@Babybu
Halte dich an das was Crabat geschrieben hat (Ich habe erst zu spät hier rein gelesen und hätte dir das selbe erzählt). Mit RA Weidemann bist du in den besten Händen.
Eines noch. Wenn du im Tierheim die Abgabe unterzeichnest, hast du keine Möglichkeit mehr Einfluss zu nehmen. Bitte tue dies nicht. Die Tierheime legen dies den Halter immer nahe, damit der Hund möglichst schnell weiter vermittelt und wieder aus den Tierheim raus kommt..
Da du weiterhin der Eigentümer des Hundes bist (z.Z. nur den Hund nicht halten darfst) hast du aber die Möglichkeit, mit Absprache des zuständigen Ordnungsamtes, den Aufenthaltsort des Hundes zu bestimmen. Das OA muss dir die Erlaubnis erteilen, den Hund aus den Tierheim abzuholen und z.B. auf eine Pflegestelle (oder in ein dir angenehmeres Tierheim) in ein anderes Bundesland zu bringen.
Entgegen dieser Vereinbarung darfst du den Hund jedoch nicht insgeheim wieder zu dir nehmen, dies wäre ein Verstrickungsbruch.
Besprich dies mit deinen Anwalt, wenn du die Möglichkeit einer Pflegestelle hast.
Die Ordnungsämter und Tierheime geben den Hund meist nur heraus, wenn die Unterbringungskosten bezahlt werden. Dies ist rechtswidrig, es bleibt dir aber keine andere Möglichkeit als vorerst zu bezahlen. Wenn der Prozess gewonnen ist, bzw. gerichtlich festgestellt wurde, das die Beschlagnahme rechtswidrig war, besteht die Möglichkeit das Geld von der Gemeinde oder Stadt zurück zu fordern.
und ansonsten @ all, es nervt mächtig immer wieder zu lesen, wie einige behaupten Führungszeugnis Sachkunde, blubb und bla ... Nein dies braucht es in Bayern nicht, es hat keine Relevanz und solche postings tragen nur zur Verwirrung und Verunsicherung bei.