Also, ich plane jetzt konkret nichts, aber ich möchte es geklärt haben, falls Tiptoe doch als Einzelhund leidet.
Generell möchte ich schon alles in Einverständnis mit den Nachbarn hier und auch der Hausverwaltung machen und habe auch schon einen Schrieb vorbereitet, wo die Nachbarn unterschreiben können, daß sie a) nichts gegen einen erneuten Zweithund und b) nichts gegen einen Listenhund haben. Beide Punkte separat aufgeführt, falls einer mit a) aber nicht mit b) einverstanden ist.
Jetzt ist es so, daß ich mir in Sachen Hausverwaltung nicht sicher bin, da sie mich vor einigen Monaten angesprochen hatte und sagte, ich wüßte ja, daß ich im Fall des Falles eine neue Vermietergenehmigung bräuchte, da meine jetzige explizit für Tau und Tiptoe gelte.
Ich hatte so etwas ähnliches auch irgendwie im Hinterkopf, aber habe mir jetzt mal den Mietvertrag genauer angeschaut. Im Original steht da (ist so ein Standard-Vordruck
"Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren wie z.B. (...), bedarf der Zustimmung des Vermieters. Dies gilt nicht für den vorübergehenden Aufenthalt von Tieren bis zu ... Tagen."
Daraus wurde bei Vertragsunterzeichnung gemacht:
"Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren wie z.B. (...), MIT Zustimmung des Vermieters 2 Hunde"
Stilistisch natürlich nicht korrekt, aber die Genehmigung wurde halt durch Streichen und Ändern des vorhandenen Satzes gegeben statt es komplett selbst zu schreiben.
Daraus lese ich nun nicht, daß die Genehmigung nur für die vorhandenen Hunde gilt.
Dürfte die Hausverwaltung sich in Frage Zweithund quer stellen (z.B. weil die Nachbarwohnung gerade leer ist und sie sich denken, die ist einfacher mit einem 1 Hund nebenan zu vermieten als mit 2)?
Die Frage Listenhund oder nicht müßte ich noch genehmigt kriegen, das ist klar, aber ich verstehe es so, daß ich generell 2 Hunde halten darf?
Vielleicht kann jemand mit rechtlichem Hintergrund etwas dazu sagen?
Generell möchte ich schon alles in Einverständnis mit den Nachbarn hier und auch der Hausverwaltung machen und habe auch schon einen Schrieb vorbereitet, wo die Nachbarn unterschreiben können, daß sie a) nichts gegen einen erneuten Zweithund und b) nichts gegen einen Listenhund haben. Beide Punkte separat aufgeführt, falls einer mit a) aber nicht mit b) einverstanden ist.
Jetzt ist es so, daß ich mir in Sachen Hausverwaltung nicht sicher bin, da sie mich vor einigen Monaten angesprochen hatte und sagte, ich wüßte ja, daß ich im Fall des Falles eine neue Vermietergenehmigung bräuchte, da meine jetzige explizit für Tau und Tiptoe gelte.
Ich hatte so etwas ähnliches auch irgendwie im Hinterkopf, aber habe mir jetzt mal den Mietvertrag genauer angeschaut. Im Original steht da (ist so ein Standard-Vordruck
"Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren wie z.B. (...), bedarf der Zustimmung des Vermieters. Dies gilt nicht für den vorübergehenden Aufenthalt von Tieren bis zu ... Tagen."
Daraus wurde bei Vertragsunterzeichnung gemacht:
"Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren wie z.B. (...), MIT Zustimmung des Vermieters 2 Hunde"
Stilistisch natürlich nicht korrekt, aber die Genehmigung wurde halt durch Streichen und Ändern des vorhandenen Satzes gegeben statt es komplett selbst zu schreiben.
Daraus lese ich nun nicht, daß die Genehmigung nur für die vorhandenen Hunde gilt.
Dürfte die Hausverwaltung sich in Frage Zweithund quer stellen (z.B. weil die Nachbarwohnung gerade leer ist und sie sich denken, die ist einfacher mit einem 1 Hund nebenan zu vermieten als mit 2)?
Die Frage Listenhund oder nicht müßte ich noch genehmigt kriegen, das ist klar, aber ich verstehe es so, daß ich generell 2 Hunde halten darf?
Vielleicht kann jemand mit rechtlichem Hintergrund etwas dazu sagen?