Hilfe

ich danke für deine antwort. würde ich mich für diese rassen interessieren, würde ich mich vor der anschaffung auch informieren. cc ist in luxemburg nicht auf der liste. wo wir hierhergezogen sind, habe ich mich vor der anschaffung über diese hunde was liste angeht informiert. über andere nicht...da ich die anschaffung nicht vor hatte. hat mich halt nur jetzt einfach so interessiert, ohne hintergrund .;)
Ach so :)
 
  • 28. April 2024
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Hi Midivi ... hast du hier schon mal geguckt?
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kein probelm ;) muss zwar sagen...hier wird nicht lange gefackelt was listenhunde anbelangt. dass sich dann leute immer noch illegal "solche" hunde anschaffen....dafür find ich keine worte. es kostet einen einzigen anruf ,sich über die bevorzugte rasse zu informiern, aber nein. man kauft munter drauf los und schreit nachher HILFE !! :unsicher:
 
kein probelm ;) muss zwar sagen...hier wird nicht lange gefackelt was listenhunde anbelangt. dass sich dann leute immer noch illegal "solche" hunde anschaffen....dafür find ich keine worte. es kostet einen einzigen anruf ,sich über die bevorzugte rasse zu informiern, aber nein. man kauft munter drauf los und schreit nachher HILFE !! :unsicher:

Manche machen dies aber ganz bewusst, weil sie denken, sie wären schlauer als die Ämter.
Aber die haben keine Ahnung, was täglich an Sicherstellungen reinkommt.
TH Frankenthal hat heute auch ne Rednose reinbekommen - Beschlagnahmung wegen illegaler Haltung.
Das geht wirklich ratzfatz
 
jetzt wird man in diesem Thread wahrscheinlich wieder weitere 998 mal selbstgerechte Anworten lesen dürfen nach dem Motto: oh Du verantwortungsloser Hundehalter, Gott-sei-Dank, daß ich der gute bin. Einmal würde vollends ausreichen, alle anderen dürften sic hdas dann sparen und lieber eine Problemlösung anbieten.
Es ist aber viel schöner, alle möglichen Horrorszenarien an die Wand zu malen um nachher wieder beweinen zu könnne, dass noch ein Hund mehr im TH sitzt wegen seinem Halter. Wie Recht wir doch haben, wie weitschauend wir sind.

@ ThysonMZ
Wenn der Hund erst 4 Monate alt ist, kann man dann eine finite Rassebestimmung durchführen? Geschieht das nicht erst später?
Wie sieht es aus, wenn man einen Welpen aus einem Kofferraum kauft, was unsere guten Gesetze ausdrücklich zulassen - wie soll man einem Hund im Welpenalter ansehen, was es ist? Das kann ja nicht angehen. Wenn es dem Gesetzgeber so wichtog ist mit seinen soKas, dann soll er konsequenterweise die Kofferrraumverkäufe unmöglich machen durch entsprechende Vorkehrungen und Kontrollen. Das will er aber auch nicht - und muß deshalb halt auch rechtlich Abstriche machen, wie hier



gibt es einen Musterfall zu Deinem Problem, mit ettlichen Parallelen.
Hier entpuppte sich die Rasse ebenfalls erst später als das, was es ist - wie bei den meisten Welpen, deren Eltern man nicht kennt und der Hund verbleibt bei der Besitzerin, obwohl er nicht aus dem TH stammt.

Ich würde nun selbst initiativ werden und die Sache in die Hand nehmen, bevor es andere tun.

Weiterer Punkt: geht es zunächst lediglich um die Versicherung, so sehe ich da gar kein Problem. Bei vielen Versicherungen ist es wurscht, ob es sich um einen Soka oder um einen Nicht-Soka handelt, so bei meiner. Du läßt halt die Rasse nun einfach umschreiben mit dem Hinweis darauf, daß die Rasse bislang nicht ersichtlich und nicht festgestellt ist.
 
Ein Hund hat mit (fremden) Kindern weder zu spielen, noch sie anzuspringen. NIE!!!
 
@ TysonMZ, du liest hier doch gerade mit, vll magst du dich äußern wie du weiter vorgehen möchtest?!
Die besten Möglichkeiten, eben dass du dich z.B. an Hr. Weidemann wendest, wurden ja genannt.
 
@ ThysonMZ
Wenn der Hund erst 4 Monate alt ist, kann man dann eine finite Rassebestimmung durchführen? Geschieht das nicht erst später?
Man kann durchaus auch schon in dem Alter erkennen, was das mal werden wird und ThysonMZ weiß ja selbst, was sein Hund ist, er hat ihn ja wissentlich falsch angemeldet ;)

Unser Captain wurde mit 12 Wochen beschlagnahmt und da hat man schon ganz klar sehen können, was da mal bei rumkommen wird.

Wie sieht es aus, wenn man einen Welpen aus einem Kofferraum kauft, was unsere guten Gesetze ausdrücklich zulassen - wie soll man einem Hund im Welpenalter ansehen, was es ist? Das kann ja nicht angehen. Wenn es dem Gesetzgeber so wichtog ist mit seinen soKas, dann soll er konsequenterweise die Kofferrraumverkäufe unmöglich machen durch entsprechende Vorkehrungen und Kontrollen.
Du, deine Bienchen-und-Blümchen Vorstellungen sind völlig unerheblich.
Man kann über zig Schienen an so einen Hund kommen und selbst, wenn es verboten ist (es ist verboten in RLP Hunde dieser Rassen privat zu holen - per Gesetz), gibt es genug Idioten sowohl von der Käufer als auch von der Verkäuferseite aus, die es trotzdem machen.
Man hat gar nicht die Möglichkeit dies alles in der Form zu kontrollieren, wie du es für nötig hälst.

Die Ämter sind nicht so dumm, wie du sie hier hinstellen willst.

Weiterer Punkt: geht es zunächst lediglich um die Versicherung, so sehe ich da gar kein Problem. Bei vielen Versicherungen ist es wurscht, ob es sich um einen Soka oder um einen Nicht-Soka handelt, so bei meiner. Du läßt halt die Rasse nun einfach umschreiben mit dem Hinweis darauf, daß die Rasse bislang nicht ersichtlich und nicht festgestellt ist.
Bei den meisten Versicherungen muß die Rasse mit angegeben werden und wenn rauskommt, der derjenige falsche Angaben gemacht hat, dann hat dieser u. U. ein Problem.
 
Ein Hund hat mit (fremden) Kindern weder zu spielen, noch sie anzuspringen. NIE!!!

Huiuiuiu, schön das man Kinder und Hunde immer zu 100% einschätzen kann, nicht wahr? :unsicher:

Ich frag mich grade warum ich so blöd bin und freiwillig zum Rassegutachten gehe.. Boxermix, Labbimix, mensch also ne, echt....
 
Ein Hund hat mit (fremden) Kindern weder zu spielen, noch sie anzuspringen. NIE!!!

Huiuiuiu, schön das man Kinder und Hunde immer zu 100% einschätzen kann, nicht wahr? :unsicher:

Ich frag mich grade warum ich so blöd bin und freiwillig zum Rassegutachten gehe.. Boxermix, Labbimix, mensch also ne, echt....

Zumal wir von einem 4 Monate !!! alten Hund sprechen. Also von einem Welpen.
Aber ja, ich vergaß. Da sollte man fremde Kinder auf jeden Fall fern halten. Kinder wegschicken und dem Welpen so schon klar machen, dass fremde Kinder nicht gut sind. :unsicher: Wenn er dann mal 1 Jahr alt ist, hat er es sicher drin, sich die Kinder selbst vom Leib zu halten :eg:

Nichts desto trotz, kann dir TysonMZ, wohl nur noch ein Anwalt helfen. :rolleyes:
 
Bei einer Wohnung auf der anderen Seite vom Rhein wäre die private Anschaffung ok, oder?
(Eine wissentlich falsche Rasseangabe natürlich nicht.)
 
Bei einer Wohnung auf der anderen Seite vom Rhein wäre die private Anschaffung ok, oder?
(Eine wissentlich falsche Rasseangabe natürlich nicht.)

In Hessen wäre eine Privataufnahme ok.
Das Problem ist aber, das der Hund in RLP illegal angeschafft und gehalten wurde.
Daran ändert auch ein Umzug nichts, er wird dafür vermutlich trotzdem zur Rechenschaft gezogen werden. In welchem Umfang dies allerdings nach einem Umzug sein würde, kann ich nicht sagen.......das kann nur ein Anwalt.
 
Ein Hund hat mit (fremden) Kindern weder zu spielen, noch sie anzuspringen. NIE!!!

Huiuiuiu, schön das man Kinder und Hunde immer zu 100% einschätzen kann, nicht wahr? :unsicher:

Ich frag mich grade warum ich so blöd bin und freiwillig zum Rassegutachten gehe.. Boxermix, Labbimix, mensch also ne, echt....

Zumal wir von einem 4 Monate !!! alten Hund sprechen. Also von einem Welpen.
Aber ja, ich vergaß. Da sollte man fremde Kinder auf jeden Fall fern halten. Kinder wegschicken und dem Welpen so schon klar machen, dass fremde Kinder nicht gut sind. :unsicher: Wenn er dann mal 1 Jahr alt ist, hat er es sicher drin, sich die Kinder selbst vom Leib zu halten :eg:

Nichts desto trotz, kann dir TysonMZ, wohl nur noch ein Anwalt helfen. :rolleyes:

Danke Nadine, dem ist kaum etwas hinzu zufügen

außer-@ Husky-DSH- Mix :rolleyes:: schlimmer geht nimmer:(und die Früchte solcher Erziehung hat Nadine dann schonmal beschrieben......
 
Das Problem ist aber, das der Hund in RLP illegal angeschafft und gehalten wurde.

Was aber derzeit ja vllt nicht mal behördenkundig ist. Ob die Mutter des Jungen irgendwas veranlasst hat beim O-Amt steht doch in den Sternen, oder?

Daran ändert auch ein Umzug nichts, er wird dafür vermutlich trotzdem zur Rechenschaft gezogen werden. In welchem Umfang dies allerdings nach einem Umzug sein würde, kann ich nicht sagen.......das kann nur ein Anwalt.

Wäre mir neu, dass ein O-Amt oder Amtsvet außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches, sogar außerhalb seines Bundelsandes einlaufen darf, um einen Hund in Augenschein zu nehmen.
(Zumindest die Amtsvet reißen sich i.A. ja auch nicht grade um solche Dinge.)

Wäre also die Frage, inwieweit sowas dann von der Behörde rechtlich weiterverfolgt wird.
 
Das Problem ist aber, das der Hund in RLP illegal angeschafft und gehalten wurde.

Was aber derzeit ja vllt nicht mal behördenkundig ist. Ob die Mutter des Jungen irgendwas veranlasst hat beim O-Amt steht doch in den Sternen, oder?

Daran ändert auch ein Umzug nichts, er wird dafür vermutlich trotzdem zur Rechenschaft gezogen werden. In welchem Umfang dies allerdings nach einem Umzug sein würde, kann ich nicht sagen.......das kann nur ein Anwalt.

Wäre mir neu, dass ein O-Amt oder Amtsvet außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches, sogar außerhalb seines Bundelsandes einlaufen darf, um einen Hund in Augenschein zu nehmen.
(Zumindest die Amtsvet reißen sich i.A. ja auch nicht grade um solche Dinge.)

Wäre also die Frage, inwieweit sowas dann von der Behörde rechtlich weiterverfolgt wird.

Die Frage ist ja:
Hat die Behörde davon Kenntnis oder eben nicht, das ist der Knackpunkt.
Wenn sie Kenntnis hat, dann hat der Thread-Ersteller ein Problem.

Vielleicht würde ein Umzug helfen, der Beschlagnahmung aus dem Weg zu gehen, aber eine Geldstrafe ist sicherlich immer noch drin......
Das müsste ein Anwalt in die Hand nehmen und dazu ne konkrete Aussage machen.

Es ist durchaus auch im Bereich des möglichen, das bei Umzug ein Fall von Behörde X an Behörde Y weitergegeben wird, wenn Behörde X ordentlich und gewissenhaft arbeitet.
Ich kenne aktuell so ein Fall, da wurde die Angelegenheit sogar bei einem 3. Umzug auch wieder an Behörde Z weitergeleitet, damit entsprechende "Maßnahmen" getroffen werden (anderes Bundesland).
Man steckt da echt nicht drin.

Ich kenne auch einen Fall, da wurde eine Amtsvet. aus einem anderen Zuständigkeitsgebiet hinzugezogen zur Rassebestimmung, weil der zuständige Amtsvet. naja, sagen wir mal so, nicht so das Auge für "solche" Rassen hat.

Alles schon erlebt.....

Man denkt immer:
Behörden sind untätig, aber wenn man an die "richtige" Behörde kommt, dann kann man auch mal ganz schön blöd aus der Wäsche gucken.
....und die Mainzer gehören nicht gerade zu denen, die sich auf der Nase rumtanzen lassen.....das ist bekannt.
 
Die Frage ist ja:
Hat die Behörde davon Kenntnis oder eben nicht, das ist der Knackpunkt.
Wenn sie Kenntnis hat, dann hat der Thread-Ersteller ein Problem.

Jop. Wenn nicht, hat er eine - m.M. nach recht gute - Chance.

Vielleicht würde ein Umzug helfen, der Beschlagnahmung aus dem Weg zu gehen, aber eine Geldstrafe ist sicherlich immer noch drin......
Das müsste ein Anwalt in die Hand nehmen und dazu ne konkrete Aussage machen.

Da müsste sich das O-Amt in MZ aber sogar schon für anstrengen. Aber vllt machen die das ja. So wie Du sie beschreibst, scheinen sie recht rege zu sein.

Es ist durchaus auch im Bereich des möglichen, das bei Umzug ein Fall von Behörde X an Behörde Y weitergegeben wird, wenn Behörde X ordentlich und gewissenhaft arbeitet.

Innerhalb eines Bundeslandes auf jeden Fall. Zwischen den Bundesländern fehlt oft eine rechtliche Grundlage zu einer Handhabung - selbst wenn eine Kommunikation stattfindet.

Ich kenne aktuell so ein Fall, da wurde die Angelegenheit sogar bei einem 3. Umzug auch wieder an Behörde Z weitergeleitet, damit entsprechende "Maßnahmen" getroffen werden (anderes Bundesland).

Ich kenn's genau anders rum. Zwar dass schon mal eine Nachfrage kam, aber eben sonst nichts weiter, weil alles, was bundeslandübergreifend ist, eine seltsame Suppe ist wg. Zuständigkeitsgrenzen und unterschiedlicher Gesetzgebung.

Ist vllt vergleichbar mit der Verfolgung von Knöllchen für die Franzosen früher. ;)

Ich kenne auch einen Fall, da wurde eine Amtsvet. aus einem anderen Zuständigkeitsgebiet hinzugezogen zur Rassebestimmung, weil der zuständige Amtsvet. naja, sagen wir mal so, nicht so das Auge für "solche" Rassen hat.

Weißt Du inwieweit sowas dann rechtlich haltbar ist?
Immerhin kann man je nach Bundesland auch nicht irgendwo seinen Test ablegen, sondern hat eben keine freie Gutachterwahl und muss beim zuständigen Vet antanzen.

Behörden sind untätig, aber wenn man an die "richtige" Behörde kommt, dann kann man auch mal ganz schön blöd aus der Wäsche gucken.

Ich denke eigentlich eher, dass die Behörden i.A. genug Wichtigeres bzw. Erfolgversprechenderes zu tun haben (was aber wohl nicht überall zutrifft ;) ) und einfach ein Problem mit bundeslandübergreifenden Aktionen haben, was ein Faktum ist. Letzteres hat sich aber schon etwas gebessert oder verschlimmert - je nach Blickpunkt. ;)
 
Innerhalb eines Bundeslandes auf jeden Fall. Zwischen den Bundesländern fehlt oft eine rechtliche Grundlage zu einer Handhabung - selbst wenn eine Kommunikation stattfindet.

Ich kenn's genau anders rum. Zwar dass schon mal eine Nachfrage kam, aber eben sonst nichts weiter, weil alles, was bundeslandübergreifend ist, eine seltsame Suppe ist wg. Zuständigkeitsgrenzen und unterschiedlicher Gesetzgebung.
Konkretes Beispiel:
Ein Hund wurde wegen eines Beißvorfalls als gefährlich eingestuft, weiterverkauft und Behörde X hat das Ganze an Behörde Y weitergeleitet.
Hund wurde dann wieder weiterverkauft in ein anderes Bundesland (keine Auflagen normalerweise für die Rasse) und die Behörde hat dann die Angelegenheit an Behörde Z weitergegeben und die haben die "Gefährlichkeit" dann übernommen.
Ein Anwalt wurde dazu befragt und dies wurde für korrekt befunden.

Es gibt auch einen Fall, da ist einer ins Ausland ausgewandert, da mußte die Behörde LEIDER die beschlagnahmten Hunde nach 1 Jahr wieder rausrücken, obwohl der Halter hier in D zu Recht Hundehalteverbot hat (illegale Haltung und Vermehrung, schlechte Haltung).
Da wird dann selbst dem Amsvet. schlecht.....

Weißt Du inwieweit sowas dann rechtlich haltbar ist?
Immerhin kann man je nach Bundesland auch nicht irgendwo seinen Test ablegen, sondern hat eben keine freie Gutachterwahl und muss beim zuständigen Vet antanzen.
In RLP kann man zu jedem zugelassen Tierarzt gehen.....anderswo nicht, da hast du recht.

Die Behörde muß wohl einen Antrag auf Amtshilfe stellen und dann läuft das ganz offiziell.
So ganz lapidar geht das natürlich nicht, das man da anruft und sagt: Komm mal vorbei und guck du mal nach den Hunden.....das muß dann schon Hand und Fuß haben und den korrekten Weg laufen.
Ich habe keine Ahnung, wie das in anderen Bundesländern läuft, ich kriege nur die Sachen in RLP mit.
Ich weiß von dem Fall deshalb, weil es in meiner unmittelbaren Umgebung stattgefunden hat.

Ich denke eigentlich eher, dass die Behörden i.A. genug Wichtigeres bzw. Erfolgversprechenderes zu tun haben (was aber wohl nicht überall zutrifft ;) ) und einfach ein Problem mit bundeslandübergreifenden Aktionen haben, was ein Faktum ist. Letzteres hat sich aber schon etwas gebessert oder verschlimmert - je nach Blickpunkt. ;)
Das kommt immer auf die Behörde an und dann hat man ja auch noch die ADD im Nacken. ;)
 
Man kann jetzt hier auch stundenlang weiterdiskutieren über Fall A, B, C, D.
Das wird aber zu keiner Lösung führen, denn jede Behörde reagiert anders, es kommt immer auch ein wenig auf den Sachbearbeiter an.
Manche haben Glück, manche nicht.....
 
Midivi schrieb:
Weißt Du inwieweit sowas dann rechtlich haltbar ist?
Immerhin kann man je nach Bundesland auch nicht irgendwo seinen Test ablegen, sondern hat eben keine freie Gutachterwahl und muss beim zuständigen Vet antanzen.
In RLP kann man zu jedem zugelassen Tierarzt gehen.....anderswo nicht, da hast du recht.

Die Behörde muß wohl einen Antrag auf Amtshilfe stellen und dann läuft das ganz offiziell.
So ganz lapidar geht das natürlich nicht, das man da anruft und sagt: Komm mal vorbei und guck du mal nach den Hunden.....das muß dann schon Hand und Fuß haben und den korrekten Weg laufen.
Ich habe keine Ahnung, wie das in anderen Bundesländern läuft, ich kriege nur die Sachen in RLP mit.
Ich weiß von dem Fall deshalb, weil es in meiner unmittelbaren Umgebung stattgefunden hat.

Ok, in RLP geht das sicherlich.
Mich hätt's mal in BW interessiert. :)

Das kommt immer auf die Behörde an und dann hat man ja auch noch die ADD im Nacken. ;)

Jau. Mir scheint sowieso, dass die letzten Jahre alles viel zentraler gehandhabt wird. Vllt weil's im Gegensatz zur Anfangszeit der VO jetzt Richtlinien gibt.

Wenn man den Hund unbedingt behalten will, wird's hier sicher Möglichkeiten geben wie Umzug und Halterwechsel an Partner oder sowas. Da müsste schon arg viel Pech beisammenkommen, dass da nichts geht. Aber meist ist das den "Steuersparern" ja schon zu aufwendig... :/
Und ich kann's auch irgendwo verstehen, wenn man auf ner Behörde, die an sich vllt kulant ist (keine Ahnung, wie's in MZ ist), dann bei solchen Fällen recht angefressen ist.
 
Übernahme vom Partner / Verwandten geht in RLP nicht, denn das wäre ja "das Gesetz umgangen".....

Bei illegalen Hunden ist hier echt Schluß mit lustig, auch wenn es der Hund theoretisch gut hat.
Die Rednose, die jetzt in Frankenthal beschlagnahmt wurde, hatte es auch gut, aber das interessiert echt gar keinen. Illegale Haltung ist illegale Haltung, da lässt das OA (und die ADD) nicht mit sich reden.
 
Übernahme vom Partner / Verwandten geht in RLP nicht, denn das wäre ja "das Gesetz umgangen".....

Ich meinte schon Umzug UND Halterwechsel.
Aber auch Halterwechsel alleine wurde schon von Behörden durchgewunken. Beknackt, ich weiß. Ich find's auch panne., erst nen Aufriss machen und dann so ein faules Ei durchwinken. Dürfte auch eher die Ausnahme sein.
 
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