Hilfe - Wt Gerechtfertigt???

sanna

15 Jahre Mitglied
Hallöchen!

Heute brauche ich einmal einen Ratschlag. Das OA möchte, daß mein Hund und ich zum WT gehen. Es kam vor ca. 4 Wochen zu folgender Situation:

Wir (mein Vater, seine Hündin, meine beiden Rüden und ich) gingen in Essen in einem Freilaufgebiet spazieren. Uns entgegen kam ein Mann, der den Arm runterschlenkern ließ, mit 2 Hunden. Die Hündin rannte an den 3en vorbei. Mein einer Rüde hinterher. Aus Gründen, die ich nicht verstehe, hat mein Hund sich noch einmal umgedreht und dem Mann den Handschuh von der Hand gezogen. Kein Bellen, kein Knurren - nichts. Stolz rannte er mit dem (dicken!) Handschuh los und als ich ihn rief, kam er auch sofort und gab ihn ab. Der Mann brüllte wild, der Hund sei gefährlich und auffällig und müßte an die Leine und einen Maulkorb tragen. Eine Verletzung hatte er nicht. Allerdings hat er die Sache dem OA in Essen gemeldet, daß dies vermutlich an unser OA in Bielefeld weitergeben wird. Eine Stellungnahme ist schon an das Essener OA gegangen, nämlich, daß es wohl Spiel war. Genauso sah es nämlich aus, wenn es auch sehr verwunderlich ist. Da mein Hund (ein "wilder" span. Mix übrigens, kein Anlagehund) mit Menschen schlechte Erfahrungen gemacht hat, ist er kein Menschenfreund und ignoriert Menschen. Er nimmt nicht einmal Leckerchen von anderen (nicht mal von meinen Eltern oder meinem Mann), ohne das ich geguckt habe und ihm erlaubt habe, diese zu essen. Daher war es also vollkommen untypisch für ihn und absolut nicht vorherzusehen. Ich gebe auch zu, daß das nicht sein darf usw. usw. Aber nun meine Frage: Ist ein WT überhaupt gerechtfertigt? Und was ist bei Nicht-Bestehen - wird man meinen Hund einfach wegnehmen oder dürfen wir zusammen bleiben? Wird man ihn vielleicht sogar töten? Kann man dagegen vorgehen? Ist Widerspruch möglich? Ich mache mir in einer Tour Vorwürfe (seitdem ich das erfahren habe - d. h. seit eben), daß ich ihn nicht zurückgerufen habe - wieso auch immer. Aus Intuition. Sollte ich nicht intuitiv spüren, was er macht? Ich bin absolut fertig und denke schon an Kurzschlußreaktionen wie nach Süd-Amerika absetzen! Sollen sie uns (meine Hunde und mich) doch suchen wie Schwerverbrecher - dann sieht die ganze Welt mal in was für einem Sch---- - Bananenland wir leben!!!

LG
Sanna
 
  • 28. April 2024
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Hi sanna ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi Sanna,

zur rechtlichen Lage kann ich Dir leider nichts sagen. Möchte Dir aber die Daumen drücken und Mut aussprechen. Falls es zum WT kommt, fang doch schon mal an zu üben und informier Dich über möglichst gute Prüfer.
Weiterhin wäre es doch einen Versuch wert doch den Kontakt zum "Handschuh-Besitzer" zu suchen und evtl. ein erneutes Zusammentreffen zu arrangieren, damit er seine Anzeige richtig stellt.
Du kriegst das schon hin - nix da mit kämpf um Deine Frau:
Kämpf um Deinen Hund!!!!! Alles alles Gute !
 
Danke! Ja, kämpfen wollen wir auf jeden Fall. Habe nun schon rausbekommen, daß man ihn nicht einfach töten kann oder ihn uns wegnehmen, das Schlimmste wäre halt Maulkorb. Aber das sehe ich nicht ein, er hat sich so toll entwickelt und einer der wenigen Kontakte, die er zum Menschen aufnimmt, soll nun SO für ihn ausfallen. Die "Regenschirm"-Probe hat er schon gemacht und da duckt er sich ängstlich weg, was bei den meisten Übungen mit Fremden wohl der Fall sein wird, aber ich habe gelesen, er muß völlig neutral sein und darf nicht ängstlich reagieren... Wie finde ich denn gute Prüfer? Kennt jemand einen guten in Bielefeld oder so? Oder i. A. in NRW?

Ach ja: Da unterstellte mir der Mann doch auch noch, ich hätte Stasky darauf abgerichet, Handschuhe zu stehlen! Ja, Himmel - was soll ich mit x Einzelhandschuhen?! Das so einer Anzeige überhaupt nachgegangen wird, geht mir nicht in den Kopf... Aber das müssen sie wohl...
 
Hast Du eine Rechtschutzversicherung ?
Wenn nicht, bleib ruhig und mache diesen Wesenstest. Sie werden Dir bestimmt dort nicht den Kopf abreißen. Geschweige denn Deinen Hund töten oder ihn Dir wegnehmen. Zeig es diesem Pener, de Dich angezeigt hat was für einen tollen Hund Du hast. Ich denke die Prüfer werden wohl unterscheiden können, ob der Handschuh in böser Absicht oder im Spiel weggenommen wurde. Wie Alex schon sagt- kämpfe um Deinen Hund.
 
Gott sei Dank - bin so froh über Eure Ermutigungen. Ja, dem werden wir es zeigen und vielleicht sogar eine Verleumdungsklage im Nachhinein hinterherreichen... Eine Rechtsschutzvers. haben wir z. Zt. leider nicht (habe ich vepennt, da ich bis 25 J. bei meinen Eltern mit drin war und es dann jahrelang vergessen...), aber einen RA, der uns kostenlos vertritt. Ist ja genauso gut (grins!). Mein armer Kleiner kommt nicht den weiten Weg her von Spanien und lernt so brav, damit ihm jemand ans Bein pinkelt. Mein Mann war schon (er hat Spätschicht und ich rief ihn an) in einer Stimmung, die besagte, daß er gerne die Adresse von dem Kerl hätte. Und das ist jemand, der selbst Hunde hält. Da sollte man doch unterscheiden können und sich nicht gegenseitig in die Pfanne hauen!
 
Eben noch mal Post aus Essen bekommen - man hat nun "herausgefunden" das ich 2 Hunde habe (wie schwer - man frage einfach Stadt Bielefeld OA oder Steueramt!) und da der Tölpel nicht mehr wusste, welcher Hund das war, soll der andere gleich mit zum WT - der Hund ist 18 Jahre alt!!! Darf man so etwas?! Ich meine, wenn er es doch eh nicht mehr weiß, wer ihn so fies "bestohlen" hat?! Habe ja noch immer die Hoffnung, daß es in Bielefeld als Lappalie abgehakt wird und damit erledigt ist. Allerdings passiert in D soviel Lächerliches... Mir fehlen die Worte!!!
 
Himmel das schreit ja nach den Schildbürgern !

Wenn Du schon nen Rechtsanwalt zur Stelle hast, soll der doch mal ein kleines Briefchen zu den Behörden schicken ;) . Ein paar schlau eingefädelte Sätze und die stehen reichlich dumm da :)
 
Denke ich wohl auch. Also, das sollte doch mal in die Zeitung kommen, wie dämlich sich unsere Behörden benehmen. Hat man sowas schon erlebt?! Und der Kerl, der uns angezeigt hat, ist meiner Meinung nach in einer gewissen Einrichtung besser aufgehoben (die mit den unbequemen Jacken und mit Gummi ausgestattet!)... Werde das auch so schnell wie möglich dem Anwalt übergeben. Die verhohnepiepeln einen doch!
 
Ich würde auch mal ein Briefchen von dem Anwalt aufsetzen lassen, also Hunde mal auf gut Glück zum Wesenstest schicken finde ich nun wirklich überzogen.
 
Das wäre ja: "Mir passt Ihre Nase nicht und da wir nicht wissen, ob Sie für diese verantwortlich sind, nehmen wir Ihre Eltern mit in Sippenhaft!" Oder täusche ich mich?! Das kann doch auch noch nicht einmal gesetzlich korrekt sein, so mies man als HH auch behandelt wird.
 
Da der Wesenstest dich ja was kosten wird, kannst du zumindest ablehnen, dass beide Hunde den Test machen müssen.
Es sollte doch eine Gegenüberstellung der Hunde mit dem Mann möglich sein, damit er sich einen aussuchen kann.
Vielleicht zeigt er ja auf den Falschen? Das würde ihn unglaubwürdig machen.

Da ich ja selbst diesen Job beim OA mache musste ich schon ein bisschen schmunzeln. Mein Weg in der Sache wäre gewesen, dich und den "Übeltäter" vorzuladen, mir den Hund erstmal selbst anzusehen und mir von dir anzuhören, was du alles schon mit dem Hund an Training durch hast, die Vorgeschichte des Hundes u.s.w.
Bei uns in der GefHuVO steht es in etwa soo drin:
"Ist die Behörde im Zweifel über die Gefährlichkeit eines Hundes, kann sie einen Wesenstest anordnen."

Um Zweifel zu bekommen, muss ich mir den Hund aber erstmal selbst ansehen, zumindest in so einem Fall, wo gar nichts passiert ist.
Hätte der Hund dem Mann in die Hand gebissen, dann hätte ich Zweifel und würde anordnen.
So aber denke ich mal, dass diese dicken Handschuhe den Hund an irgendetwas in seiner Vergangenheit erinnert haben und er für sich selbst "logisch" gehandelt hat.
 
Super, das ist ja mal eine Stimme "vom Fach" direkt! Ich denke auch, daß eine Gegenüberstellung möglich sein müßte. Und wenn er dann echt so dösig wäre und auf den alten Barras zeigte, machte er sich ja wirklich zum Gespött... Gut, alte Hunde können sich erschrecken, aber einem 18jährigen Hund auszuweichen ist doch wohl kein Problem.

Ob ein Widerspruch erstmal die Lösung wäre? Vor allem finde ich es seltsam, daß das OA Bielefeld, wo wir ja gemeldet sind und das für uns zuständig ist, sich bisher nicht gerührt hat, sondern nur immer das OA Essen. Wäre nicht der logische Weg, daß es erstmal weitergeleitet würde?

Und noch eine Frage, Birgit: Gearbeitet habe ich selbst mit dem Hund. Und er ist sehr gehorsam und auch immer lernwillig. Kürzlich habe ich eine Hundepsychologin kennengelernt und bin auch öfter mit ihr spazieren gegangen. Es ist in der Tat so, daß Stasky (bzw. auch beide, aber Stasky hat sich den Handschuh "gekrallt") eine ziemlich üble Vergangenheit hat und hatte, als er anfangs zu uns kam, einige Probleme, die aber nicht dem OA gemeldet wurden und auch relativ harmlos waren. Also keine Verletzungen o. ä., sondern er hat einige Jacken zerissen und Menschen angebellt. Daran haben wir sehr gearbeitet und er ist nun auch ein lieber, ausgeglichener Hund geworden, den andere Menschen einfach nicht mehr interessieren und der sich wohl bei uns sicher genug fühlt und die Rudelführung absolut mir überlässt. Das ist jetzt auch einige Zeit her. Die Psychologin interessierte natürlich alles - die kommen wohl nie aus ihrem Beruf raus. Sie hat mir dann auch gesagt (und das ist ja auch mein Eindruck und der, von unseren Bekannten/Angehörigen), daß Stasky inzwischen ein ganz normaler Hund ist, wir vorbildlich gearbeitet haben und die Probleme beseitigt (stolz!). Würde evtl. ein Gutachten o. ä. von ihr etwas bringen? Das sie mir das alles privat und in aller Freundschaft sagte, zeigt ja, daß es kein Gefälligkeitsgutachten wäre.
 
Widerspruch ist nur möglich, wenn unter dem Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung steht. Wird ein Wesenstest angeordnet, sollte dies schon so sein.
Ansonsten, also ohne Rechtsbehelf schreibst du einfach einen Brief an die und schilderst deine Ansicht zur Sache.
Ich finde es übrigens auch eigenartig, dass die Sache nicht an dein örtliches OA abgegeben wurde, ist bei uns jedenfalls so üblich.
Mail doch mal den Wolfgang an, damit er sich den Thread mal ansieht, der ist ja sowas von firm in Verwaltungsrecht und kann dir bestimmt mehr Tipps geben.
Bei uns ist doch alles ein bisschen anders als bei Euch, ich will dir nichts Falsches erzählen.
 
Hi Sanna,

nach deinen Ausführungen ist der Mann nicht verletzt worden. Ich konnte auch nichts davon lesen, daß der Mann sonstwie geschädigt wurde (daß z.B. der Handschuh kaputt ist).

Eine dieser beiden Voraussetzungen müsste nach dem LHundG NRW aber vorliegen, damit die Ordnungsbehörde überhaupt eine Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt anordnen kann.

Auszug aus § 3 des LHundG NRW (Gefährliche Hunde:(

(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind

[...]
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
[...]

Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.


Verwaltungsvorschriften:

3.3.1.3
Zu § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 5 (Hunde, die sich als bissig erwiesen haben)

Als bissig gilt ein Hund, der einen Menschen durch einen Biss verletzt oder geschädigt hat, ohne dass er dazu provoziert worden ist (Nr. 3) oder der einen anderen Hund gebissen hat, ohne von diesem angegriffen worden zu sein, oder sich über eine Unterwerfungsgeste hinweggesetzt hat (Nr. 5).

Ein Hund gilt nicht bereits als bissig, wenn er allein zur Verteidigung einer Aufsichtsperson oder zur eigenen Verteidigung gebissen hat. Ebensowenig rechtfertigt ein arttypisches "Schnappen" als Schreck- oder Abwehrreaktion die Feststellung der Bissigkeit, soweit dadurch keine Verletzungen verursacht wurden.

Ob sich ein Hund als bissig im Sinne von Nr. 3 oder 5 erwiesen hat, wird von der örtlichen Ordnungsbehörde auf der Grundlage eines Gutachtens (fachliche Stellungnahme) der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes festgestellt. Da das Beißen Bestandteil des artgemäßen typischen Verhaltensrepertoires des Hundes ist, kann ein Beißvorfall nur unter Würdigung aller Umstände eine Bissigkeit im Sinne von Nr. 3 oder 5 begründen. Eine Ermittlung des Geschehensablaufes, der zu dem Beißvorfall geführt hat, ist erforderlich und erfolgt durch die örtliche Ordnungsbehörde. Dies gilt auch für die Frage, ob das Beißen zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah (§ 24 VwVfG.NRW.). Zu ermitteln ist auch, ob und inwiefern der Hund in der Vergangenheit bereits in Vorfälle verwickelt war, die Tatbestände der Nrn. 3 bis 6 betreffen.

Die Vorführung des zu beurteilenden Hundes bei der amtlichen Tierärztin/beim amtlichen Tierarzt ist zu veranlassen oder nach § 12 Abs. 1 anzuordnen.


Da kein Beißvorfall im Sinne des Gesetzes vorliegt (wenn deine Schilderung vollständig und richtig ist), ist das OA nicht berechtigt, eine Begutachtung durch den AmtsVet zu veranlassen oder nach § 12 Abs. 1 anzuordnen.

Denkbar wäre noch, daß der Anzeigeerstatter behauptet hat, verletzt oder sonstwie geschädigt worden zu sein. Das müsste aber aus dem Schreiben des OA hervorgehen.

Absolut rechtswidrig und geradezu lächerlich ist aber das Verlangen, beide Hunde vorzuführen, weil man nicht weiß, welcher Hund den Vorfall verursacht hat!

Birgit schrieb:
Widerspruch ist nur möglich, wenn unter dem Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung steht. Wird ein Wesenstest angeordnet, sollte dies schon so sein.
Da muß ich dir widersprechen, eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung in einem Verwaltungsakt hat lediglich die Auswirkung, daß sich die Rechtsbehelfsfrist auf 1 Jahr verlängert.

Nach den vorliegenden Informationen handelt es sich hier aber um einen Realakt, gegen den kein Widerspruch möglich ist (daher auch die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung). Rechtsschutz gegen Realakte kann nur in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren erlangt werden (führe ich nicht weiter aus, da zu kompliziert).

Abschließend:
Sanni, hast du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung?

Dann würde ich dir empfehlen, die Sache einem im Verwaltungsrecht kundigen Anwalt zu übergeben. Wenn nicht, überlegen wir mal weiter ;) .
 
Super, dankeschön, Wolfgang!!! Das war ja superausführlich.

Dann haben die ja gar keine Handhabe, irgendetwas gg. uns zu unternehmen. Verletzt worden und/oder beschädigt worden ist gar nichts. Der Mann hat bloß behauptet, daß Stasky ihn angesprungen hat (und halt den Handschuh gestohlen, den er aber wiederbekommen hat) - und das hat er auch nicht mal! Nur den Handschuh abgezogen und sofort auf Verlangen unversehrt zurückgegeben.

Nein, leider z. Zt. keine Rechtsschutzversicherung, aber dafür ein Anwalt, der uns kostenlos vertreten würde, wenn es darauf ankommt. Leider ist er Steueranwalt, wäre aber schon bereit, sich mit der Materie auseinanderzusetzen.

Was mich nur verwirrt, ist, daß es nicht nach Bielefeld weitergeleitet wurde, wo wir ansässig sind und die Hunde gemeldet sind. Hat man Angst in Essen, daß es dort als "Lappalie" abgetan würde und damit vergessen?
 
Hast ja Recht Wolfgang, das hatte ich eigentlich gemeint da mir nicht ganz klar war, ob es sich in dem Fall um eine simple Anhörung (zum Beispiel) handelt oder die Sache schon weiter gediehen ist. An eine"vergessene" Rechtsbehelfsbelehrung hab ich gar nicht gedacht.

Ich hatte nicht umsonst an dich verwiesen :p da ich doch mehr der Praktiker bin und ich (Gott sei Dank) seit Anfang letzten Jahres, als die Liste bei uns abgeschafft wurde kaum noch Bescheide schreiben muss.
Solche Sachen wie die von Sanna regle ich anders.
Formschreiben XY:
"Lieber Hundehalter, jemand hat sich durch Ihren Hund bedroht gefühlt, hat dies und das hier vorgebracht.
Bitte achten Sie in Zukunft darauf, dass sich niemand mehr durch Ihren Hund bedroht fühlt." Dann folgen ein paar Vorschläge, wie man es machen könnte und am Schluss des Schreibens weise ich darauf hin, was passieren könnte wenn was passiert.
Aus die Maus!
Mehr wäre in Sanna´s Fall nicht nötig gewesen, aber Andere arbeiten anders, hätt ich gar keine Zeit für.
Dreimal auf Holz geklopft, ich hatte noch keinen "Wiederholungstäter"
 
sanna schrieb:
Was mich nur verwirrt, ist, daß es nicht nach Bielefeld weitergeleitet wurde, wo wir ansässig sind und die Hunde gemeldet sind. Hat man Angst in Essen, daß es dort als "Lappalie" abgetan würde und damit vergessen?
Wie jetzt, das OA Essen hat euch aufgefordert, die Hunde beim AmtsVet in Essen vorzustellen :verwirrt: .

Das OA Essen ist in diesem Fall überhaupt nicht zuständig!

§ 4 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) bestimmt zwar, daß ortlich zuständig die Ordnungsbehörde ist, in deren Bezirk die zu schützenden Interessen verletzt oder gefährdet werden. Jedoch geht dieser Bestimmung die spezialgesetzliche Regelung in § 13 LHundG NRW vor, wonach für die Durchführung des LHundG NRW die Ordnungsbehörde örtlich zuständig ist, in deren Bezirk der Hund gehalten wird (in deinem Fall also OA Bielefeld). Somit entbehrt das Schreiben des OA Essen jeder rechtlichen Grundlage.

Verwaltungsvorschriften:

Zu § 13 (Zuständige Behörden)

Nach § 13 Satz 1 sind für die Durchführung dieses Gesetzes die örtlichen Ordnungsbehörden sachlich zuständig. Satz 1 erklärt darüber hinaus die Ordnungsbehörde für örtlich zuständig, in deren Bezirk der Hund gehalten wird. Dies ist nach der Legaldefinition des § 4 Abs. 5 der Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters. Damit wird hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit für Aufgaben der Gefahrenabwehr an § 5 Abs. 1 Satz 1 OBG angeknüpft und gegenüber § 4 OBG eine spezialgesetzliche Bestimmung über die örtliche Zuständigkeit getroffen.


Ich würde dir empfehlen, euren befreundeteten Anwalt beim OA Essen anrufen zu lassen und darauf hinzuweisen sowie zu verlangen, daß die Aufforderung zur Vorstellung der Hunde zurückgenommen wird (ggfs. Sachgebiets-/Abteilungs-/Amtsleiter verlangen und Klage nach § 43 VwGO androhen).

Sollte euer Anwalt das aus irgendwelchen Gründen nicht machen können/wollen, bin ich gerne bereit ...
 
Das ist ja hervorragend!!! Dann ist das ja nur heiße Luft! Da wird direkt ein Schreiben rausgehen - so geht es ja nicht. Da bauen die entweder darauf, daß der HH zu eingeschüchtert ist oder so etwas. Ganz vielen Dank, Wolfgang!!! Und auch allen anderen für die Ermutigungen. Werde Euch auf jeden Fall auch weiter auf dem laufenden halten. Das sind ja jetzt alles ganz andere Aspekte. Einen richtigen "Fall" haben sie nicht, weil nichts kaputt ist und keiner verletzt und zuständig sind sie auch nicht für uns. Und die erste Lüge des "Opfers" (oder wie nennt man den Herrn?) konnte ich nun auch schon entlarven: Er hat angegeben, es war die rechte Hand, es war aber eindeutig die linke...
 
wenns nicht so ärgerlich wäre, wäre es zum totlachen.

Ein Hund klaut einen Handschuh - das würde keinen in irgend einem anderen Land der Welt interessieren. Schon garnicht die Behörden. Amerika mal ausgenommen. Für sowas zahl ich steuern.
Gibts eigentlich keine Instanz die das OA drankriegen kann für die Zeitverschwendung den Aufwand und das Geld das das kostet?
Zumindest gäbe das richtig aufgezogen eine super Satiregeschichte in der lokalen Presse.
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