Das Ordnungsamt verbietet mir die Haltung von meinem Dogo..

Babybu

Hallo ich bin total verzweifelt und mir wurde hier die Seite vorgeschlagen. Es geht um meinen Dogo argentino er ist grad mal 11 Monate alt und die Beamten bzw Ordnungsamt hier im Allgäu verbietet mir die Haltung von meinem Dogo zum Teil auch weil ich vorbestraft bin, also ich war damals in München musste zu wichtigen Terminen und da meinte ein alter Kollege er würde auf ihn aufpassen.. Und am Abend dann wurde ich von der Polizei angerufen dass der Hund jetzt im Tierheim ist anscheinend hat er den Polizisten angeknurrt als sie ihn einfangen wollten und er war ohne Leine und alles dass hat mich selber total schockiert natürlich war es ein Fehler von mir aber ich hatte ihn vertraut und aus meinen Fehler gelernt aber jetzt meint dass Ordnungsamt ich sei nicht fähig solche Hunde zu halten mein Hund hat noch nie einen anderen Hund oder ein Mensch angeknurrt er ist mit Kindern aufgewachsen und ich bin total am verzweifeln dass Tierheim verlangt mittlerweile 800€ von mir und muss der Gemeinde 450€ Strafe zahlen weil er nicht angeleint war bzw nicht im Haus war dies das was ich alles nicht verstehen kann ich hatte ja auch keine Leinen Pflicht hatte ein vorläufiges wesenstest und Gutachten für ihn gemacht den Kaufvertrag habe ich auch ich will nur mein Baby zurück haben und ihn sonschnest wie möglich daraus holen habe mittlerweile einen Anwalt eingeschalten aber ich weis nicht wie lang das dauert ich weis nicht was ich noch machen soll bitte um Hilfe :(
 
  • 29. April 2024
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Hi Babybu ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hier kann dir niemand helfen. Anwalt hast du ja schon eingeschaltet. Allerdings stehen die Chancen sehr schlecht, denn anscheinend hast du dich vor der Anschaffung nicht ordentlich informiert, sonst hättest du gewusst, dass man bei einem Eintrag im Führungszeugnis schlechte Karten hat.
 
ich hatte ja auch keine Leinen Pflicht

Bayern scheint da mal wieder ganz anders als alle anderen Bundesländer zu ticken, so dass es vielleicht wegen der Rasse keinen Leinenzwang gibt, wohl aber aufgrund der Gemeindeordnung, sonst hätte es kein Bussgeld gegeben.

Auch scheint es keine Sachkundeprüfung zu geben, so dass es eventuell legal war, den Hund einem anderen zu überlassen.

Aber Zweifel an der Zuverlässigkeit drängen sich auf, wenn der Hund frei lief, ohne dass es in der Gemeinde erlaubt war. Du solltest dir auf jeden Fall einen Anwalt aus Bayern suchen, der sich auf Verwaltungsrecht und da besonders auf Tierrecht spezialisiert hat. Ich glaube nicht, dass ein Wald- und Wiesenanwalt genug Erfahrung hat in solchen speziellen Fällen.
 
Bayern scheint da mal wieder ganz anders als alle anderen Bundesländer zu ticken, so dass es vielleicht wegen der Rasse keinen Leinenzwang gibt, wohl aber aufgrund der Gemeindeordnung, sonst hätte es kein Bussgeld gegeben.

Auch scheint es keine Sachkundeprüfung zu geben, so dass es eventuell legal war, den Hund einem anderen zu überlassen.

Aber Zweifel an der Zuverlässigkeit drängen sich auf, wenn der Hund frei lief, ohne dass es in der Gemeinde erlaubt war. Du solltest dir auf jeden Fall einen Anwalt aus Bayern suchen, der sich auf Verwaltungsrecht und da besonders auf Tierrecht spezialisiert hat. Ich glaube nicht, dass ein Wald- und Wiesenanwalt genug Erfahrung hat in solchen speziellen Fällen.

Dass ist Wahnsinn dass die ihn mir weg nehmen ja 3 Schäferhunde hätten mein Hund beinahe zerfleischt alles schön und gut aber da passiert dass mal mit meinem der ohne Leine läuft und anders aussieht direkt wegnehmen... Er ist mein Leben und ich hatte ja keine kampfhundepflicht normale Steuern gezahlt und mit dem wesenstest hat er ja auch nicht als Kampfhund gegildet solche Schweine ey und ich hoffe dass mit dem Anwalt dass es nicht so lang dauert ey Wahnsinn ;(

Wende dich an Lars Weidemann

Genau an den habe ich mich gewendet
 
Dass ist Wahnsinn dass die ihn mir weg nehmen ja 3 Schäferhunde hätten mein Hund beinahe zerfleischt alles schön und gut aber da passiert dass mal mit meinem der anders aussieht direkt wegnehmen... Er ist mein Leben und ich hatte ja keine kampfhundepföicjt normale Steuern gezahlt und mit dem wesenstest hat er ja auch nicht als Kampfhund gelidet solche Schweine ey und ich hoffe dass mit dem Anwalt dass es nicht so lang dauert ey Wahnsinn ;(

So ganz verstehe ich Dein Posting nicht.

Aber Dir hätte doch mit der Anschaffung des Hundes klar sein müssen, dass gewisse Auflagen erfüllt werden müssen. Und dass da Dein nicht unbeschriebenes Führungszeugnis wohl Schwierigkeiten bereiten könnte?

Wenn Du schreibst, er hätte noch nie einen Menschen angeknurrt - wieso hat er denn die Polizisten angeknurrt? Ich verstehe ja Deine Erregung, aber nichtsdestotrotz ist da etwas schief gelaufen - und das haben nicht die Behörden zu vertreten.
 
Ich war ja nicht dabei er war am Abend in regen alleine und dass er mit 11 Monaten den Polizisten anknurrt hat ja nichts mit Aggressionen zu tun sondern dass er verängstlich war und dass er nicht näher kommen sollte Hunde können sich ja nicht anders ausdrücken und er wurde nie alleine gelassen und dass war mir ja eine Lehre und ich hatte mich erkundigt dass ich vorbestraft bin bevor ich ihn damals zu mir genommen habe dass war alles in Ordnung aber seit der Sache erst kommen Sie damit an und die Tierheim kosten ey ich weiß nicht mehr weiter will doch nur in Ruhe leben mit meinem Hund ich komm nicht klar, dann meinten die ich dürfte ihn verschenken oder verkaufen die hätten welche die den Hund nehmen eyyyy geht's noch die spinnen doch hier ich muss mich so zusammen reisen Boa ist doch der Wahnsinn
 
Welche Chancen du hast deinen Hund wieder zu bekommen kann dir sicher dein Anwalt am besten sagen. Aber mein Tip bis dahin wäre
- Freundlich und ruhig bleiben. Wenn du dich hier auskotzt ist das OK, wenn du es aber auf dem Amt machst verbesserst du deine Chancen nicht grade.
- Mach jetzt kein Fass auf wegen der Unterbringungskosten, das lässt sich später klären. Aber mWn musst du die Kosten sogar tragen wenn du ihn nicht wieder bekommst, solange er rechtlich dein Hund ist.
 


§ 2 Anleinpflicht (1) Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Kampfhunde und große Hunde zu jeder Tages- und Nachtzeit in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen ständig an der Leine zu führen.
 
Es wird nicht ganz klar, ob bei der Anschaffung des Hundes alles legal abgelaufen ist oder nicht, aber ich glaube Dir jetzt mal, dass das alles korrekt war.

In dem Fall hast Du mit dem Hund mit einem vorläufigen Wesenstest gemacht, und die Gemeinde hat Dir ein Negativzeugnis ausgestellt. In Bayern gelten Kat 2 Hunde mit Negativzeugnis als ganz normale Hunde. Deshalb war auch der Nachweis der Zuverlässigkeit Deinerseits nicht nötig.

Wegen des Vorfalls kann die Behörde den Hund allerdings das Negativzeugnis wieder entziehen (bzw den Hund in Kat3 als Kampfhund einstufen), womit alle Auflagen für Dich wieder gelten.

Rechtens ist es also schon, wobei die Behörden in Deinem Fall auch anders hätten entscheiden können.

Ich denke, mit einem Anwalt hast Du wahrscheinlich die besten Chancen, auch wenn ich mir ehrlich gesagt nicht allzu grosse Hoffnungen machen würde. Schau, dass Du alle Dokumente in Ordnung hast (besonders den vorläufigen Wesenstest und das Negativzeugnis, das damals ausgestellt wurde).

Das Problem ist natürlich auch, dass Dein Hund so lange im Tierheim sitzen bleibt, bus Du ihn zurückbekommst oder aufgibst. Das Tierheim berechnet Dir einen Tagessatz für jeden Tag, an dem der Hund Dir gehört. Egal, ob er Dir am Ende weggenommen wird oder nicht. Du wirst die momentan €800 + €450 + was auch immer noch dazu kommt bezahlen müssen, egal ob Du den Hund letztendlich zurückbekommst oder nicht. Das kann ganz schnell ganz teuer werden (Tagessätze sind normal so zwischen 20 und 40€).
Viele Behörden reduzieren die TH-Gebühr, wenn der Besitzer den Hund aufgibt.
 
Komisch, es sind immer Schäferhunde die den eigenen Hund zerfleischt hätten...du bist vorbestraft, wahrscheinlich hättest du nie einen Dogo halten dürfen sofern der Hund auf der Liste steht ( Dogo auf Liste 2 ?)
 
So. Erstmal...ich verstehe nicht warum Dein Hund bereits einen Wesenstest gemacht haben soll? Dafür ist er viel zu jung und in Bayern gibt es keinen "vorläufigen" Wesenstest? Es gibt ein vorläufiges Negativzeugnis für Kat2 Hunde (das ist der Dogo), das bekommen aber alle Kat2- Hunde unter 18 Monaten. Ein polizeiliches Führungszeugnis musst Du für die Haltung eines Kat2- Hundes NICHT vorlegen...wie kommen die auf Deine Vorstrafe? Aber unabhängig davon, tut sie eigentlich nichts zur Sache (wir sind nicht Hessen ;) ).
37.3.6
Negativzeugnis

Hält die Gemeinde den Nachweis für erbracht (Anm von mir: bezieht sich auf die widerlegte Gefährlichkeit nach dem WT mit 18 Monaten), stellt sie auf Antrag hierüber eine Bescheinigung aus, aus der hervorgehen muss, dass die Haltung des Hundes keiner Erlaubnis nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 LStVG bedarf (Negativzeugnis). Die Vorlage eines Führungszeugnisses und die Kennzeichnung des Hundes sind keine Voraussetzung für die Erteilung eines Negativzeugnisses. Für den Inhalt der Bescheinigung gilt Nr. 37.3.4 entsprechend.


37.3.7
Negativzeugnis bei jungen Hunden
Bei jungen Hunden im Sinn des § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit können gesicherte Aussagen hinsichtlich des Vorliegens einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit im Sinn des Art. 37 Abs. 1 LStVG in der Regel erst ab einem Alter von ca. 18 Monaten getroffen werden.
Es ist folgendes Verfahren veranlasst: Die Gemeinde stellt ein befristetes Negativzeugnis aus. Dabei ist zum Ausdruck zu bringen, dass der verfahrensgegenständliche Hund derzeit nicht als Kampfhund einzustufen sei, aber wegen der noch nicht überschaubaren Entwicklung eine erneute Begutachtung zu einem bestimmten Termin für erforderlich gehalten werde. Die Formulierung „gilt bis ... nicht als Kampfhund“ sollte dabei vermieden werden. Im jeweiligen Einzelfall sollte das zuständige Veterinäramt eingeschaltet werden.



Soviel dazu, das wird Lars Weidemann Dir aber auch erklären, ich sehe grade ehrlichgesagt keine Rechtsgrundlage zur Wegnahme. Den Hund durftest Du auch bei Bekannten unterbringen, auch das ist kein Problem nach der VO. Einen Vorfall gab es auch nicht, außer das der Polizist angeknurrt wurde? Das ist kein Vorfall, nichtmal in Bayern. Der nichtangeleinte Hund ist eine Ordnungswidrigkeit, dafür musst Du evtl zahlen. Aber auch das hat nichts mit der Wegnahme zu tun.

 
leider hat das Geschilderte mal wieder den Anschein nicht die vollständige Wahrheit zu sein. Andererseits besteht natürlich die Möglichkeit das Ordnungsamt hat einen riesen Bock geschossen. Ich bin mal über die weitere Entwicklung gespannt und vor allem, ob da überhaupt noch etwas kommt ...
 
Dann stellt sich in der Tat die Frage warum die Gemeinde meint nach zu forschen ob Straftaten vorlagen. Wie dem auch sei, hilft hier eh nur ein Anwalt und gute Nerven ..
 
Es wundert mich nicht sonderlich, die Gemeinden wollen diese Hunde nicht haben und ergreifen jede Möglichkeit um Dir einen vom Pferd zu erzählen. So "verlangen" viele Gemeinden zB eine gültige Haftpflichtversicherung bevor sie das Negativzeugnis ausstellen...völlig ohne Rechtsgrundlage, es besteht keine Versichungspflicht in BY für Hunde (egal welcher Art), oder sie verlangen einen gültigen Impfschutz- noch lächerlicher.
Im Zuge der Ermittlungen wg der OWi wurde wahrscheinlich der Polizeicomputer bemüht und tadaaa...es wurde etwas gefunden an dem man sich (zu unrecht) aufziehen konnte. Keine Seltenheit, aber nicht rechtens.
Oder sie sind mal wieder zu dumm ihre eigenen VO zu verstehen, das Führungszeugnis wird für Kat1- Hunde verlangt. ;)
 
Ja und ?
Es wird nicht ganz klar, ob bei der Anschaffung des Hundes alles legal abgelaufen ist oder nicht, aber ich glaube Dir jetzt mal, dass das alles korrekt war.

In dem Fall hast Du mit dem Hund mit einem vorläufigen Wesenstest gemacht, und die Gemeinde hat Dir ein Negativzeugnis ausgestellt. In Bayern gelten Kat 2 Hunde mit Negativzeugnis als ganz normale Hunde. Deshalb war auch der Nachweis der Zuverlässigkeit Deinerseits nicht nötig.

Wegen des Vorfalls kann die Behörde den Hund allerdings das Negativzeugnis wieder entziehen (bzw den Hund in Kat3 als Kampfhund einstufen), womit alle Auflagen für Dich wieder gelten.

Rechtens ist es also schon, wobei die Behörden in Deinem Fall auch anders hätten entscheiden können.

Ich denke, mit einem Anwalt hast Du wahrscheinlich die besten Chancen, auch wenn ich mir ehrlich gesagt nicht allzu grosse Hoffnungen machen würde. Schau, dass Du alle Dokumente in Ordnung hast (besonders den vorläufigen Wesenstest und das Negativzeugnis, das damals ausgestellt wurde).

Das Problem ist natürlich auch, dass Dein Hund so lange im Tierheim sitzen bleibt, bus Du ihn zurückbekommst oder aufgibst. Das Tierheim berechnet Dir einen Tagessatz für jeden Tag, an dem der Hund Dir gehört. Egal, ob er Dir am Ende weggenommen wird oder nicht. Du wirst die momentan €800 + €450 + was auch immer noch dazu kommt bezahlen müssen, egal ob Du den Hund letztendlich zurückbekommst oder nicht. Das kann ganz schnell ganz teuer werden (Tagessätze sind normal so zwischen 20 und 40€).
Viele Behörden reduzieren die TH-Gebühr, wenn der Besitzer den Hund aufgibt.
 
Wäre es besser wenn ich ihn jetzt erst mal verschenken würde z.b an meine Schwester ?? Bis alles geklärt wird würde dass denn was bringen.
 
Eyy die machen so ein Riesen Drama daraus die Gemeinde und wäre es eventuell besser wenn ich ihn erstmal an meiner Schwester verschenken würde bis die Sache geklärt ist ?? Wegen den kosten?
 
Das würde ich mit dem Anwalt klären.
Ich würde keine Schritte unternehmen, ohne die mit dem Anwalt abgesprochen zu haben.
 
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