Tierschutz und Berufsfreiheit - GvW Graf von Westphalen erwirkt Grundsatzurteil
(PresseBox) (Hamburg, 07.01.2015) Eine Verschärfung von Tierschutznormen, die wirtschaftlich zu einem faktischen Berufsverbot führt, darf nicht durch eine Rechtsverordnung, sondern nur durch ein Parlamentsgesetz vorgenommen werden. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in einem nunmehr schriftlich vorliegenden Urteil vom 4. Dezember 2014 (Az. 4 LB 24/12) entschieden und damit eine entsprechende Regelung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für unwirksam erklärt...