"Hunde dürfen nicht auf Asphalt laufen...

tessa

KSG-Dobi-Dompteuse™
20 Jahre Mitglied
... das ist gegen das Tierschutzgesetz! Das ist verboten, dass Hunde auf Asphalt laufen! Wenn Sie erwischt werden, müssen Sie richtig viel Strafe zahlen! Das steht im Tierschutzgesetz!"

So sprach eben ein älterer beleibter Herr aus dem heruntergekurbelten Fenster seines PKWs heraus, als er langsam neben mir her fuhr.
Ich fuhr auf einem Radweg, mit Jago am Springer.

Hm, ist mir neu! :unsicher:

Dass das Laufen auf Asphalt schlecht für die Gelenke ist, ist mir klar.
Aber irgendwie muss ich mit Hund und Rad ja auch dahin kommen, wo Hund nicht auf Asphalt laufen muss, oder? Soll ich ihn bis dahin tragen?

Für gewöhnlich fahren wir unsere Runden auf schönen Radwegen, die sind geteert und links und rechts sind Grünstreifen. Da laufen dann die Hunde drauf, wenn sie am Springer sind. Wenn Yembi allerdings frei läuft, dann läuft sie auf dem Weg. Das muss wohl bequemer sein, als sich durchs Gras zu kämpfen.
Soll ich sie jetzt gar nicht mehr los machen, damit sie auch ja auf dem Grünzeug rumrennt ? Sie darf ja nicht auf Asphalt laufen... das Tierschutzgesetz... Ihr wisst ja jetzt Bescheid... :rolleyes:

Und um die 500 Meter bis zu den Radwegen mit Grünstreifen zu überbrücken, die wir ansonsten immer auf der Straße oder einem Radweg ohne Grünstreifen gefahren sind, muss ich meine Hunde dann demnächst wohl auf den Gepäckträger schnallen... :unsicher:

Wie auch immer, ich habe dem Herren freundlich aber bestimmt gesagt, dass er sich die Märchenstunde sparen kann. Oder hat der am Ende sogar Recht?

:verwirrt: Gruß
tessa
 
  • 28. April 2024
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Hi tessa ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der hat garantiert nicht recht.
In Zwingern ist ja schließlich auch keine Grünanlage oder? oder hmm.. kann natürlich auch sein, dass Fliesen ähnlichen quälerischen Einfluss haben wie Straßen.. muss ich wohl jetzt auch Rasen sähen im Wohnzimer...manche Leute kommen auf Ideen :unsicher:
 
*gg* du hast "Mr. Wichtig" getroffen? Die gibts wohl überall - einfach ignorieren...
 
wauzimama schrieb:
*gg* du hast "Mr. Wichtig" getroffen? Die gibts wohl überall - einfach ignorieren...

Das stimmt. Muss ne große Familie sein, die Wichtigs.. hier gibts auch so einige von denen :p
 
Also ich trage Gina auch immer Rüber zum Auto, zumal sie ja nur 16 kg weniger hat als ich :lol:
 
Dieter Fleig hat sogar in einem Buch geschrieben dass es sehr wichtig ist dass Hunde viel auf Asphalt laufen. Er nannte dies "Roadwork".
 
Jack&Theo&Chris schrieb:
Dieter Fleig hat sogar in einem Buch geschrieben dass es sehr wichtig ist dass Hunde viel auf Asphalt laufen. Er nannte dies "Roadwork".

kann gar nicht sein:lol::lol::lol::lol:

Ginchen schrieb:
Also ich trage Gina auch immer Rüber zum Auto, zumal sie ja nur 16 kg weniger hat als ich :lol:

KLASSE:lol::lol::lol:
 
na klasse - ihr seid vielleicht Hundekenner :rolleyes:

Das erste was ich gemacht habe war....

den Hunden fliegen beigebracht :p
 
:D meine laufen auch Asphalt.:D

Mal Scherz beiseite, das der Typ kein Recht hat, davon gehe ich mal aus.

Asphalt bringt nach meiner Erfahrung aber ein Problem mit sich. Die Füsse werden heiß, vermute mal durch die Reibung.
Wenn ein untrainierter Hund zu lange auf Asphalt läuft entstehen schneller Blasen an den Füssen.
Gerade für kleinere Hunde problematisch wegen der höhern Schrittfrequenz.

Also, ich kontrolliere bei längeren Asphaltstrecken immer gründlich die Füsse.:hallo:

Was natürlich nicht nötig ist, wenn der Hund das mit dem Fliegen rauss hat.:lol:

LG Iris
 
Hab dies hier gefunden:

"Ob man einen Hund vom Fahrrad aus mit sich führen darf, ist anhand der Straßenverkehrsordnung und des Tierschutzgesetzes zu beurteilen. Nach Paragraph 28 StVO ist es grundsätzlich verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus an der Leine zu führen oder etwa neben dem Fahrzeug unangeleint mitlaufenzu lassen. Lediglich vom Fahrrad aus dürfen Hunde mitgeführt werden. Dies bedeutet aber keinen Freibrief, zum Beispiel für einen Radrennfahrer, einen Dackel neben sich herlaufen zu lassen. Die Erlaubnis, Hunde am Fahrrad mitzunehmen, gilt nämlich nur für größere, schnell laufende Hunde. Aber auch hier muß das Tierschutzgesetz beachtet werden. Denn das, was dem Hund anfangs noch Vergnügen bereitet, kann auf einer längeren Strecke für den untrainierten Hund leicht zur Tierquälerei werden. Damit dürfen größere Hunde vom Fahrrad prinzipiell geführt werden. Nur wenn die Gemeinde einen Leinenzwang verbindlich vorschreibt, hat auch der Fahrrad-Hundeführer diese Regelung zu beachten.
Bundesgerichtshof Beschluß vom 18. 4. 91 Az.: 4 StR 518/l90 "

Quelle:
 
prisca schrieb:
Hab dies hier gefunden:

"Ob man einen Hund vom Fahrrad aus mit sich führen darf, ist anhand der Straßenverkehrsordnung und des Tierschutzgesetzes zu beurteilen. Nach Paragraph 28 StVO ist es grundsätzlich verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus an der Leine zu führen oder etwa neben dem Fahrzeug unangeleint mitlaufenzu lassen. Lediglich vom Fahrrad aus dürfen Hunde mitgeführt werden. Dies bedeutet aber keinen Freibrief, zum Beispiel für einen Radrennfahrer, einen Dackel neben sich herlaufen zu lassen. Die Erlaubnis, Hunde am Fahrrad mitzunehmen, gilt nämlich nur für größere, schnell laufende Hunde. Aber auch hier muß das Tierschutzgesetz beachtet werden. Denn das, was dem Hund anfangs noch Vergnügen bereitet, kann auf einer längeren Strecke für den untrainierten Hund leicht zur Tierquälerei werden. Damit dürfen größere Hunde vom Fahrrad prinzipiell geführt werden. Nur wenn die Gemeinde einen Leinenzwang verbindlich vorschreibt, hat auch der Fahrrad-Hundeführer diese Regelung zu beachten.
Bundesgerichtshof Beschluß vom 18. 4. 91 Az.: 4 StR 518/l90 "

Quelle:

@tessa, prisca hat es schon auf den Punkt gebracht und der nette Onkel der dich angesprochen hat, liegt eigentlich auch nicht falsch.

Das Führen eines Hundes am Fahrrad auf asphaltierten Flächen sollte auf ein unvermeidbares Minimum reduziert sein, alles andere schrabt ganz scharf am Tierschutzgesetz. Wenn ich Barny am Fahrrad führe, dann nur auf entsprechenden Böden. Auf Asphalt ist Schritttempo angesagt und das Fahrrad wird geschoben.

Es ist für mich eh unbegreiflich, dass ein solches Thema überhaupt aufkommt.
Allein der gesunde Menschenverstand spricht dem entgegen. Aber auch hier auf dem Land kann man täglich HH antreffen die stundenlang mit dem Hund (z.B. ein Jack Russel Terrier ) an der Leine auf den Landstraßen unterwegs sind.:sauer:

Stinker
 
Hallo!

prisca schrieb:
Bundesgerichtshof Beschluß vom 18. 4. 91 Az.: 4 StR 518/l90 "

Quelle:


Ein Urteil aus der Schweiz, oder?
Und selbst wenn in D ein ähnliches Urteil existieren würde, würde ich doch mal gerne den sehen, der dafür ein Bußgeld o.ä. verhängt. Es wird ja idR nicht mal geahndet, wenn ein Hund nicht die vorgeschriebene artgerechte Bewegung außerhalb eines Zwingers bekommt.

knupsel
 
Stinker schrieb:
Das Führen eines Hundes am Fahrrad auf asphaltierten Flächen sollte auf ein unvermeidbares Minimum reduziert sein, alles andere schrabt ganz scharf am Tierschutzgesetz.

Hi.

Warum sollte das am Tierschutzgesetz schrappen? Wo steht der entsprechende Passus?

Darf man dann auch nicht mit dem Hund laufen? Dürfen Hunde auf asphaltierten Flächen nicht miteinander spielen? Dürfen sich Hunde auf Asphalt generell nur strengstens "bei Fuß" schleichenderweise im Schneckentempo bewegen? Gibt es dafür einen speziellen Grund?
Wie sieht es dann da mit der Schrittfrequenz aus, müssen kleine Hunde oder solche mit kurzen Beinen, die bei normalem Menschenschritt traben müssen um mitzukommen, auf Asphalt generell getragen werden, weil ihnen nicht zuzumuten ist, auf Asphalt eine schnellere Gangart zu laufen?
Oder gilt das nur für große Hunde (warum auch immer?)

Wie ich schon schrieb, ich achte auch darauf, dass meine Hunde auf dem Grünstreifen laufen, wenn wir radeln. Aber auf Straße und Radweg schiebe ich mein Rad keineswegs (Jago würde mich samt Rad sonstwohin schleifen vor lauter Lauf-Geilheit) sondern ich fahre und mein Hund trabt nebenher.
Was sollte daran am Tierschutzgesetz schrappen?
Wie gesagt, jeder kleinere Hund trabt ja auch und das sogar während des ganzen Spaziergangs. Sofern sich deren Herrchen nicht in Zeitlupe bewegen.

Wenn man seinen Hund nicht kilometerlang auf asphaltierten Straßen am Fahrrad mitschleift sondern eine überschaubare Strecke mit einem freudig bis stürmisch begeisterten Hund am Rad über Asphalt fährt sehe ich da überhaupt gar keine Konfrontation mit dem TierSchG.

Gruß
tessa
 
Na hallo, ich bin also nicht die einzige, die "AlleswisserInnen" abbekommt. Besonders beliebt ist bei mir die Gattung "In Deutschland herrscht Rechtsfahrgebot"-ich stehe mit beiden Hunden in ein Gebüsch gedrängt, damit der ältere Herr mit seinem Fahrrad den ganzen Trampelpfad für sich hat und der Herr steuert stur auf mich (und das Gebüsch) zu, während er mich anbrüllt: In Deutschland herrscht immernoch Rechtsfahrgebot! Solche Erlebnisse machen mich fassungslos...

Aber zu den asphalttretenden Hunden: Malle ist meist im Trab oder auch Galopp unterwegs, ob nun am Fahrrad oder zu Fuß. Ich sag mal 80% der Zeit rennt er über Asphalt, kreuzt (dies nur im Freilauf und nicht am Rad) 10.000 Mal den Weg, um mal auf der einen, mal auf der anderen Seite des Weges (oder in der Mitte) zu schnüffeln, Laufanfälle zu bekommen oä. Teilweise liegt das sicher daran, dass er auf Asphalt durch das steife Bein reibungsloser laufen kann (hohes Gras behindert das Fortkommen bei ihm doch ungemein), zum Teil liegt es wohl daran, dass dieser dusselige Weg nunmal zwischen den interessanten Stellen liegt.
Was nu?

Sicher, Asphalt hat nun wirklich keinerlei federnde Wirkung, kann weichen Hundeballen schaden, wird heiß im Sommer (ich selbst hab mir schon Brandblasen geholt...) und sieht irgendwie auch unschön aus. Aber er ist nunmal da und nicht zu vermeiden. Sicherlich mache ich keine stundenlangen Spaziergänge, auf denen ich meinen Hund zwinge ausschließlich auf Asphalt zu latschen, aber gänzlich verhindern lässt sich das garantiert nicht. Und wenn mein Hund selbst meint, dass es sich auf Asphalt gut läuft, werde ich ihn garantiert nicht davon abhalten (können).

Viele Grüße
Sina (die lange genug ihren Hund bis zur nächsten Grünfläche tragen musste und dies garantiert nicht wieder anfangen wird, nur weil auf dem Weg dorthin Asphalt ist)
 
@tessa,

muste bei googel "Tierschutzgesetz" eingeben und Ergebnis lesen!
Haste dann Grundwissen zum Tierschutzgesetz.

Das Wort "Asphalt" findet sich nicht im Tierschutzgesetz.
Aber" Schmerzen", "Leiden" oder "Schäden" im Zusammenhang mit "zufügen".

Muste beachten den Abschnitt wo
drinsteht "Straf- und Bußgeldvorschriften".

Auch wenn ich kein Freund der SV´s bin, aber selbst diese (meiner Meinung nach **************** ***********) weisen auf die Bedenklichkeit hinsichtlich des Führen eines Hundes am Fahrrad auf asphaltierten Flächen hin.
Sollte einem zu denken geben!

Wenn dein Hund mit den Anforderungen zurecht kommt, ok!
Wenn du diese Anforderung vernüftig einschätzen kannst, ok!
Wenn du grundsätzliche Dinge dabei beachtetst, ok!
Dann gehörst du allerdings auch zu einer Minderheit, ok!
Und weil die Mehrheit nicht vernüftig mit den Anforderungen umgeht,
leiden viele Hunde!

Stinker
 
Wenn ich mit Sessy spazieren gehe (Hund ohne Leine) und unser Weg so aussieht:
Rechts ist Wiese, links ist Wiese, in der Mitte Asphalt.
Dann läuft der Hund von sich aus auf Asphalt, selbst wenn ich auf der Wiese gehe.
Das auch, wenn wir beispielsweise joggen gehen (Fahrradfahren tun wir nicht).
Obwohl Sessy ein kleiner Hund ist hatte sie (glücklicherweise) nie irgendwelche Probleme die Pfoten betreffend.

Ich frage mich was ich im Winter tun soll. Sessy bewegt sich im Winter (also so 3 - 4 Monate im Jahr) ausschließlich auf Asphalt, einfach weil kein Feldweg bei uns begehbar ist. Was soll ich machen? Katzenklo ins Badezimmer stellen, damit ich sie nicht quälen muss?
Hund gar nicht auslasten, weil "stundenlanges gehen/traben auf Asphalt" ist ja schädlich?

Irgendwo kann man auch übertreiben:unsicher: .
 
@ Stinker:

Das Tierschutzgesetz kenne ich, deswegen meine Frage. Ich konnte da nix drin finden.

Ich konnte bislang nämlich noch keine Schmerzen, Leiden oder Schäden bei meinen Hunden beobachten (und ich beobachte sie genau), die durch Laufen am Rad (ob auf Asphalt oder nicht) entstanden wären.
Keine Pfotenprobleme, keine Gelenkprobleme, die Ballen sind 1 a, die Krallen ebenso. Kein Hinken oder Schonen, im Gegenteil: Beide sind top bemuskelt und laut Tierarzt in hervorragender Kondition.
Deswegen erschließt sich mir nicht, warum es am Tierschutzgesetz schrappt, wenn meine Hunde auf Asphalt laufen, ob am Rad oder nicht. Ich füge ihnen damit ja weder Schmerzen, Schäden noch Leiden zu. Deswegen greifen auch keine Straf- und Bußgeldvorschriften.

Ganz im Gegenteil zu Schmerzen, Schäden und Leiden: das Laufen am Rad und das Laufen allgemein ist die größte Freude meiner Hunde, das sind die Highlights des Tages und es gibt nix, was meinen Hunden mehr Freude und Befriedigung verschafft.

Und sie laufen von sich aus (auch im Freilauf), wo immer es geht auf befestigten Wegen. Es scheint ihnen angenehmer zu sein, schließlich hätten sie ja im Freilauf die Wahl zwischen Wiese und Asphalt.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ich damit zu einer Minderheit gehöre. Hier führen viele Leute ihre Hunde (vom Beagle über Spaniel, Jack-Russel bis zum Schäferhund) per Fahrrad aus, diese Hunde laufen auch streckenweise auf Asphalt. Und keiner dieser Hunde hat dadurch soweit ich weiß einen Schaden bekommen.
Hier herrscht übrigens Leinenzwang für alle Hunde jeder Rasse und es gibt keine Auslaufgebiete.

Ich hab auch noch nicht gesehen, dass die Hunde hinter dem Fahrrad hergezogen wurden oder dass sie beim Laufen neben dem Rad einen unglücklichen Eindruck machten.
Die meisten Radler mit Hund waren eher damit beschäftigt, auf der Bremse zu stehen und ihren Hund im Tempo zu mäßigen, um zu verhindern, dass der Hund sie den ganzen Weg über im vollen Galopp zieht.

Es gibt sicherlich schwarze Schafe, die ihren Hund am Rad mitschleifen, ebenso wie Leute, die ihren Hund hinter dem Auto herrennen lassen oder die mit dem Hund überhaupt nicht spazieren gehen. Aber das dürften doch eher die Ausnahmen sein.

Gruß
tessa
 
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