dringende frage! rotti in Bayern!

solis

moin!

erstmal einen
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hab mal eine frage.....bei uns ca.50m von meinem Arbeitsplatz entfernt ist eine Autowerkstatt.Die Besitzer haben einen Rottweiler Rüden der den ganze tag über dort frei läuft und auch mal ne runde weiter weg spzieren geht.(alleine)
dachte rottis stehen auch auf der bay.liste?

ich weiss ja nicht ob das so erlaubt ist ihn rumspzieren zu lassen.
ist eigentlich ein ganz lieber kerl.
ob sie maulkorb befreiung oder leinenzwang haben weiss ich auch nicht.

nur bei uns ist halt eine Hauptstrasse nebenan wo sie alle fahren wie die gestörten!

achso.....der kerl müsste so um die 1,5 jahre alt sein.
 
  • 16. Mai 2024
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Rottis stehen in bayern auf der Liste 2, d.h. mit Wesenstest ist er ein ganz "normaler" Hund.
Außerdem treten die Vorschriften in Bayern erst ab 01.01.2004 in Kraft.
 
Original geschrieben von Amaliana
Rottis stehen in bayern auf der Liste 2, d.h. mit Wesenstest ist er ein ganz "normaler" Hund.
Außerdem treten die Vorschriften in Bayern erst ab 01.01.2004 in Kraft.


:verwirrt: wie die treten erst am 1.1.2004 in kraft? hab ich was verpasst?:verwirrt:


*verwirrtbin*
 
Hallo,

soweit ich weiß wurde der Rotti ja erst "kürzlich" in Bayern in die Liste aufgenommen. Nun war es so, das ja zig Rottis zum WT mussten. Es wurde eine Frist gesetzt bis zu der jeder Rotti den WT gemacht haben sollte, welche aber nicht einzuhalten war. Also wurde diese Frist auf den angesprochenen 01.01.2004 verlängert. Soweit meine Infos....

Diese Regelung trifft wie oben herauszulesen nur auf den Rotti zu.

Gruß
 
Original geschrieben von Marcus3b


Diese Regelung trifft wie oben herauszulesen nur auf den Rotti zu.

Gruß


achsoooo...dachte mir schon auf die gesamte rasseliste!
bin echt noch nicht so fit heute.

Danke Marcus.
 
Und Maulkorb und/oder Leinenzwang gibt es in Bayern nicht vom Hundegesetz her. Deswegen gibt es da auch keine Befreiung!
Der Hund ist Liste 2, wenn er den Wesenstest hat und sein Negativzeugnis hat, dann ist er normaler Hund. Auflagen können daran geknüpft sein, manche Behörden sind da aber recht rasch und verhängen immer Auflagen, gegen die man aber auch vorgehen kann.
Ansonsten kommt es auf die Grünflächenordnung der Stadt oder Gemeinde an, ob ein genereller Leinenzwang im Stadt- bzw. Gemeindegebiet gilt. Prinzipiell darf aber ein Hund nicht ohne Aufsicht rumlaufen!
 
soweit ich weiß wurde der Rotti ja erst "kürzlich" in Bayern in die Liste aufgenommen. Nun war es so, das ja zig Rottis zum WT mussten. Es wurde eine Frist gesetzt bis zu der jeder Rotti den WT gemacht haben sollte, welche aber nicht einzuhalten war. Also wurde diese Frist auf den angesprochenen 01.01.2004 verlängert. Soweit meine Infos....
Gruß [/B]


je ganau so hatte ich das gemeint, habe ich wohl nicht richtig ausgedrückt so früh am Morgen:p
 
Also ich würde sagen, egal ob es ein Rotti oder ein Zwergpudel ist, ein Hund hat nicht ohne Aufsicht, alleine rumzurennen.

Ich würde den Besitzer ganz offen ansprechen, dass er den Hund doch bitte innerhalb des Grundstücks behalten soll.

Bei uns gab es mal vor einigen Jahren einen Husky, der immer rumstromerte. Er war aber nicht lange alleine, denn irgendwann ist er ausgebückst und hat eine Akita Hündin gedeckt. Da haben die Rüdenbesitzer natürlich zwei Welpen genommen.
Von nun an waren drei große Rüden täglich alleine auf der Hundewiese unterwegs. Für viele andere Hundebesitzer ziemlich ärgerlich.

Die Hunde wurden dann weggenommen und mit der Voraussetzung, dass sie von nun an unter Aufsicht bleiben müssen wieder zurück gegeben.
 
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