seit ein paar Wochen gibt es Streß mit meinen Nachbarn. Er will mich dazu zwingen im Hausflur Una an die Leine zu nehmen.
Den Hausflur teilen sich nur unsere zwei Mietparteien, es gibt keine weiteren Mieter, Una hat den Wesenstest bestanden und hat eine Leinen- und Maulkorbbefreiung auf Lebzeit (NRW). Einzig beim Verlassen des Hauses befindet sich Una im Hausflur, da der Stinker unter uns wohnt, müssen wir über "seinen" Treppenabsatz.
Erst seit der Streß begann kam er auf diese Idee, vorher war alles kein Problem. In einem Fax an meinen Anwalt schreibt er ausdrücklich, dass er nichts gegen den Hund hat, mich nur an meine "Pflichten" erinnern will.
Zählt nicht der eigene Hausflur noch zum befriedeten Gelände, wo ich Una ohne Leine führen kann?
Das OA. habe ich schon bei Beginn der Steitigkeiten rein vorsorglich informiert, dass evtl. eine Meldung eintrudeln könnte.
Danke für die Antworten.
Gruß
seit ein paar Wochen gibt es Streß mit meinen Nachbarn. Er will mich dazu zwingen im Hausflur Una an die Leine zu nehmen.
Den Hausflur teilen sich nur unsere zwei Mietparteien, es gibt keine weiteren Mieter, Una hat den Wesenstest bestanden und hat eine Leinen- und Maulkorbbefreiung auf Lebzeit (NRW). Einzig beim Verlassen des Hauses befindet sich Una im Hausflur, da der Stinker unter uns wohnt, müssen wir über "seinen" Treppenabsatz.
Erst seit der Streß begann kam er auf diese Idee, vorher war alles kein Problem. In einem Fax an meinen Anwalt schreibt er ausdrücklich, dass er nichts gegen den Hund hat, mich nur an meine "Pflichten" erinnern will.
Zählt nicht der eigene Hausflur noch zum befriedeten Gelände, wo ich Una ohne Leine führen kann?
Das OA. habe ich schon bei Beginn der Steitigkeiten rein vorsorglich informiert, dass evtl. eine Meldung eintrudeln könnte.
Danke für die Antworten.
Gruß