Aaaaalso (bin wieder da
) wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, werden alle strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten und noch einiges mehr, also auch Führerscheinentzug, ins BZR (Bundeszentralregister) aufgenommen. Gelöscht wird dort nur in zwei Fällen :
1. ein Jahr nach dem Tod oder
2. nach Vollendung des 90. Lebensjahres.
Sonst wird getilgt. Getilgt heißt, das tritt in einem normalen Führungszeugnis nicht mehr auf und darf - von besonderen, gesetzlich definierten Ausnahmen mal abgesehen - nicht verwertet werden. Also nicht zur Beurteilung hinzugezogen werden. Und dafür gelten die Fristen, fünf Jahre bei Schwerverbrechen usw.
Wenn ich das Gesetz richtig lese, aber lest doch bitte mal selbst. (Der o.a. Link funktioniert wieder) Ich bin keine Juristin.
Das heißt dann doch im Klartext, daß ein 20 Jahre zurückliegender Ladendiebstahl, oder Schwarzfahren - sofern Behörden/Gerichte da ein Urteil gesprochen haben - auftaucht und zur Beurteilung der Hundehaltung verwertet werden darf.
Sorry, wenn jetzt doch wieder Schweißperlen auf der Stirn entstehen.
Sorry, shevoice, aber wenn ich das Gesetz richtig verstehe, wird eine Straftat getilgt - nicht gelöscht. Getilgt heißt, sie darf nicht verwertet werden und taucht auch in dem ausführlichen Führungszeugnis für Behörden nicht mehr auf. Mehr nicht.
Bundeszentralregistergesetz:
§ 51 Verwertungsverbot
(1) Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu tilgen, so dürfen die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden.
Genau dies Verwertungsverbot soll bei den Hundehaltern jedoch aufgehoben werden. "Auffällig" ist meines Wissens bisher nicht definiert - reicht ein Anruf eines Nachbarn? Sind alle Halter von Listenhunden auffällig?
Das ist eine Sache der Datenschutzbeauftragten.
Und sonst, Alexis, Merlin und alle anderen mit Schweiß auf der Stirn - beantragt Einblick in die Eintragungen über Euch, gut, das ist etwas aufwendig beim Amtsgericht.
Rückmeldungen würden mich interessieren.
Oder sucht Euch eine Kriminalermittlungsstelle - die dürfen (vorausgesetzt, ich habe das Gesetz verstanden) auch Einblick nehmen - aber Vorsicht, jede Anfrage auf Auskunft nach dem BZR wird dort auch gespeichert.
Würde mich wirklich freuen, wenn ich das Gesetz falsch verstanden habe - aber ich habe da so meine Bedenken ...