Hallo aus NRW

aharie

Möchte mich gleich mit einer Frage an euch wenden.
Wir wohnen in NRW und hätten gerne einen Staff.Bullterrier Welpen, wer kann einem diese vermitteln? oder auch einen ganz jungen Hund dieser Rasse, wie ich jetzt erfahren habe, kann ich den wohl schlecht von einem ordentlichen Züchter aus einem anderen Bundesland kaufen. Habe in den Tierheimen in unserer Umgebung angefragt, dort gibt es z.Z. keine.
Ich kann kaum glauben welch ein Zirkus um diese Hunde gemacht wird, mein Mann ist mit Dackeln aufgewachsen, er sagt die seien viel schlimmer gewesen. Den Staffi (Jack) meines Bruders habe ich immer in Vertretung gehabt (Urlaub etc.) und auch sonst viel mit ihm unternommen, es war also praktisch auch unser Hund, er ist im letzten Jahr gestorben, es war furchtbar. Jetzt hätten wir gerne selber einen, aber einen jungen, weil unser Jack schon 3 Jahre alt war und erhebliche Macken hatte, die auch kein Trainer beheben konnte, er kam damals auch aus einer Notstation.
Es wäre schön, wenn mir jemand einen Rat geben könnte. LG
 
  • 28. April 2024
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:hallo: Hallo, und HERZLICH WILLKOMMEN!!!!!!!!!!


In NRW ist der Staffordshire Bullterrier in Anlage 1. Man braucht also eine Haltererlaubnis der zuständigen Behörde.
Wir hatten nämlich einen Welpen Interessenten, der diese Erlaubnis beantragt hat, und sie nicht bekommen hat.



Hier der Link zur Verordnung.
 
Zitat:
"Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden."

"(2) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht.
...

Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 3 sind verboten"


hier ist das vollständige Landeshundegesetzt für NRW:



Fazit: StaffBulls gelten als Liste 1 Hunde. Die Zucht und Privatübernahme sind verboten. Halterlaubnis und berechtigtes Interesse gibt es nur bei Tierschutzhunden!!!:unsicher:
 
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