Wilfried Hoffmann
Wilfried Hoffmann
Betriebswirt grad.
Polcher Straße 118
56727 Mayen
E-Mail:[email protected]
Fax:02651-902903
Bundesregierung
Innenministerium
per Fax 01888-6812926
Mayen, den 20.4.01
Betr.:"Tierschutz"-Hundeverordnung
Sehr geehrter Herr Treib,
Veröffentlichungen im Internet entnahm ich,daß Sie der zuständige Sachbearbeiter für
Fragen o.g.Verordnung sind.Desweiteren entnahm ich heute dem Internet, daß per Durchführungsverordnung Inländer mit einem
betroffenen hund nicht mehr Einreisen dürfen(Ausnahme Ausreise vor Gesetzesgültigkeit).
Da ich sowohl in Belgien als auch in Deutschland wohne,reise ich mit meinem American-Staff.-Hund laufend ein und aus und dies soll nun verboten sein?
Ich habe natürlich die Haltererlaubnis für
den Hund.
Ich kann eine solche Gesetzesregelung einfach nicht glauben und werde sofort
Gerichtsschutz dahingehend erwirken, daß ich mit meinem Hund jederzeit einreisen kann,möchte jedoch vorher von Ihnen bestätigt haben,daß nach der derzeitigen Situation ich tatsächlich mit meinem Hund,
für den ich die Halteerlaubnis und den Sach-
kundenachweis habe, von Belgien aus nicht mehr einreisen darf.
Da man im Internet nicht alles glauben darf,mag ja auch ein verspäteter 1.April-
Scherz dort seinen Niederschlag gefunden haben.
Für eine formelle und schnelle Nachricht
wäre ich Ihnen dankbar,da ich vor Gericht
meine Reisefreiheit erstreiten möchte und der
EU in Brüssel meinen Fall vortragen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hoffmann
Betriebswirt grad.
Polcher Straße 118
56727 Mayen
E-Mail:[email protected]
Fax:02651-902903
Bundesregierung
Innenministerium
per Fax 01888-6812926
Mayen, den 20.4.01
Betr.:"Tierschutz"-Hundeverordnung
Sehr geehrter Herr Treib,
Veröffentlichungen im Internet entnahm ich,daß Sie der zuständige Sachbearbeiter für
Fragen o.g.Verordnung sind.Desweiteren entnahm ich heute dem Internet, daß per Durchführungsverordnung Inländer mit einem
betroffenen hund nicht mehr Einreisen dürfen(Ausnahme Ausreise vor Gesetzesgültigkeit).
Da ich sowohl in Belgien als auch in Deutschland wohne,reise ich mit meinem American-Staff.-Hund laufend ein und aus und dies soll nun verboten sein?
Ich habe natürlich die Haltererlaubnis für
den Hund.
Ich kann eine solche Gesetzesregelung einfach nicht glauben und werde sofort
Gerichtsschutz dahingehend erwirken, daß ich mit meinem Hund jederzeit einreisen kann,möchte jedoch vorher von Ihnen bestätigt haben,daß nach der derzeitigen Situation ich tatsächlich mit meinem Hund,
für den ich die Halteerlaubnis und den Sach-
kundenachweis habe, von Belgien aus nicht mehr einreisen darf.
Da man im Internet nicht alles glauben darf,mag ja auch ein verspäteter 1.April-
Scherz dort seinen Niederschlag gefunden haben.
Für eine formelle und schnelle Nachricht
wäre ich Ihnen dankbar,da ich vor Gericht
meine Reisefreiheit erstreiten möchte und der
EU in Brüssel meinen Fall vortragen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hoffmann