Lebt deine Schwester ebenfalls in Bayern?
Lese bitte erneut:
Da du weiterhin der Eigentümer des Hundes bist (z.Z. nur den Hund nicht halten darfst) hast du aber die Möglichkeit, mit Absprache des zuständigen Ordnungsamtes, den Aufenthaltsort des Hundes zu bestimmen. Das OA muss dir die Erlaubnis erteilen, den Hund aus den Tierheim abzuholen und z.B. auf eine Pflegestelle (oder in ein dir angenehmeres Tierheim) in ein anderes Bundesland zu bringen.
Entgegen dieser Vereinbarung darfst du den Hund jedoch nicht insgeheim wieder zu dir nehmen, dies wäre ein Verstrickungsbruch.
Besprich dies mit deinen Anwalt, wenn du die Möglichkeit einer Pflegestelle hast.
Dazu empfiehlt sich die Zusage eines Tierheimes oder einer Pflegestelle, oder der Person schriftlich vorzulegen und du wirst schriftlich versichern müssen, den Hund direkt auf kürzesten Weg dort hin zu bringen.
Liegen Zweifel an der Zuverlässigkeit deiner Person vor (Vorstrafen), kann das OA verlangen das eine andere zuverlässige Person den Transport übernimmt.
Lebt deine Schwester ebenfalls in Bayern, geht die Info zu deinen Hund "den kleinen Dienstweg" von einen zum anderen OA. Ein Umzug des Hundes bringt dann "nur" etwas, wenn sich die Anschuldigungen des OA direkt nur auf dich selbst beziehen (also du als Halter vom OA ungeeignet eingestuft wirst) Wird den Hund selbst unangemessenes Verhalten vorgeworfen: Umzug (des Hundes oder gemeinsam) in ein anderes Bundesland, bevorzugt Niedersachsen.
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