Das Ordnungsamt verbietet mir die Haltung von meinem Dogo..

  • 29. April 2024
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Hi Babybu ... hast du hier schon mal geguckt?
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Eyy die machen so ein Riesen Drama daraus die Gemeinde und wäre es eventuell besser wenn ich ihn erstmal an meiner Schwester verschenken würde bis die Sache geklärt ist ?? Wegen den kosten?

Ich denke, dann muss deine Schwester für die Kosten aufkommen. Wird also so oder so Geld kosten, wenn nicht deines, dann ihres, wenn sie ihn nimmt.
 
Aber wichtig ist ja erst mal, dass der Hund aus dem Tierheim raus kommt.
Falls er tatsächlich unrechtmäßig eingezogen wurde, besteht da ja evtl. die Chance, dass man das Geld im Nachhinein zurück bekommt.
Aber aus beiden Gründen, a) dass der Hund rauskommt und b) w/ des Geldes, würde ich das alles unbedingt über den Anwalt machen.
 
Also meine Chancen stehen schlecht ihn wieder zu bekommen und was anderes fällt mir echt nicht ein da bleibt mir nichts anderes übrig mir in Baden-Württemberg nen Job zu suchen und hier alles aufzugeben wirklich traurig dass ist ja fast schon an diskriminierung ey weil ich vorbestraft bin jetzt mal ehrlich sehr traurig die Menschheit heut zu Tage. Aber mein Baby zu liebe werde ich alles aufgeben für ihn. Ich habe geschworen ihn nicht aufzugeben und danke euch für eure Ratschläge... :(
 
Würdest du ihn denn wiederbekommen, wenn du umziehst?
 
Finde ich auch gut von Dir, dass Du für ihn umziehen willst.
Ich drück Dir die Daumen, dass Du in BW schnell was findest und der Hund rasch wieder Zuhause ist.

...
 
Leinenpflicht und er muss zum Wesenstest wenn er sich auffällig verhält.
 
Niedersachsen müsste gehen oder darf man da bei großen Hunden eventuell auch nicht vorbestraft sein?

...
 
Also im Endeffekt die selben Voraussetzungen wir in Bayern, dem Bundesland wo der Threadersteller aktuell gemeldet ist. Ob da dann ein Umzug wirklich sinnvoll ist weiß ich nicht....
Nee, in Bayern entfällt die Erlaubnispflicht erst durch das Negativzeugnis. Hier brauchst du erst einen Wesenstest wenn der Hund "Anhaltspunkte einer erhöhten Gefährlichkeit zeigt". Leider schwammig formuliert, aber man kann ihn erstmal Auflagenfrei halten.
 
Ah ok, wieder etwas dazugelernt. Ich hoffe mal für Babybu dass alles ein gute Ende nimmt...
 
@Babybu
Halte dich an das was Crabat geschrieben hat (Ich habe erst zu spät hier rein gelesen und hätte dir das selbe erzählt). Mit RA Weidemann bist du in den besten Händen.

Eines noch. Wenn du im Tierheim die Abgabe unterzeichnest, hast du keine Möglichkeit mehr Einfluss zu nehmen. Bitte tue dies nicht. Die Tierheime legen dies den Halter immer nahe, damit der Hund möglichst schnell weiter vermittelt und wieder aus den Tierheim raus kommt..

Da du weiterhin der Eigentümer des Hundes bist (z.Z. nur den Hund nicht halten darfst) hast du aber die Möglichkeit, mit Absprache des zuständigen Ordnungsamtes, den Aufenthaltsort des Hundes zu bestimmen. Das OA muss dir die Erlaubnis erteilen, den Hund aus den Tierheim abzuholen und z.B. auf eine Pflegestelle (oder in ein dir angenehmeres Tierheim) in ein anderes Bundesland zu bringen.
Entgegen dieser Vereinbarung darfst du den Hund jedoch nicht insgeheim wieder zu dir nehmen, dies wäre ein Verstrickungsbruch.
Besprich dies mit deinen Anwalt, wenn du die Möglichkeit einer Pflegestelle hast.

Die Ordnungsämter und Tierheime geben den Hund meist nur heraus, wenn die Unterbringungskosten bezahlt werden. Dies ist rechtswidrig, es bleibt dir aber keine andere Möglichkeit als vorerst zu bezahlen. Wenn der Prozess gewonnen ist, bzw. gerichtlich festgestellt wurde, das die Beschlagnahme rechtswidrig war, besteht die Möglichkeit das Geld von der Gemeinde oder Stadt zurück zu fordern.

und ansonsten @ all, es nervt mächtig immer wieder zu lesen, wie einige behaupten Führungszeugnis Sachkunde, blubb und bla ... Nein dies braucht es in Bayern nicht, es hat keine Relevanz und solche postings tragen nur zur Verwirrung und Verunsicherung bei.
 
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