OA will Voranmeldung bei Besuch

Melanie F

KSG-Sherlock-Rafft-Nix™
10 Jahre Mitglied
Ist es rechtens wenn eine Stadt (NRW) zuvor informiert werden möchte, wenn Halter mit Kat.1 Hunden zB aus anderen Bundesländern dort zu Besuch sind ?
Es hieß sie wollen "nur ne Info" weil ja dann der Hund (zB aus NDS) dort ohne Maulkorb wäre ?

Ich kenne es so nicht.
Ich besuche NRW, Hessen.Sachsen Anhalt sehr oft und hab sowas nie gemacht geschweige denn, davon gehört.
Nie (bisher) gab es Probleme damit.

Ich selber sehe allerdings auch nicht ein, einem OA welches für mich nicht zuständig ist meine Daten, Besuchszeiten etc zu geben.
???
Bei Kontrolle gern, aber doch nicht vorab ?
 
  • 23. April 2024
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In München steht auch auf der Website der Stadt, dass man sich anmelden muss, wenn man mit Listenhund aus dem Ausland in München zu Besuch ist. Mit Hund aus einem anderen deutschen Bundesland muss man das nicht.
In Mecklenburg-Vorpommern steht das sogar in der Hundeverordnung (bei einem Aufenthalt von über drei Tagen).

Wir haben das ehrlich gesagt auch nicht gemacht, haben die Hunde einfach an der Leine geführt und fertig. Wenn es Probleme gegeben hätte wären wir einfach kurzfristig aus München wieder abgereist.
 
Mir ist das nur bei Meck-Pomm bekannt. Für NRW gilt das nicht. Allerdings muss man sich an das Landeshundegesetz von NRW halten .. die erkennen zwar Maulkorbbeifreiungen anderer Bundesländer an, aber das gilt nicht für Niedersachsen. Theoretisch müssen Niedersächsler (und Schleswig-Holsteiner seit dem 1.1. ebenfalls) in NRW ihrem Kat. 1 Hund Maulkorb und kurze Leine verpassen.
 
Mir ist das nur bei Meck-Pomm bekannt. Für NRW gilt das nicht. Allerdings muss man sich an das Landeshundegesetz von NRW halten .. die erkennen zwar Maulkorbbeifreiungen anderer Bundesländer an, aber das gilt nicht für Niedersachsen. Theoretisch müssen Niedersächsler (und Schleswig-Holsteiner seit dem 1.1. ebenfalls) in NRW ihrem Kat. 1 Hund Maulkorb und kurze Leine verpassen.

Mein Infostand für NRW ist, dass das mit dem Anerkennen des WT nur gilt, wenn man hinzieht, also nicht nochmal einen machen muss - nicht aber für Besuchshunde (wie in Bayern,da fällt der Besuchshund ebenfalls raus) - so wurde es mir gesagt als ich 2008 hinzog und alles beantragte. MWn ist seither keine Änderung passiert ?!
Bisher war es auch nie ein Problem. Schon 2005 - 2008 nicht,als ich mit Spike vor Umzug nur Besucher war.
Ich bin der Meinung in Hessen betrifft es auch Besucherhunde ?
Das blöde ist, es ist eh kaum bis gar nicht wirklich definiert mit den Besucherhunden.
 
Ist es rechtens wenn eine Stadt (NRW) zuvor informiert werden möchte, wenn Halter mit Kat.1 Hunden zB aus anderen Bundesländern dort zu Besuch sind ?


"§ 1
Zweck des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist es, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken." Wenn ich jetzt versuche, deine Frage aus dem Blickwinkel des Gesetzgebers zu sehen, würde ich sagen das sie informiert werden möchte ist nachvollziehbar. Ohne eine Info könnte auch der §1 so nicht umgesetzt werden.


 
Mein Infostand für NRW ist, dass das mit dem Anerkennen des WT nur gilt, wenn man hinzieht, also nicht nochmal einen machen muss - nicht aber für Besuchshunde (wie in Bayern,da fällt der Besuchshund ebenfalls raus) - so wurde es mir gesagt als ich 2008 hinzog und alles beantragte. MWn ist seither keine Änderung passiert ?!
Bisher war es auch nie ein Problem. Schon 2005 - 2008 nicht,als ich mit Spike vor Umzug nur Besucher war.
Ich bin der Meinung in Hessen betrifft es auch Besucherhunde ?
Das blöde ist, es ist eh kaum bis gar nicht wirklich definiert mit den Besucherhunden.


Nein. Besucherhunde fallen unter das Gesetz, wenn sie keinen Wesenstest haben. Aber ich schrieb ja "theoretisch". Jede Stadt handhabt das anders. Nen Maulkorb sollte man dabei haben. In der Regel sagt aber keiner was.
 
@Matthias W. Deine Argumentation versteh ich nicht. Inwiefern können sie den §1 umsetzen, wenn sie wissen, dass ein Listenhund zu Besuch kommt?
 
@Matthias W. Deine Argumentation versteh ich nicht. Inwiefern können sie den §1 umsetzen, wenn sie wissen, dass ein Listenhund zu Besuch kommt?
naja, ich denke wenn die Gemeinde weiß das ein Hund kommt besteht theoretisch die Möglichkeit "entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken". Wenn aber die Gemeinde garnicht weiß das ein neuer Hund da ist, egal ob zu Besuch oder länger, kann sie auch nicht reagieren.
 
naja, ich denke wenn die Gemeinde weiß das ein Hund kommt besteht theoretisch die Möglichkeit "entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken". Wenn aber die Gemeinde garnicht weiß das ein neuer Hund da ist, egal ob zu Besuch oder länger, kann sie auch nicht reagieren.

Dann frag ich mich wie die denn reagieren wollen ?
Kontrolle und gut ?

@BlackCloud

Ah oki.
MK hab ich dabei. Das eh immer vorsorglich :)
 
Dann frag ich mich wie die denn reagieren wollen ?
Kontrolle und gut ?
der Gedanke ist aus Gesetzgebersicht viel zu praktisch ;). Soweit wie ich deren Denke verstehe, geht es erstmal nur um eine theoretisch mögliche Umsetzung, was dann praktisch draus gemacht wird steht auf einem anderen Blatt.

Nicht das Verwechselungen entstehen, ich habe lediglich versucht mich in deren Denke reinzuversetzen, unter keinen Umständen denke ich so.
 
Für was machen wir denn dann die Sachkunde Prüfung und Wesenstest???
Und ich vom Prüfer schriftlich hab das er kein aggressiver Hund ist.
Die Statistik von unserem OA zeigt ganz andere Hunde an, die Hunde + Mensch beißen ...
Verfolgung nen ich sowas ...
 
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