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Sera und Rest
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Innenministerium lehnt NÖ-Hundehaltergesetz ab
St. Pölten/Österreich, 14.1.02
Mit dem Zentimetermaß bewaffnete Gendarmen, die in Alleen und an anderen Hundetreffs auf Patrouille gehen: Erscheinungen wie diese hätte, laut Niederösterreichs Grünen-Fraktionschefin Brigid Weinzinger, das neue Landes-Hundehaltergesetz zur Folge gehabt, welches auf Vorschlag von Landesrätin Christa Kranzl (SP) im November 2001 von VP und SP gemeinsam im Landtag beschlossen wurde.
Wenn sich nicht, wie letzte Woche geschehen, "das Innenministerium geweigert hätte mitzuspielen". Für Weinzinger ein nicht weiter verwunderlicher Schritt: "Ein Bundesland kann eine Behörde, die ihr nicht untersteht, nicht zu Leistungen zwingen", analysiert die Grüne.
Das vom Land beschlossene Hundehaltergesetz sieht einen Leinenzwang für alle Hunde im verbauten Gebiet vor. Den Beißkorb müssen die Vierbeiner allerdings nur in Schulen, Kindergärten, Einkaufszentren oder bei großen Menschenansammlungen wie Ausstellungen oder Messen tragen. Überdies muss der Beißkorb auch nur umgeschnallt werden, wenn die Hunde mehr als 30 Zentimeter Schulterhöhe aufweisen.
Mit den Vermessungsarbeiten beauftragte der Landesgesetzgeber die Exekutive - und genau in diesem Detail lag der Hund begraben. "Es fällt mir jetzt schwer, ruhig zu bleiben. Ich frage mich, ob es tatsächlich Gendarmen nicht zumutbar ist, diese 30 Zentimeter abzuschätzen", reagierte Kranzl am Freitag. Sie wies auf "93 Kopfbisse durch Hunde allein im Jahr 2000" hin und kündigte Gespräche mit Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) an.
EU-Tierschutzgesetz
Während Weinzinger statt des extra Gesetzes eine Einbeziehung der Causa Hundehaltung in eine "EU-konforme Novelle zum Niederösterreichischen Tierschutzgesetz" vorschlug. Dort passe die Materie am besten hin, die beim Land verbleibenden Leinen-und Beißkorbkontrollaufgaben müssten dann eben von Gemeindeorganen erfüllt werden.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.
St. Pölten/Österreich, 14.1.02
Mit dem Zentimetermaß bewaffnete Gendarmen, die in Alleen und an anderen Hundetreffs auf Patrouille gehen: Erscheinungen wie diese hätte, laut Niederösterreichs Grünen-Fraktionschefin Brigid Weinzinger, das neue Landes-Hundehaltergesetz zur Folge gehabt, welches auf Vorschlag von Landesrätin Christa Kranzl (SP) im November 2001 von VP und SP gemeinsam im Landtag beschlossen wurde.
Wenn sich nicht, wie letzte Woche geschehen, "das Innenministerium geweigert hätte mitzuspielen". Für Weinzinger ein nicht weiter verwunderlicher Schritt: "Ein Bundesland kann eine Behörde, die ihr nicht untersteht, nicht zu Leistungen zwingen", analysiert die Grüne.
Das vom Land beschlossene Hundehaltergesetz sieht einen Leinenzwang für alle Hunde im verbauten Gebiet vor. Den Beißkorb müssen die Vierbeiner allerdings nur in Schulen, Kindergärten, Einkaufszentren oder bei großen Menschenansammlungen wie Ausstellungen oder Messen tragen. Überdies muss der Beißkorb auch nur umgeschnallt werden, wenn die Hunde mehr als 30 Zentimeter Schulterhöhe aufweisen.
Mit den Vermessungsarbeiten beauftragte der Landesgesetzgeber die Exekutive - und genau in diesem Detail lag der Hund begraben. "Es fällt mir jetzt schwer, ruhig zu bleiben. Ich frage mich, ob es tatsächlich Gendarmen nicht zumutbar ist, diese 30 Zentimeter abzuschätzen", reagierte Kranzl am Freitag. Sie wies auf "93 Kopfbisse durch Hunde allein im Jahr 2000" hin und kündigte Gespräche mit Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) an.
EU-Tierschutzgesetz
Während Weinzinger statt des extra Gesetzes eine Einbeziehung der Causa Hundehaltung in eine "EU-konforme Novelle zum Niederösterreichischen Tierschutzgesetz" vorschlug. Dort passe die Materie am besten hin, die beim Land verbleibenden Leinen-und Beißkorbkontrollaufgaben müssten dann eben von Gemeindeorganen erfüllt werden.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.