Das haben wir gestern im TV gesehen und wir lachten hart...
Jetzt ist Leinenzwang (den man auch noch mit HFS oder 3 j. Hundehaltung abwenden kann!) ein Verstoß gegen das TSchG und nicht artgerecht- aber bei Listenhunden halten sie bis heute die Klappe, von Klage keine Spur (dieser! "Tierschützer"). Lachnummern.
Richtig ist es aber!
Ich denke, dieses Urteil, dass ich aber auch schon mehrfach erwähnt und verlinkt habe, ist der Auslöser, quasi das Grundsatzurteil zu der Sichtweise!
Dass es bei Listenhunden unberechtigterweise anders aussieht liegt, denke ich, daran, dass die Sicherheit anderer Hunde und der Menschen Vorrang hat, gegenüber dem Tierschutz.
Weiß aber auch nicht, ob schon mal ein Listenhundehalter ernsthaft gegen die Leinenpflicht, unter Einbringung dieses Arguments, geklagt hat.