Anmeldung als Kampfhund

  • 28. April 2024
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Hi aw-exclusiv ... hast du hier schon mal geguckt?
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ja ok! ich merke schon hier will man mir nicht so richtig weiterhelfen. weil so wie ich hier aussehe mit der vorstrafe falle ich ja in die kategorie von hundehaltern die ihr nicht mögt und die ja für alles schuld sind. trotzdem danke für die ratschläge

Die Rechtslage spricht gegen eine Haltung der Kat. 1 bei Halter mit Vorstrafen. Hier ist nicht über dich geurteilt worden.
 
meine strafe ist wegen handel mit btm. soweit ich das richtig lesen kann kommt das nicht in der verordnung vor, da ich kein wiederholungstäter bin.
 
meine strafe ist wegen handel mit btm. soweit ich das richtig lesen kann kommt das nicht in der verordnung vor, da ich kein wiederholungstäter bin.

Ich sag's dir ganz ehrlich:
Keiner wird dir mit einem Verstoss gegen das BTM eine Haltegenehmigung für diesen Hund geben.
Dealer sind nicht gerade das, was man in der Regel als zuverlässig bezeichnet.

Außerdem wusstest du, das du einen Kat. 1 Hund hast und hast die Gemeinde 3 Jahre beschissen.

Also alles keine guten Voraussetzungen.

Ich würde auch sagen: Wende dich an an den Hr. Weidemann.
Er ist Spezialist in Sachen Gesetz und Kampfis.
Auf eigene Faust würde ich hier gar nichts machen, der Schuß geht ganz sicher nach hinten los.
 

die wiederholt oder gröblich gegen als Ordnungswidrigkeit ausgestaltete
Ge- oder Verbote insbesondere des Tierschutzgesetzes, Hundeverbringungs-
und -einfuhrbeschränkungsgesetzes, Waffengesetzes, Sprengstoffgesetzes,
Kriegswaffenkontrollgesetzes, Bundesjagdgesetzes, Betäubungsmittelgesetzes
sowie dieser Verordnung und einschlägiger Regelungen

in Ortspolizeiverordnungen verstoßen haben;



Mid dein Gefühl täuscht dich nicht.

Zitiert aus meinem o.g. Link (Verwaltungsanordnung)​
 
So ich habe telefoniert

Also Probleme bei der Sache:

1. Verstoß gegen die Zuverlässigkeit als Halter wegen BTM
2. Verstoß gegen die Zuverlässigkeit als Halter wegen falscher Anmeldung
3. Haltung eines Kampfhundes, in BaWü verboten bzw. nur mit berechtigtem Interesse möglich

Rein vom Gesetz her würde der Hund eingezogen /beschlagnahmt werden

Aber er sagte auch normalerweise versuchen die Behörden eine Lösung pro Hund zu finden.

Er rät dir auch an das ganze über einen Anwalt anzugehen der sich mit dem Recht auskennt. Es kann sein dass deine Gemeinde superkulant ist und überhaupt keine Probleme macht, aber du kannst auch Pech haben und dann ist der Hund weg bzw. zumindest erst mal beschlagnahmt.
 
Wie gesagt, er meinte er weiß nicht wie die Kollegen es dort handhaben, da kannst du Glück haben oder auch großes Pech. Hier hättest wahrscheinlich Glück.

Rein vom rechtlichen her schauts blöd aus.
 
und der wesenstest an sich? ist der sehr schwer für den hund? hab gehört da wird der hund richtig angeschrien, nervös gemacht usw. und wie sieht der theoretische teil aus?
 
und der wesenstest an sich? ist der sehr schwer für den hund? hab gehört da wird der hund richtig angeschrien, nervös gemacht usw. und wie sieht der theoretische teil aus?

Es gibt keine Theorie. Die Theorie nennt sich Sachkunde und die mußt du machen, wenn du einen gefährlichen Hund halten willst.
Da der Hund aber nach Bestehen des Wesenstest kein gefährlicher Hund mehr ist, braucht man keine Sachkunde.

Der Wesenstest an sich ist für jeden normalen Hund und mit ein bißchen Übung vorab kein Problem.

Er muß sich von dem Amtsvet. untersuchen lassen
Sitz, Platz, Bleib wird gefordet
Es laufen Jogger vorbei, Radfahrer kommen, Kinderwagen
Der Hund wird angebunden und du entfernst dich aus der Sichtweite des Hundes, dann kommen Leute auf ihn zu
Er muß an ein paar geifernden Polizeihunden vorbei, die sich im Auto befinden etc. etc.
 
und was darf der hund bei den ganzen situationen nicht machen? mein hund ist sehr neugierig, will immer alles sehen und riechen. und bei leuten zb mit mantel und hut die sich komisch bewegen fängt sie an zu knurren
 
Der Hund darf auch mal bellen oder knurren , allerdings musst du das sofort unterbinden können.

Schau mal in der Verwaltungsanordnung nach die ich vorher schon gepostet habe, da steht auch einiges zu dem WT drin.

Er darf kein agressives Verhalten zeigen.

Der Hund soll einen guten Grundgehorsam haben.
 
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