Hannover : Beim Wesenstest durchgefallen: Hund soll euthanasiert werden

merlin

20 Jahre Mitglied
Beim Wesenstest durchgefallen: Hund soll euthanasiert werden (14.12.2000)

Nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung soll
im Landkreis Hannover ein Kampfhund eingeschläfert werden, nachdem er
im Wesentest einen Tierarzt zweimal gebissen hatte. Die Besitzerin hat
gegen die Tötungsanordnung keinen Widerspruch eingelegt. Da aber die
vierwöchige Frist, in der die Besitzerin die Tötung des American
Staffordshire-Terrier nachweisen sollte, inzwischen verstrichen ist,
ist nunmehr die Gemeinde gehalten, den Hund zwangsweise einzuziehen.

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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 14. Dezember 2000 editiert.]
 
  • 29. April 2024
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Mir hat heute eine Bekannter erzählt, daß sie im Fernsehen ein Bericht darüber gebracht haben. Der Hund soll nun doch noch einmal zum Wesenstest, da er ja nicht ernsthaft zugebissen hat.

Manuela und ihr Trio
 
Hallo,

> Manuela: Mir hat heute eine Bekannter erzählt, daß sie im Fernsehen ein Bericht darüber gebracht haben.

kannst du mir schreiben, in welchem Programm ?
Im Tierheim Hannover war heute ein Fernsehteam vom NDR, die 'Kampfis' filmen wollten. Sie haben aber nur ganz liebe 'Kampfis' dort und es gab wirklich nur positive Bilder von freundlichen Pittis (u.a. ein Welpe) zu drehen. Hoffentlich waren sie dann hinterher nicht enttäuscht, daß die Bilder zum Dekorieren einer Tötungsmeldung so gar nicht passen.

Zu der ersten Meldung:
Ich verstehe die Halterin nicht. Weswegen geht sie 1. zum Wesenstest, legt 2. keine Rechtsmittel gegen die Tötungsanordnung an und läßt 3. den Hund abholen ?
Wenn ich meine Hund behalten will, dann kämpfe ich dafür - außer ich bin selbst überzeugt, daß er gefährlich ist und nicht zu therapieren ist. Aber dann kann ich mir die 500-1000 DM für den Test auch sparen.

Ein anderer Tester sagte mal, daß er sogar bei einer der Provokationen, die während des Wesenstests gemacht werden, gebissen wurde und das aber in Ordnung, weil nachvollziehbar fand. Der Hund hat sogar damit bestanden.

ciao
Andreas
 
Hallo Andreas !

Warum die Halterin keine rechtlichen Schritte gegen sie Tötungsabsichten eingeleitet hat und warum sie ihn hat abholen lassen, verstehe ich auch nicht.

Aber es blieb ihr doch laut der Verordnung nichts anderes übrig als zu dem Test zu gehen.
In Niedersachsen muss er doch gemacht werden um die 'Erlaubnis zur Haltung' zu bekommen, oder?

Schöne Grüße


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merlin
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 15. Dezember 2000 editiert.]
 
Hallo Andreas,

habe meine Bekannte leider nicht danach gefragt. Werde es aber noch nachholen.

Manuela und ihr Trio
 
Hallo Andreas,

habe ebend meine Bekannte angerufen. Sie meint es war auf N3 ist sich aber nicht mehr ganz sich und wann der Beitrag kam weiß sie auch nicht mehr. Leider ist sie sich jetzt auch nicht mehr sicher, ob es sich um den gleichen Hund handelt. Tut mir leid, wenn ich etwas falsches verbreitet habe, aber gestern war sie sich noch ganz sicher.

Manuela und ihr Trio
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von merlin:
Hallo Andreas !
...Aber es blieb ihr doch laut der Verordnung nichts anderes übrig als zu dem Test zu gehen.
In Niedersachsen muss er doch gemacht werden um die 'Erlaubnis zur Haltung' zu bekommen, oder?
[/quote]

Hallo Merlin,
das ist wohl richtig.
Die Stadt Hannover versucht gerade, eine Frist bis Ende Februar 2001 durchzusetzen, es sind Schreiben an alle Liste 1-Hundehalter (Pittis, AmStaff, Bullis und deren Mixe) gegangen, wonach ein Prüfungstermin _nach_ Februar 2001 als "nicht rechtzeitig" bezeichnet wird.

Diese Frist steht aber nirgendwo, weder in der Gefahrtierverordnung, noch in den Durchführungsbestimmungen des Ministeriums. Vielmehr hat die Stadt Hannover sich diese Frist ausgedacht und das ist rechtlich sehr umstritten.

Was will man tun, wenn jemand einen Liste 1-Hund bei der Tiho (Tierärztliche Hochschule Hannover) anmeldet und den Termin erst in 2002 hat ? Will man alle angemeldeten, aber noch nicht fälligen Tiere beschlagnahmen ? Das Tierheim ist jetzt schon total überfüllt und die Stadt hat ihre Bemühungen für ein Gelände für beschlagnahmte Hunde gerade aufgegeben.

Außerdem wären ja bis Ende Februar noch ca. zweieinhalb Monate Zeit gewesen, u.a. könnte ja die Gerichtsentscheidung gegen die GeftVO noch kommen.

Ich überlege gerade, wenn es der erste Hund (von ca. 200 getesteten) ist, der durchfällt, ob er dann vielleicht wirklich ein Problem hat ? Und ob man als Besitzer das nicht gemerkt haben müßte ?

Jedenfalls verstehe ich nicht, wie man eine Tötungsanordnung einfach in Empfang nimmt und nichts tut. Für mich gibt's zwei Möglichkeiten:

1. ich sehe ein, daß mein Hund wirklich gefährlich ist und gebe ihn auf. Dann bin ich es ihm schuldig, ihn schmerzlos und möglichst zuhause ohne Streß einschläfern zu lassen.

2. ich stimme dem Urteil des Wesenstests nicht zu. Dann lege ich Rechtsmittel gegen die Anordnung ein. Ich bringe den Hund woanders unter, wo er möglichst nicht unter niedersächsischen Recht steht, dann können die nied. Behörden nichts machen. Ich lasse mich rechtlich beraten. Ich gehe zu einer anderen Stelle und lasse den Test wiederholen.

Hier ist weder 1 noch 2 passiert, sondern gar nichts. Das macht mich immer mehr stutzig.

ciao
Andreas
 
Hallo Andreas !

Du hast völlig Recht.
Ich bin der selben Meinung wie Du und würde genauso handeln wie Du es beschrieben hast.
Ich war mir nur nicht ganz sicher, wie das mit dem WT in Niedersachsen aussieht.
Pflicht oder nicht !?!

Mir steht das alles auch noch bevor, aber Aufdrängen werde ich mich nicht.
Meinen Hund würden Sie niemals bekommen, ich würde Ihn bis auf´s Letzte verteidigen.

Ich habe auch schon in einigen Fällen gedacht, das die ganze Sache sehr merkwürdig ist.

Ohne jemandem etwas zu unterstellen denke ich das manch einer auch nur eine Gewissensberuhigung sucht, um sein 'Problem' los zuwerden.

Es ist zwar sehr traurig, aber nicht jeder würde alles für seine Tiere geben.

Schöne Grüße



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merlin
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dog6.gif
 
Hallo Andreas,

ich kenne die Frau nicht und kann mir über ihre Handlungsweise kein Urteil erlauben. Vielleicht hat sie auch nur den Kopf in den Sand gesteckt und gehofft, daß es an ihr vorübergeht? Wir haben den großen Vorteil, daß wir hier die neuesten Infos erhalten, uns austauschen können, uns gegenseitig helfen. Viele haben noch keinen Internetanschluß bzw. können damit nicht umgehen. Woher sollen sie Hilfe bekommen? Wir sagen immer so einfach: "Das muß er/sie doch wissen." Ja, weil WIR es wissen, d.h. noch lange nicht, daß alle anderen auch dieses Wissen haben. Das sollten wir bedenken wenn wir über andere richten. Natürlich kann es auch sein, daß es ihr egal war. Dann soll sie in der Hölle schmoren,

watson
 
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