Einreisebestimmung Spanien,Ungarn

Strawberry

20 Jahre Mitglied
Spanien

amtstieraerztliches Gesundheitszeugnis (Gueltigkeit 10 Tage)
im internationalem Impfpass mit Herkunftsbescheinigung,
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und hoechstens 12 Monate
alt, bei Tieren unter 3 Monaten besteht keine Impfpflicht.
Die Einfuhr aller Hunderassen ist grundsaetzlich erlaubt.
Allerdings entscheiden die einzelnen Autonomien (Bezirke),
welcher "Kampfhund" eingefuehrt werden darf. Madrid hat zum
Beispiel eine Rasseliste auf der u.a. auch Husky, Deutscher
Schaeferhund und Rottweiler zu finden sind. Aus diesem Grund
ist es ratsam, vor der Anreise beim zustaendigen
Buergermeisteramt in Spanien naehere Auskuenfte einzuholen.
Weitere Informationen: Presse- und Informationsdienst der
Botschaft von Spanien, Tel.: 030/923004484, Fax:
030/923004485

Ungarn

amtstieraerztliches Gesundheitszeugnis (Gueltigkeit 8 Tage) im
internationalem Impfpass mit Eintragung der Tollwut- und
Staupeimpfung (PFLICHT!), Impfungen mindestens 30 Tage und
hoechstens 12 Monate alt. Die Tollwutimpfung darf bei der
Wiedereinreise nach Deutschland nicht aelter als maximal ein
Jahr sein!
Die Einfuhr aller sogenannten "Kampfhunde" ist verboten.
Laut Gesetz gilt dies jedoch ausschliesslich fuer
Staffordshire Terrier. In jedem Fall sollten vor der Anreise
beim zustaendigen Buergermeisteramt des Reisebezirkes in
Ungarn naehere Auskuenfte eingeholt werden, da das Gesetz von
Bezirk zu Bezirk variabel gehandhabt werden kann.
Weitere Informationen: Ungarische Zollinformationsstelle,
Tel.: 0036/1/4704121, email: [email protected] oder
Ungarische Botschaft Berlin, Tel.: 030/230100, Fax:
030/2291314, email: [email protected]


Gruß Sylvia
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