Das war nicht das Urteil, das ich meinte.... ich finde es nicht mehr.
Hier hat der Richter entschieden, dass der Hund im Grunde nur anwesend sein muß - der Hundehalter haftet dann sogar für Schäden, die eine hysterische Person anrichtet:
Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 2314/99-48
"Ein Tierhalter, der seinen Hund frei laufen lässt, hat auch für solche Schäden einzustehen, die dadurch verursacht werden, dass sich jemand von diesem Tier bedroht fühlt, wegläuft und hierdurch selbst einen Schaden verursacht. Dieser Schaden ist dem Hund zuzurechnen, da die Ursache des Weglaufens alleine von dem Hund ausging. Im Rahmen der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB muss daher der Hundehalter auch diesen Schaden ersetzen."