Strawberry
20 Jahre Mitglied
Niederlande
internationaler Impfpass mit gueltiger Tollwutimpfung, Impfung
mindestens 30 Tage und hoechstens 12 Monate alt, wenn die
Tiere nach Vollendung des dritten Lebensmonats geimpft
wurden. Fuer Tiere, die vorher geimpft wurden, betraegt die
Gueltigkeit nur 3 Monate!
Die Einreise mit Hunden vom Typ Pit Bull Terrier ist
verboten! Mit aehnlich aussehenden Bullterrier-Rassen (wie z.
B. American Staffordshire Terrier oder Staffordshire
Bullterrier) ist die Einreise jedoch erlaubt. Bei diesen
Rassen empfiehlt sich die Mitnahme der Ahnentafel. Aufgrund
der Tatsache, dass American Staffordshire Terrier und Pit
Bull Terrier sich haeufig sehr aehnlich sehen, werden American
Staffordshire Terrier nur nach Vorlage eines Stammbaumes,
welcher von eoner FCI-anerkannten Organisation ausgestellt
sein muss, nicht als Pit Bull Terrier betrachtet. Diese
Regelung gilt auch fuer Fila Brasileiro, Dogo Argentino und
Mastino Napoletano!
Weitere Informationen: Niederlaendische Botschaft Berlin,
Tel.: 030/209560, Fax: 030/20956441
Einreisebestimmungen
(Stand April 2001)
Norwegen
Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine
Katze mindestens 16 Monate alt sein.
Der Besitzer muss erklaeren, dass sein Tier in den letzten 6
Monaten vor Einreise nicht an einem Ort ausserhalb der
EU/EFTA-Staaten gehalten wurde.
Die Tiere muessen bei der Einreise von einer tieraerztlichen
Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes
begleitet sein. Diese besteht aus der
Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der Impfbescheinigung
(Teil II Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage
fuer die Einreise gueltig und muss von einem Tierarzt
unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis
darueber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat
und dass eine Behandlung gegen Bandwuermer (Echinococcus
multilocularis) durchgefuehrt worden ist. Im Laufe der ersten
7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals von
einem Tierarzt gegen Bandwuermer behandelt werden. Die
Impfbescheinigung wird aufgrund der originalen Impf- und
Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem
Tierarzt vollstaendig ausgefuellt und unterschrieben sein. Die
Impfbescheinigung ist genauso lange gueltig, wie die
Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen.
Tollwut: Hunde muessen bei der ersten Impfung mindestens 3
Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate. Die Blutprobe
zur Kontrolle der Tollwutantikoerpertiter kann fruehestens 120
Tage und spaetestens 365 Tage nach der zuletzt durchgefuehrten
Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muss
durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten
Labor* ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen
Antikoerpertiter von 0,5 IU/ml Serum zeigen. Falls das Tier
diesen Antikoerpertiter nicht erreicht, muss die
Tollwutimpfung nochmals durchgefuehrt werden. Eine zweite
Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst 120 Tage nach
erfolgter Impfung vorgenommen werden! In seltenen Faellen
kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche
Titerhoehe nicht erreicht wird. Eine zweimalige Impfung im
Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach
Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.
Leptospirose: Hunde muessen innerhalb von 365 Tagen vor der
Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft worden sein
(oder es ist eine Blutprobe zu untersuchen). Die Impfung muss
bei Einfuhr mindestens 30 Tage zurueckliegen.
Staupe: Hunde muessen innerhalb von 730 Tagen vor der
Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft worden sein. Die
Impfung muss bei Einfuhr mindestens 30 Tage zurueckliegen.
Identifikation: durch eine lesbare Taetowierung oder durch
einen Mikrochip. Die Identitaetsnummer muss in saemtlichen
Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des
untersuchenden Labors angegeben sein! Der Mikrochip sollte
ISO-Standard besitzen, ansonsten muss das Lesegeraet vom
Besitzer zur Verfuegung gestellt werden!
*Zugelassene Labors fuer die Titerbestimmung:
Institut fuer Virologie, Frankfurter Strasse 107, D-35392
Giessen, Tel.: 0049/(0)641/9938350, Fax:
0049/(0)641/9938359, email: [email protected] oder
[email protected]
Eurovir Hygiene Institut, Biotechnolkogiepark, D-14943
Luckenwalde, Tel./Fax: 0049/(0)3371/681269, email:
[email protected] oder [email protected]
Landesuntersuchungsamt fuer das Gesundheitswesen Suedbayern,
Veterinaerstrasse 2, D-85764 Oberschleissheim, Tel.:
0049/(0)89/31560321, Fax: 0049/(0)89/31560459, email:
[email protected]
Die Einfuhr von Pit Bull Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu,
Dogo Argentino und Kreuzungen mit diesen ist verboten. Bei
Hunderassen, die mit den angegebenen verwechselt werden
koennen (z. B. American Staffordshire Terrier), muss durch die
Ahnentafel nachgewiesen werden, dass das Tier nicht von
einer der genannten Rassen abstammt.
Weitere Informationen zu der Rasseliste und den
Einfuhrbestimmungen:
Einreisebestimmungen
(Stand April 2001)
Schweden
Das Tier benoetigt eine Einfuhrerlaubnis, die beim
Schwedischen Zentrallandwirtschaftsamt (Animal Disease
Control Division, Swedish Board of Agriculture, SE-551 82
Joenkoeping) zu beantragen ist. Der Zahlungsbetrag ueber 400
SEK wird zusammen mit Name, Adresse, Identifikation des
Tieres, Ausgangsland und dem Datum der voraussichtlichen
Ankunft in Schweden an die genannte Adresse gesandt. Mit
diesem Beleg koennen bis zu 10 Hunde und Katzeninnerhalb
eines Jahres eingefuehrt werden.
Die Tiere muessen bei der Einreise von einer tieraerztlichen
Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes
begleitet sein. Diese besteht aus der
Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der Impfbescheinigung
(Teil II Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage
fuer die Einreise gueltig und muss von einem Tierarzt
unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis
darueber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat
und dass eine Behandlung gegen Bandwuermer (Echinococcus
multilocularis) durchgefuehrt worden ist. Im Laufe der ersten
7 Tage nach Ankunft in Schweden muss das Tier nochmals von
einem Tierarzt gegen Bandwuermer behandelt werden. Die
Impfbescheinigung wird aufgrund der originalen Impf- und
Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem
Tierarzt vollstaendig ausgefuellt und unterschrieben sein. Die
Impfbescheinigung ist genauso lange gueltig, wie die
Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen. Die
Tiere muessen VOR der Impfung gechippt werden. Entspricht der
Chip nicht der ISO-Norm, so ist das Lesegeraet vom Tierhalter
zur Verfuegung zu stellen!
Tollwut: Die Impfung muss mindestens 45 Tage und hoechstens
12 Monate alt sein! Bei Tieren die bei der Impfung nicht
mindestens 3 Monate alt waren gilt die Impfung NICHT! Die
Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikoerpertiter kann
fruehestens 120 Tage und spaetestens 365 Tage nach der zuletzt
durchgefuehrten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die
Blutentnahme muss durch einen Tierarzt erfolgen und von einem
anerkannten Labor* ausgewertet werden. Die Probe muss
mindestens einen Antikoerpertiter von 0,5 IU/ml Serum zeigen.
Falls das Tier diesen Antikoerpertiter nicht erreicht, muss
die Tollwutimpfung nochmals durchgefuehrt werden. Eine zweite
Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst 120 Tage nach
erfolgter Impfung vorgenommen werden! In seltenen Faellen
kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche
Titerhoehe nicht erreicht wird. Eine zweimalige Impfung im
Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach
Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.
Leptospirose: Die Impfung muss bei der Einreise nach
Schweden mindestens 45 Tage alt und darf nicht aelter als 12
Monate sein.
Staupe: Die Impfung muss bei der Einreise nach Schweden
mindestens 45 Tage alt und darf nicht aelter als 24 Monate
sein.
*Zugelassene Labors fuer die Titerbestimmung:
Institut fuer Virologie, Frankfurter Strasse 107, D-35392
Giessen, Tel.: 0049/(0)641/9938350, Fax:
0049/(0)641/9938359, email: [email protected] oder
[email protected]
Eurovir Hygiene Institut, Biotechnolkogiepark, D-14943
Luckenwalde, Tel./Fax: 0049/(0)3371/681269, email:
[email protected] oder [email protected]
Landesuntersuchungsamt fuer das Gesundheitswesen Suedbayern,
Veterinaerstrasse 2, D-85764 Oberschleissheim, Tel.:
0049/(0)89/31560321, Fax: 0049/(0)89/31560459, email:
[email protected]
Die Einfuhr von Pit Bull Terrier und Shar Pei ist
strengstens untersagt!
Weitere Informationen zu der Rasseliste und den
Einreisebestimmungen:
Schwedisches Landwirtschaftsamt in Joenkoepin, Tel.:
0046/36/155533, Publikumsverkehr von Montag bis Freitag:
9:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Helpline Tel.: 0046/36/156100, homepage:
Einreisebestimmungen
(Stand April 2001)
Gruß Sylvia
internationaler Impfpass mit gueltiger Tollwutimpfung, Impfung
mindestens 30 Tage und hoechstens 12 Monate alt, wenn die
Tiere nach Vollendung des dritten Lebensmonats geimpft
wurden. Fuer Tiere, die vorher geimpft wurden, betraegt die
Gueltigkeit nur 3 Monate!
Die Einreise mit Hunden vom Typ Pit Bull Terrier ist
verboten! Mit aehnlich aussehenden Bullterrier-Rassen (wie z.
B. American Staffordshire Terrier oder Staffordshire
Bullterrier) ist die Einreise jedoch erlaubt. Bei diesen
Rassen empfiehlt sich die Mitnahme der Ahnentafel. Aufgrund
der Tatsache, dass American Staffordshire Terrier und Pit
Bull Terrier sich haeufig sehr aehnlich sehen, werden American
Staffordshire Terrier nur nach Vorlage eines Stammbaumes,
welcher von eoner FCI-anerkannten Organisation ausgestellt
sein muss, nicht als Pit Bull Terrier betrachtet. Diese
Regelung gilt auch fuer Fila Brasileiro, Dogo Argentino und
Mastino Napoletano!
Weitere Informationen: Niederlaendische Botschaft Berlin,
Tel.: 030/209560, Fax: 030/20956441
Einreisebestimmungen
(Stand April 2001)
Norwegen
Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine
Katze mindestens 16 Monate alt sein.
Der Besitzer muss erklaeren, dass sein Tier in den letzten 6
Monaten vor Einreise nicht an einem Ort ausserhalb der
EU/EFTA-Staaten gehalten wurde.
Die Tiere muessen bei der Einreise von einer tieraerztlichen
Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes
begleitet sein. Diese besteht aus der
Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der Impfbescheinigung
(Teil II Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage
fuer die Einreise gueltig und muss von einem Tierarzt
unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis
darueber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat
und dass eine Behandlung gegen Bandwuermer (Echinococcus
multilocularis) durchgefuehrt worden ist. Im Laufe der ersten
7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals von
einem Tierarzt gegen Bandwuermer behandelt werden. Die
Impfbescheinigung wird aufgrund der originalen Impf- und
Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem
Tierarzt vollstaendig ausgefuellt und unterschrieben sein. Die
Impfbescheinigung ist genauso lange gueltig, wie die
Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen.
Tollwut: Hunde muessen bei der ersten Impfung mindestens 3
Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate. Die Blutprobe
zur Kontrolle der Tollwutantikoerpertiter kann fruehestens 120
Tage und spaetestens 365 Tage nach der zuletzt durchgefuehrten
Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muss
durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten
Labor* ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen
Antikoerpertiter von 0,5 IU/ml Serum zeigen. Falls das Tier
diesen Antikoerpertiter nicht erreicht, muss die
Tollwutimpfung nochmals durchgefuehrt werden. Eine zweite
Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst 120 Tage nach
erfolgter Impfung vorgenommen werden! In seltenen Faellen
kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche
Titerhoehe nicht erreicht wird. Eine zweimalige Impfung im
Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach
Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.
Leptospirose: Hunde muessen innerhalb von 365 Tagen vor der
Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft worden sein
(oder es ist eine Blutprobe zu untersuchen). Die Impfung muss
bei Einfuhr mindestens 30 Tage zurueckliegen.
Staupe: Hunde muessen innerhalb von 730 Tagen vor der
Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft worden sein. Die
Impfung muss bei Einfuhr mindestens 30 Tage zurueckliegen.
Identifikation: durch eine lesbare Taetowierung oder durch
einen Mikrochip. Die Identitaetsnummer muss in saemtlichen
Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des
untersuchenden Labors angegeben sein! Der Mikrochip sollte
ISO-Standard besitzen, ansonsten muss das Lesegeraet vom
Besitzer zur Verfuegung gestellt werden!
*Zugelassene Labors fuer die Titerbestimmung:
Institut fuer Virologie, Frankfurter Strasse 107, D-35392
Giessen, Tel.: 0049/(0)641/9938350, Fax:
0049/(0)641/9938359, email: [email protected] oder
[email protected]
Eurovir Hygiene Institut, Biotechnolkogiepark, D-14943
Luckenwalde, Tel./Fax: 0049/(0)3371/681269, email:
[email protected] oder [email protected]
Landesuntersuchungsamt fuer das Gesundheitswesen Suedbayern,
Veterinaerstrasse 2, D-85764 Oberschleissheim, Tel.:
0049/(0)89/31560321, Fax: 0049/(0)89/31560459, email:
[email protected]
Die Einfuhr von Pit Bull Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu,
Dogo Argentino und Kreuzungen mit diesen ist verboten. Bei
Hunderassen, die mit den angegebenen verwechselt werden
koennen (z. B. American Staffordshire Terrier), muss durch die
Ahnentafel nachgewiesen werden, dass das Tier nicht von
einer der genannten Rassen abstammt.
Weitere Informationen zu der Rasseliste und den
Einfuhrbestimmungen:
Einreisebestimmungen
(Stand April 2001)
Schweden
Das Tier benoetigt eine Einfuhrerlaubnis, die beim
Schwedischen Zentrallandwirtschaftsamt (Animal Disease
Control Division, Swedish Board of Agriculture, SE-551 82
Joenkoeping) zu beantragen ist. Der Zahlungsbetrag ueber 400
SEK wird zusammen mit Name, Adresse, Identifikation des
Tieres, Ausgangsland und dem Datum der voraussichtlichen
Ankunft in Schweden an die genannte Adresse gesandt. Mit
diesem Beleg koennen bis zu 10 Hunde und Katzeninnerhalb
eines Jahres eingefuehrt werden.
Die Tiere muessen bei der Einreise von einer tieraerztlichen
Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes
begleitet sein. Diese besteht aus der
Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der Impfbescheinigung
(Teil II Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage
fuer die Einreise gueltig und muss von einem Tierarzt
unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis
darueber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat
und dass eine Behandlung gegen Bandwuermer (Echinococcus
multilocularis) durchgefuehrt worden ist. Im Laufe der ersten
7 Tage nach Ankunft in Schweden muss das Tier nochmals von
einem Tierarzt gegen Bandwuermer behandelt werden. Die
Impfbescheinigung wird aufgrund der originalen Impf- und
Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem
Tierarzt vollstaendig ausgefuellt und unterschrieben sein. Die
Impfbescheinigung ist genauso lange gueltig, wie die
Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen. Die
Tiere muessen VOR der Impfung gechippt werden. Entspricht der
Chip nicht der ISO-Norm, so ist das Lesegeraet vom Tierhalter
zur Verfuegung zu stellen!
Tollwut: Die Impfung muss mindestens 45 Tage und hoechstens
12 Monate alt sein! Bei Tieren die bei der Impfung nicht
mindestens 3 Monate alt waren gilt die Impfung NICHT! Die
Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikoerpertiter kann
fruehestens 120 Tage und spaetestens 365 Tage nach der zuletzt
durchgefuehrten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die
Blutentnahme muss durch einen Tierarzt erfolgen und von einem
anerkannten Labor* ausgewertet werden. Die Probe muss
mindestens einen Antikoerpertiter von 0,5 IU/ml Serum zeigen.
Falls das Tier diesen Antikoerpertiter nicht erreicht, muss
die Tollwutimpfung nochmals durchgefuehrt werden. Eine zweite
Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst 120 Tage nach
erfolgter Impfung vorgenommen werden! In seltenen Faellen
kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche
Titerhoehe nicht erreicht wird. Eine zweimalige Impfung im
Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach
Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.
Leptospirose: Die Impfung muss bei der Einreise nach
Schweden mindestens 45 Tage alt und darf nicht aelter als 12
Monate sein.
Staupe: Die Impfung muss bei der Einreise nach Schweden
mindestens 45 Tage alt und darf nicht aelter als 24 Monate
sein.
*Zugelassene Labors fuer die Titerbestimmung:
Institut fuer Virologie, Frankfurter Strasse 107, D-35392
Giessen, Tel.: 0049/(0)641/9938350, Fax:
0049/(0)641/9938359, email: [email protected] oder
[email protected]
Eurovir Hygiene Institut, Biotechnolkogiepark, D-14943
Luckenwalde, Tel./Fax: 0049/(0)3371/681269, email:
[email protected] oder [email protected]
Landesuntersuchungsamt fuer das Gesundheitswesen Suedbayern,
Veterinaerstrasse 2, D-85764 Oberschleissheim, Tel.:
0049/(0)89/31560321, Fax: 0049/(0)89/31560459, email:
[email protected]
Die Einfuhr von Pit Bull Terrier und Shar Pei ist
strengstens untersagt!
Weitere Informationen zu der Rasseliste und den
Einreisebestimmungen:
Schwedisches Landwirtschaftsamt in Joenkoepin, Tel.:
0046/36/155533, Publikumsverkehr von Montag bis Freitag:
9:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Helpline Tel.: 0046/36/156100, homepage:
Einreisebestimmungen
(Stand April 2001)
Gruß Sylvia