Hundehaltung in Mietvertrag/Eigentümerversammlung - Hundehalteverbot

Marion

Harry Hirsch™
Mod-Team
20 Jahre Mitglied
Also, ich plane jetzt konkret nichts, aber ich möchte es geklärt haben, falls Tiptoe doch als Einzelhund leidet.

Generell möchte ich schon alles in Einverständnis mit den Nachbarn hier und auch der Hausverwaltung machen und habe auch schon einen Schrieb vorbereitet, wo die Nachbarn unterschreiben können, daß sie a) nichts gegen einen erneuten Zweithund und b) nichts gegen einen Listenhund haben. Beide Punkte separat aufgeführt, falls einer mit a) aber nicht mit b) einverstanden ist.

Jetzt ist es so, daß ich mir in Sachen Hausverwaltung nicht sicher bin, da sie mich vor einigen Monaten angesprochen hatte und sagte, ich wüßte ja, daß ich im Fall des Falles eine neue Vermietergenehmigung bräuchte, da meine jetzige explizit für Tau und Tiptoe gelte.

Ich hatte so etwas ähnliches auch irgendwie im Hinterkopf, aber habe mir jetzt mal den Mietvertrag genauer angeschaut. Im Original steht da (ist so ein Standard-Vordruck:(

"Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren wie z.B. (...), bedarf der Zustimmung des Vermieters. Dies gilt nicht für den vorübergehenden Aufenthalt von Tieren bis zu ... Tagen."

Daraus wurde bei Vertragsunterzeichnung gemacht:

"Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren wie z.B. (...), MIT Zustimmung des Vermieters 2 Hunde"

Stilistisch natürlich nicht korrekt, aber die Genehmigung wurde halt durch Streichen und Ändern des vorhandenen Satzes gegeben statt es komplett selbst zu schreiben.

Daraus lese ich nun nicht, daß die Genehmigung nur für die vorhandenen Hunde gilt.

Dürfte die Hausverwaltung sich in Frage Zweithund quer stellen (z.B. weil die Nachbarwohnung gerade leer ist und sie sich denken, die ist einfacher mit einem 1 Hund nebenan zu vermieten als mit 2)?

Die Frage Listenhund oder nicht müßte ich noch genehmigt kriegen, das ist klar, aber ich verstehe es so, daß ich generell 2 Hunde halten darf?

Vielleicht kann jemand mit rechtlichem Hintergrund etwas dazu sagen?
 
  • 18. Mai 2024
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Hi Marion ... hast du hier schon mal geguckt?
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schwierige Geschichte... generell würde ich auch sagen, dass die Erlaubnis von Halten zweier Hunde genehmigt ist. Allerdings steht oben, dass der Vermieter von jeder Tierhaltung in Kenntnis zu setzen ist.

In meinem Vertrag steht nur obiber Satz. Wir haben nach Aarons Tod nur beim vermieter angerufen und gesagt, am soundsovielten zeiht wieder ein neuer Hund ein und somit war laut meinem Verständnis die Sachen ordnungsgemäß. Meinem Vermieter wars wie alles, wurst, ist allerdings auch eher der Passt-Schon-Typ... :hallo:

So würde ich das in deiner Situation auch verstehen und auch handeln, was du mit dem anderen Partein machst, ist ja deine Sache. Beim Einzug von Becks und auch Corona haben wir denen, die wir mögen die beiden jeweils vorgestellt und die in der Mitte kann mich mal... :eg:

Wobei wenn es ein Listenhund werden sollte (rein hypothetisch :albern: ) würde ich speziell nochmal ne schriftliche Erlaubsnis holen.

Wenn Tau noch leben würde, wäre es immernoch 2 Hunde in der Nachbarswohnung... das kann also kein Argument sein... das die wahrscheinlich leer steht, liegt an der Lage, Preis oder Ausstattung...
 
Ich kann die Hausverwalterin da nicht richtig einschätzen - Die ist da im Sinne der Vermieter bei solchen Sachen knallhart. Hab ich gerade erst bei der Wohnungsabnahme gegenüber erlebt - Die war erst heute, es ist also nicht so, daß die Wohnung schon länger leer steht.

"Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren wie z.B. (...), MIT Zustimmung des Vermieters 2 Hunde"

Das "mit" ist im Vertrag übrigens nicht groß geschrieben. Das hab ich nur hier gemacht um den Unterschied zum Ursprungssatz zu verdeutlichen.

Würde halt gern wissen, ob ich ein Gegenargument hätte, falls die Hausvewaltung sich querstellt. (Wobei ich dann immer noch die Option hätte, die Eigentümer direkt anzurufen - Die sind selber Hundehalter und hätten, wie ich sie einschätze, da nichts gegen...)
 
Dein Gegenargument wäre die unterschriftenliste der "Mitbewohner" sowie die Genehmigung der Vermieter...

Allerdings verstehe ich nicht so richtig das Problem, kamen die dir schonmal "doof"? :hallo:
 
Mich macht es halt stutzig, daß sie mich vor einiger Zeit aus dem Nichts auf die Haltegenehmigung angesprochen hat - Und wie gesagt kann sie in gewissen Dingen knallhart sein.

Müßte ich zudem meine Vermieter direkt ansprechen und sie überstimmen mich vielleicht, würde das mein Verhältnis zur Hausverwaltung natürlich auch nicht unbedingt verbessern...

Wahrscheinlich mach ich mir zuviele Gedanken, aber ich will mich halt absichern... ;)

2 von 3 Unterschriften hab ich übrigens schon - Auch in Sachen Listenhund :)
 
na wunderbar :) ich drück die Daumen, dass das wirklich nur zuviele Gedanken sind ;)

Btw: klingt aber doch alles schon eher nach "festem" Plan ;)
 
Alle Unterschriften da :)

Meine Hausverwalterin hat mich gestern mit nur 1 Hund gesehen und mich angesprochen. Sie war sehr nett und sagte, es täte ihr leid. Ich hab dann nur gesagt, daß ich momentan nichts plane aber dennoch die nächsten Tage mal mit ihr sprechen wolle, da sagte sie "Kein Problem".

Also schaun mer mal. ;)

Btw: klingt aber doch alles schon eher nach "festem" Plan

Doch doch, ich kann Tiptoe jetzt mit vermutlich anstehender Milz-OP keinen fremden Hund vor die Nase setzen... :(
 
Mir hat mal jemand vom Mieterschutzbund erklärt, daß ein Vermieter keinen Listenhund dulden muß, auch wenn Hundehaltung generell erlaubt ist. Ich würde mir die explizite Erlaubnis für den Listi also schriftlich geben lassen.
Wenn der nächste Mieter der jetzt freien Wohnung nämlich ein Problem damit hat und dieser Mieter dem Vermieter aus irgendwelchen Gründen mehr am Herzen liegt als du, hast du schlechte Karten. Dann kann der Vermieter fordern, entweder Hund weg oder Umzug.

Und alles Gute für die OP.
 
So, wir machen Fortschritte. :D

Letztens hab ich mich mit der Hausverwaltung zusammengesetzt und sie hat mir bestätigt, daß ich lt. Mietvertrag generell 2 Hunde halten darf.

Dafür kam sie dann mit der Info, daß die Eigentümer schon einmal über ein generelles Hundehalteverbot nachgedacht hätten... Na bravo... :unsicher:

Ich hab ihr dann die Unterschriften meiner Nachbarn gezeigt und gesagt, daß ich vorhabe, ältere Tiere aufzunehmen, was allein aus finanziellen Gründen vermutlich schon bedeuten wird, daß es bei einem Hund bleiben wird.

Auch die Frage Listenhund hab ich angesprochen, und daß ich, sollte ein neuer Mieter da ein Problem mit haben haben, durchaus auch bereit wäre, diesen auf dem Grundstück mit Maulschlaufe zu führen.

Sie sagte, ich solle all das mal schriftlich machen, die Unterschriften beilegen und ihr reinreichen, dann würde sie es den Eigentümern vorlegen. So sind wir dann verblieben, allerdings hab ich das bis jetzt noch nicht gemacht.

Die Situation hier ist nämlich insofern kompliziert, daß es im Haus 5 Wohnungen gibt, die 4 verschiedene Eigentümer haben. Nur meine Vermieter besitzen 2 Wohnungen, können aber durch die anderen 3 immer noch überstimmt werden.

Ich hab mich darum erstmal mit einer Freundin kurzgeschlossen, die Anwältin ist, und lt. deren Auskunft kann eine Eigentümerversammlung ein generelles Hundehalteverbot nur einstimmig als Vereinbarung treffen, die ins Grundbuch eingetragen werden kann.
Die Einschätzung basiert u.a. auf

Wäre das nicht der Fall gewesen - sprich würde der Eigentümerversammlung eine einfach Mehrheit reichen - hätte ich erst einmal gar nichts gemacht sondern mir wieder einen Hund geholt, bevor ich offiziell von irgendetwas Kenntnis gehabt hätte, und angefangen, mir eine neue Wohnung zu suchen.

So habe ich heute erstmal meine Vermieter angerufen, die selber Hundehalter sind bzw. waren und habe gefragt, wie sie dazu stünden.

Fazit:
Sie haben von solchen Gedanken noch nichts gehört (gehen meist nicht zu den Eigentümerversammlungen, aber es hätte auch nichts diesbezüglich in den Protokollen gestanden), sie würden mir aber niemals die Hundehaltung verbieten.
Ich hätte es im Mietvertrag stehen und damit Basta. :love:

Was Listenhunde angeht, hätten sie selber kein Problem damit, denken aber, daß die anderen Eigentümer da nicht mitspielen werden... Es gab hier wohl angeblich schon mal Probleme diesbezüglich...

Ich werde es aber dennoch versuchen und mich jetzt mal an das Schreiben für die Hausverwaltung setzen. Schaun mer mal, wie es ausgeht...

Der oben verlinkte Artikel ist übrigens 5-teilig und hat auch interessante Infos zu Hundehaltung in Mietwohnungen allgemein etc.
 
Viel Glück und Erfolg mit deinem Schreiben :zufrieden:
Ist aber ja schon mal toll, das deine Vermieter so Hundefreundlich sind. Und so wie du es planst, mit der Unterschriftenliste etc. sollte es schon für deren Entscheidung positiv sein.

Und alles Gute für Tiptoe :fuerdich:
 
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