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Bitte nicht über die Frau urteilen. Sie würde 100 pro zu dem Hund stehen. Es geht hier um den rein rechtlichen Aspekt.
Das mit dem Leinenzwang ist ihr bekannt und das wäre auch nicht das Problem. Kampfhundesteuer gibt es weder bei uns noch in der Gemeinde.
So die zuständige Dame erreiche ich erst am Montag, werde gleich morgens dort anrufen und dann hier mitteilen was die gesagt hat.
Aber ich bin der Meinung mit Bestehen des WT entfällt der Maulkorbzwang.
Ja, Maulkorb entfällt, Leine bleibt.
Mittlerweile ist sie halt soweit dass sie sagt, dass sie es lässt
Aber ich bin der Meinung mit Bestehen des WT entfällt der Maulkorbzwang.
Ja, Maulkorb entfällt, Leine bleibt.
Richtig, so war auch mein Wissensstand
So die zuständige Dame erreiche ich erst am Montag, werde gleich morgens dort anrufen und dann hier mitteilen was die gesagt hat.
Ich drücke die Daumen!
Ja, das ist auch so.Hallo Ihr,
fand die Diskussion hier sehr interessant. Derzeit interessiere ich mich nämlich für einen Hund au NRW und habe schon von verschiedenen Stellen gehört, dass RLP Probleme bei der 'Einfuhr' von Hunden aus anderen Bundesländern macht.
Falsch, das steht in den Ausführungsbestimmungen, die die OÄ von Hr. Kuhn bekommen haben.Daher habe ich mit unserer Gemeinde erst mal gesprochen. Die waren entsetzt und meinten nur, das steht doch nirgends, wieso sollte das nicht gehen.
Tja, das ist dem schlauen Kopf von Hr. Kuhn entsprungen, früher war das kein Problem.Daraufhin habe ich unser Kreisveterinäramt angerufen, die haben gesagt, also wenn ihr zuständiges Ordnungsamt die Erlaubnis gibt, wo ist das Problem. Wieso sollten Sie keinen Hund aus einem anderen Bundesland aufnehmen dürfen. Dann hab ich noch bei der Polizei angerufen, ja wenn ihr Führungszeugnis einwandfrei ist und Sie die Sachkunde nachweisen können, wieso nicht.......
Die Antwort kann ich dir jetzt schon sagen. No way.....Als letztes habe ich nochmal die Gemeinde angerufen und sie angewiesen, sich beim ADD RLP nochmal schlau zu machen. Diese Antwort steht jetzt noch aus.
Ja, der wird da einen Riegel vorschiebenWie ich in einem von Midivis Beiträgen lesen konnte, gibts da diesen Herrn Kuhn der Schwierigkeiten machen könnte, sehe ich das richtig?
Es wäre super, wenn du Klage einreichen könntest. Christine Prochnow hat Leute gesucht, die diese bekloppte Regelung kippen.Eigentlich habe ich diese Amtsgänge in erster Linie dafür erledigt, um eine Klage einreichen zu können bei Ablehnung. Ich bin davon ausgegangen, dass ich keine Erlaubnis bekomme einen Hund aus einem anderen Bundesland aufzunehmen. HAtte darüber mit C.Prochnow von der Staffhilfe gesprochen.
Bis es der Kuhn spitz gekriegt hätteWäre ich nun direkt über die Gemeinde gegangen, könnte ich den Hund schon längst haben.
Falsch! In RLP gibt es das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und das hat ganz klare Regelungen.Bin mal gespannt, was da rauskommt. Lange Rede kurzer Sinn, so wie ich den zuständigen Beamten verstanden habe, ist wohl alles abhängig von der jeweiligen Gemeinde, nicht von den Kreisämtern!
Falsch! In RLP gibt es das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und das hat ganz
Siehe dazu Ausführungsbesimmungen 3.1.8 - berechtigtes Interesse zur Haltung
Du findest diese hier:
3.1.8 Es liegt auch dann regelmäßig vor, wenn ein in einem rheinland-pfälzischen Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung in Rheinland-Pfalz gehaltener gefährlicher Hund an eine Privatperson abgegeben werden kann. Dadurch wird eine dauerhafte Unterbringung eines gefährlichen Hundes in einem Tierheim-Zwinger verhindert und den Belangen des Tierschutzes sowie der Gefahrenabwehr Rechnung getragen.
Aber das ist doch blanker Feudalismus!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Regelung (wenn sie tatsächlich auch so gemeint ist, dass Tierheimhunde aus anderen Bundesländern nicht aufgenommen werden dürfen) vor Gericht Bestand hat.
Ein deutsches Bundesland kann sich doch nicht sperren, bestimmte Hunderassen aus anderen deutschen Bundesländern zu akzeptieren, wenn die übrigen Bedingungen passen.
Auch ein Herr Kuhn muss doch akzeptieren, dass er nicht der "König von RLP" ist.
Grüße Klaus
Bis es der Kuhn spitz gekriegt hätte
Bis es der Kuhn spitz gekriegt hätte
Auch, wenn man die Genehmigung der Gemeinde hat - Sprich DIE einen Fehler gemacht hat?
Würden sie einem den Hund dann trotzdem wieder wegnehmen?
Ich kenne ihn nicht, doch ein Anruf ist nie falsch. Dann weist Du, worauf Du Dich einläßt.Kennt jemand diesen Hr Kuhn persönlich, was ist das für ein Mensch? Das würde mich interessieren. Meint ihr, ich soll da selbst mal anrufen bei ihm?
Das Problem bei vielen Beamten und Angestellten in den Gemeinden ist, dass sie vielleicht noch die Landes Hundeverordnung kennen und vorliegen haben, nicht jedoch die gesonderten Ausführungsbestimmungen.Ich bin mit 2 Beamten eine Stunde lang das LHundG durchgegangen, die beiden haben mir immer wieder klar gemacht, dass da nichts steht was darauf hinweist, dass ich keinen Hund aus dem Tierheim Köln haben darf.