genau wie du geschrieben hast verstehe ich es. Wäre es eine Pflicht eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen und keine freiwillige Angelegenheit, würde es garkeine Duskussion, oder hier eine Klage, geben, dann ist es ein Haftpflichtschaden für den die Versicherung eintreten muß, so wie beim KFZ. Ob diese versucht sich nachträglich wieder die Kohle woanders zu holen ist für den Geschädigten erstmal Nebensache.
Ich habe mich beispielsweise schon länger gefragt, weshalb ich denn keine Probleme mit der Krankenkasse habe wegen Medikamente, Zusatzkosten bei Rollstühlen, längere Physiotherapiesitzungen ... bis mich eine nette Dame von der Krankenkasse mal aufklärte und mir sagte, die KK hole sich eh alles bei der Haftpflichtversicherung wieder.