Kann mich mein Nachbar zur Leinenführung zwingen?

una2005

Hallo Gemeinde,

seit ein paar Wochen gibt es Streß mit meinen Nachbarn. Er will mich dazu zwingen im Hausflur Una an die Leine zu nehmen.
Den Hausflur teilen sich nur unsere zwei Mietparteien, es gibt keine weiteren Mieter, Una hat den Wesenstest bestanden und hat eine Leinen- und Maulkorbbefreiung auf Lebzeit (NRW). Einzig beim Verlassen des Hauses befindet sich Una im Hausflur, da der Stinker unter uns wohnt, müssen wir über "seinen" Treppenabsatz.

Erst seit der Streß begann kam er auf diese Idee, vorher war alles kein Problem. In einem Fax an meinen Anwalt schreibt er ausdrücklich, dass er nichts gegen den Hund hat, mich nur an meine "Pflichten" erinnern will.

Zählt nicht der eigene Hausflur noch zum befriedeten Gelände, wo ich Una ohne Leine führen kann?

Das OA. habe ich schon bei Beginn der Steitigkeiten rein vorsorglich informiert, dass evtl. eine Meldung eintrudeln könnte.

Danke für die Antworten.
Gruß
 
  • 30. April 2024
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Hi una2005 ... hast du hier schon mal geguckt?
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una2005 schrieb:
Zählt nicht der eigene Hausflur noch zum befriedeten Gelände, wo ich Una ohne Leine führen kann?

Nein!

Siehe LHundG NRW §5 (2)

"Außerhalb eine befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind gefährliche Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. ......."

una2005 schrieb:
......da der Stinker unter uns wohnt, müssen wir über "seinen" Treppenabsatz.

Äh, ich wohn unter euch? :D

Stinker
 
´@Stinker,

schon richtig, dass steht in Abs.2 bei außerhalb befriedeter Besitztümer. Frei übersetzt heißt das für mich, ich darf kein fremdes Haus betreten und dann im Hausflur meinen Hund ableinen Oder?
 
mal ganz ehrlich ... WO ist das problem, den hund ganz einfach im hausflur anzuleinen, wenn es dem nachbarn sooo wichtig ist ????
ich persönlich hätte lächelnd die leine gezückt und gut wärs!!
warum denn jetzt mit dem aneinander geraten wegen "blöder"prinzipien ???
ausserdem denke ich, dass in JEDEM hausflur mit mehreren parteien ein hund angeleint gehört !! es kann immer jemand kommen, der angst vor hunden hat oder ein anderer, fremder hund kommt aus einer tür, ......
wir sind ja anderweitig grade so in etwa bei dem thema:
als halter eines, von der gesellschaft überwiegend abgelehnten, "listenhundes" MUSS doch das nicht sein, dass DU in die offensive gehst, oder?
nicht für so einen kleinkram .....
steh drüber, leine den hund an und gib doch nicht noch öl ins feuer !!

:unsicher:
 
una2005 schrieb:
´@Stinker,

schon richtig, dass steht in Abs.2 bei außerhalb befriedeter Besitztümer. Frei übersetzt heißt das für mich, ich darf kein fremdes Haus betreten und dann im Hausflur meinen Hund ableinen Oder?

Zu § 5 Abs. 1 (Haltung innerhalb eines befriedeten Besitztums)

Der Begriff "befriedetes Besitztum" ist ein hinlänglich bestimmter Rechtsbegriff. Gemeint ist damit ein durch Zäune, Absperrungen, Wände etc. gegenüber öffentlichen oder anderen privaten Bereichen abgetrennter räumlicher Bereich. Dazu zählen beispielsweise Privatgärten, Werksgelände, Hundezwinger, Wohnungen, Balkone und Terrassen.

Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10 Abs. 1 dürfen sich mit Zustimmung des Grundstückseigentümers frei innerhalb befriedeter Besitztümer bewegen. Dies gilt nicht für die in § 5 Abs. 2 Satz 1 genannten Bereiche (Flure, Aufzüge, Treppenhäuser und Zuwege bei Mehrfamilienhäusern).

Auszug aus den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz NRW, siehe z.B.

Im Übrigen sehe ich das Problem nicht, den Hund im Treppenhaus anzuleinen. Sollte eigentlich selbstverständlich sein :verwirrt: .

edit: wolfdancer; Zwei Dumme ein Gedanke ;)
 
Schließe mich an. Wieso muss der Hund im Treppenhaus ohne Leine laufen? Ich kann/darf mich so lange frei "entfalten" wie es nicht in den Lebensraum eines anderen eingreift.

@Wolfdancer: Wobei wir eigentlich schon bei Deinem Thread wären....
 
ich denke auch, dass das an-die-leine nehmen gerade in einem engen bereich wie dem treppenhaus absolut kein ding ist. mir würde da kein zacken aus der krone fallen.

en plus: wenn der "stinker" schiessen muss und stress machen muss - musst du ihm doch nicht den gefallen tun mitzuspielen? er WILL doch dass du dich ärgerst - warum gehst du darauf ein?

sun
 
Ich schließe mich den anderen an und glaube kaum, was ich da lese. :rolleyes:

Du beschwerst Dich allen Ernstes darüber, daß Dein Nachbar, dessen Hausflur es ebenso ist wie Deiner, Deinen Hund im Flur angeleint sehen möchte?!? Und Du weigerst Dich? Wieviel rücksichtsloser geht es noch? :(

Abgesehen davon ist die gesetzliche Regelung, worauf die Vorschreiber ja auch schon hingewiesen haben, unzweideutig: Außerhalb eines befriedeten Besitztum sowie (= und) in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern. Dein Haus ist ja wohl unzweifelhaft ein Mehrfamilienhaus, da Du dort nicht alleine wohnst.

Brauchst Du tatsächlich für ein bißchen Rücksichtnahme auf Nachbarn oder sonstige Mitmenschen eine gesetzliche Regelung? *kopfschüttel*
 
hey Una,
schließe mich Lana an und den anderen auch.;)
Würde dem"Stinker" nicht noch einen Grund geben auf Kosten deiner Hündin
und deines Portemonais.:heul:
Grüße Rolli:hallo:
 
una2005 schrieb:
seit ein paar Wochen gibt es Streß mit meinen Nachbarn. Er will mich dazu zwingen im Hausflur Una an die Leine zu nehmen.

Kann es sein, dass es im Kern überhaupt nicht darum geht, deinen Hund im Hausflur anzuleinen?

Hier könnten Ursache und Wirkung unterschiedlich gelagert sein, womit wir uns in die tiefen Abgründe der menschlichen Psyche bewegen.

Kann es auch noch andere Ursachen für die "Streitigkeiten" geben und das Thema "anleinen" ist nur eine Auswirkung? Schlicht nach der Methode, wo kann ich beim hundehaltenden Nachbarn den Hebel ansetzen.

Das der Hund im Treppenhaus angeleint geführt werden muss, dürfte klar sein.
Damit muss du dich abfinden. Ist natürlich auch ein erhebenes Gefühl für deinen Nachbarn, da du "klein beigeben" mußt. Sollte man aber "drüber stehen".

Lein Una an und fertig.

Stinker

Sorry, aber auf den Namen "Stinker" habe ich das copyright!:hallo:
Sucht euch bitte eine andere Bezeichnung für den "Nachbarn"!:D
 
kauf ein hübsches, schmales leinchen in rosé oder weiß, hängst es deiner una ans halsband/geschirr und wenn du deinen nachbarn im treppenhaus triffst, rufst du "juhuuuuuuuuu, herr nachbar" und wedelst demonstrativ mit dem leinchen. machste am besten jedesmal ;)

spass muss sein :)
 
Ninchen schrieb:
kauf ein hübsches, schmales leinchen in rosé oder weiß, hängst es deiner una ans halsband/geschirr und wenn du deinen nachbarn im treppenhaus triffst, rufst du "juhuuuuuuuuu, herr nachbar" und wedelst demonstrativ mit dem leinchen. machste am besten jedesmal ;)

spass muss sein :)

Was soll das bringen außer einem neuem Anwaltsschreiben oder sogar einer Anzeige ?

Die Leine muss geeignet sein und sicher um den Hund zu führen. :unsicher:
 
Er kann und wenn du allem Ärger aus dem Weg gehen willst ,mach die Leine um.
Es fällt weder dir noch deinem Hund ein Zacken aus der Krone und Psychische Störungen bekommt er deswegen auch nicht und weh tuts auch nicht ,also was solls Leine umen Hals und gut is.

Lilo und Lotte;)
 
Ich finde es einfach albern!
Leine dran und gut ist, wo ist das Problem?
Ich käme nicht auf die Idee, im Treppenhaus oder hier in der direkten Häuserreihe den Hund frei laufen zu lassen.
Es reicht doch, wenn man die Hunde im Grünen laufen läßt. Im Treppenhaus muss es doch wirklich nicht sein.
 
Hey Gemeinde,

ich hab jetzt eine 5 Meter Feldleine und gut ist.
Manche sollten ein wenig genauer Lesen! Mir geht es nicht um fremde Flure, außerhalb des Hauses oder sonst etwas, sondern ausschließlich um den eigenen Hausflur! In der Gesetzesinterpretation gibt es auch den Begriff "durch ständige Übung". Warum sollte ich fast 2 Jahre keine Einschränkung hinter der geschlossenen Haustür haben und nun weil mein Nachbar mir ans Bein pinkeln will so etwas.
Gruß
 
Du teilst Dir doch aber den hausflur mit Deinem nachbarn??

Ich versteh nicht wo das Problem ist den hund im Flur anzuleinen.
 
@Brumsum

Es gibt kein Problem.
Mir geht es nur darum, nicht jedes mal den Kopf einzuziehen wenn jemand da ist der denkt -prima, der hat nen Staff und ist eh im Nachteil- glaubt hier etwa jemand wenn ich einen DSH oder sonst eine Rasse in der Größe hätte würde der Kerl überhaupt auf so einen Gedanken kommen?

Mir geht es echt auf den S... , jedesmal ob im Wald oder sonst wo die A... karte zu haben. Als AmStaff- Halter mit bestandenen Wesenstest in NRW ist wohl der Leumund ausreichend, oder? Welcher Hundebesitzer muss schon ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen?
Also, nicht immer ganz so kleine Brötchen backen.
Gruß
 
Also ich kann mich meine Vorschreibern nur anschliessen. Ich würd die Leine dran machen und fertig ist es. Was solls, für den Hausflur und das war es. Unser Hund wird auch an der Leine rein und raus geführt. Einfach aus Prinzip und weil ich nicht möchte, dass sich andere Leute von unserem Hund belästigt fühlen, wenn wir ohne Leine an ihnen vorbei gehen.

Ich denke nicht, dass dein Nachbar das nur macht, weil es ein Staff ist, sonst hätte er vor zwei Jahren schon damit angefangen und nicht erst jetzt. Das würde er sicherlich auch bei nem Schäfer oder sonst nem anderen Hund machen.

Und ganz ehrlich? Auch wenn es abgedroschen ist, aber als Hundehalter sollte ich nicht als Egomane durch die Gegend laufen und sagen: "alle sind mir gegenüber böse", sondern man sollte vielleicht auch ein wenig Rücksicht nehmen.
Sind im Feld draussen Kinder oder Radfahrer oder auch Autos, nehme ich meinen Hund an die Leine, weil ich einfach nicht möchte, dass sich andere durch den Hund bedrängt oder belästigt fühlen. Genau so machen wir es im Flur.

Ich weiss echt nicht, wo da das Problem besteht, und das hat nix mit Diskriminierung oder sonst was zu tun, sondern einfach Höflichkeit dem Nachbarn gegenüber.

Bezüglich der 5m Leine ... warum grad eine 5m Leine? Damit sie dein Hund im Hausflur laufen kann wie sie will und du immer noch sagen kannst, dass sie ja trotzdem an der Leine ist? :verwirrt:

Wobei ich nicht versteh, warum euer Nachbar nicht einfach bei euch vorbei gekommen ist und euch gefragt hat, ob ihr euren Hund nicht einfach anleinen könnt, sondern warum er gleich zum Anwalt gegangen ist ...
Naja, komische Welt.

Aber, um dem Streit ausm Weg zu gehen: Leine dran bis zur Haustür und dann kannst du ja ohne Laufen, hat ja auch keiner was dagegen. Aber um des lieben Friedens willen ...
 
Dobifreund schrieb:
Was soll das bringen außer einem neuem Anwaltsschreiben oder sogar einer Anzeige ?

Die Leine muss geeignet sein und sicher um den Hund zu führen. :unsicher:

na, frag mal bei den bekannten firmen an, die werden dir alle unisono versichern, dass man mit ihren leinchen autos abschleppen kann. :zufrieden:
und die farbe ist kein indikator für stabilitätä ;)

una, leider wirst du da doch kleine brötchen backen müssen... wenn es nur dein flur wäre, könntest du deinen hund da auch cha cha tanzen lassen. aber der nachbar wird auch besuch etc bekommen, und was meinst du, was los ist, wenn seine omma beim o-amt anruft und sagt "hönnse ma, da lief ein kampfhund im flur herum, ich hab angst, machen se wat!"... traurig, aber wahr :(
 
AngelBlueEyes schrieb:
Sind im Feld draussen Kinder oder Radfahrer oder auch Autos, nehme ich meinen Hund an die Leine, weil ich einfach nicht möchte, dass sich andere durch den Hund bedrängt oder belästigt fühlen. Genau so machen wir es im Flur.

Komisch, ich nehme meine Hunde in solchen Situationen an die Leine, um mein Eigentum (Hund) vor dummen Blagen und rücksichtslosen Radfahrern zu schützen.

Kommt zwar auf das Selbe raus, nur ist die Grundeinstellung eine andere. ;)
Find ich persönlich sehr wichtig!

@una2005,

scheint ja doch eine Frage der Grundeinstellung zu sein.

Das Verhalten ist immer Situationsabhängig. Manchmal, so wie im Hausflur, muss man kleine Brötchen backen. Manchmal kann ich aber auch auf meine Rechte bestehen, ohne das der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme verletzt wird.

Stinker
 
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