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Gelöschtes Mitglied 46542
... wurde gelöscht.
Ich hatte seinerzeit an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hannover ein Schreiben verfasst und habe tatsächlich eine positive Antwort erhalten:
Ich grüße Sie,
es ist mir ein großes Anliegen, dass Sie sich dieses Aufklärungsvideo ansehen:
In diesem Video wird eindringlich erklärt, wozu ein Breeding Stands beim Deckakt eingesetzt wird. Ich habe den gesamten Inhalt des Tierschutzgesetzes durchforscht und konnte kein Gesetz finden, was diese Methode verbietet.
Diese Methode gleicht einer Vergewaltigung der Hündin! Diese sogenannten Ständer sind auf dem Verbrauchermarkt (Amazon, ebay, ali Express) frei zu kaufen. Auch dieses sollte verboten werden.
Ich bitte darum, daß diese Methode als Verstoß Tierschutzgesetz aufgenommen wird, somit ist eine Strafverfolgung gesichert, wenn Kenntnis vorhanden. Auf Youtube sieht man natürlich wieder dieses Klientel die seine Kampfhunde auf diese Art und Weise vermehrt. Dies wird auch in dem Video dokumentiert.
Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
K. Koopmann
Die Antwort:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Postfach 2 43, 30002 Hannover
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Tierschutz; Anfrage zum Einsatz von Breeding Stands bei Hunden
Sehr geehrte Frau Koopmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe eine tierschutzfachliche und -rechtliche Prüfung des Einsatzes von Breeding Stands
bei Hunden vorgenommen. Danach entsprechen diese nicht den tierschutzrechtlichen Vorgaben
in Deutschland. Das deutsche Tierschutzgesetz enthält bereits einschlägige Regelungen, wenn-
gleich nicht sämtliches tierschutzwidriges Zubehör im Gesetzestext benannt ist. Sollte die zu-
ständige Veterinärbehörde auf die Verwendung von Breeding Stands aufmerksam werden, so
wird sie eine Prüfung eines Verstoßes gegen die einschlägigen tierschutzrechtlichen Vorgaben
vornehmen und ggf. eine entsprechende Ahndung einleiten. Die Veterinärbehörden werden
durch mich aufgrund Ihrer Eingabe über den von Ihnen geschilderten Sachverhalt und die ein-
schlägige Rechtslage informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Dr. C. Vossler i.V.
Ich grüße Sie,
es ist mir ein großes Anliegen, dass Sie sich dieses Aufklärungsvideo ansehen:
In diesem Video wird eindringlich erklärt, wozu ein Breeding Stands beim Deckakt eingesetzt wird. Ich habe den gesamten Inhalt des Tierschutzgesetzes durchforscht und konnte kein Gesetz finden, was diese Methode verbietet.
Diese Methode gleicht einer Vergewaltigung der Hündin! Diese sogenannten Ständer sind auf dem Verbrauchermarkt (Amazon, ebay, ali Express) frei zu kaufen. Auch dieses sollte verboten werden.
Ich bitte darum, daß diese Methode als Verstoß Tierschutzgesetz aufgenommen wird, somit ist eine Strafverfolgung gesichert, wenn Kenntnis vorhanden. Auf Youtube sieht man natürlich wieder dieses Klientel die seine Kampfhunde auf diese Art und Weise vermehrt. Dies wird auch in dem Video dokumentiert.
Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
K. Koopmann
Die Antwort:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Postfach 2 43, 30002 Hannover
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Tierschutz; Anfrage zum Einsatz von Breeding Stands bei Hunden
Sehr geehrte Frau Koopmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe eine tierschutzfachliche und -rechtliche Prüfung des Einsatzes von Breeding Stands
bei Hunden vorgenommen. Danach entsprechen diese nicht den tierschutzrechtlichen Vorgaben
in Deutschland. Das deutsche Tierschutzgesetz enthält bereits einschlägige Regelungen, wenn-
gleich nicht sämtliches tierschutzwidriges Zubehör im Gesetzestext benannt ist. Sollte die zu-
ständige Veterinärbehörde auf die Verwendung von Breeding Stands aufmerksam werden, so
wird sie eine Prüfung eines Verstoßes gegen die einschlägigen tierschutzrechtlichen Vorgaben
vornehmen und ggf. eine entsprechende Ahndung einleiten. Die Veterinärbehörden werden
durch mich aufgrund Ihrer Eingabe über den von Ihnen geschilderten Sachverhalt und die ein-
schlägige Rechtslage informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Dr. C. Vossler i.V.