Ablauf im Haftpflichtfall

LuLiaNA

Hallo Ihr Lieben,

Stormy - der Name scheint eine selbsterfüllende Prophezeiung zu sein :unsicher: - ist einer Frau vor`s Fahrrad gerannt. Die Arme ist umgefallen und hat sich das Knie aufgeschürft. Haben erst einmal Telefonnummern ausgetauscht und nach dem Gassigang habe ich auch sofort angerufen. Mehr als erstmal gute Besserung wünschen konnte ich nicht, da ich den Ablauf der Versicherung nicht kenne. Denn wie es dann so ist, war es bereits nach 17.00 und bei der AGILA niemand mehr da.

Wie läuft das mit der Regulierung ab? Muss die Betroffene ihre Rechnung (Hose, Arzt, evtl. Arbeitsausfall etc.) an die AGILA schicken? Mach ich das?

Ich war noch nicht in der Situation und will nicht bis morgen auf heißen Kohlen sitzen.

LG und lieben Dank schonmal.

Lulu
 
  • 2. Mai 2024
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Ach so, mir fällt gerade noch eine Frage ein:
Kann es Probleme bei der Regulierung geben, da Stormy nicht angeleint war? Das ganze hat sich bei uns am Feldrand (auf dem Weg vom Auto "auf`s Feld" - etwa 15 m Entfernung) abgespielt. Es ist kein offizielles aber ein offiziell geduldetes Hundeauslaufgebiet, wo kein Hund angeleint läuft.

Die 80 € Selbstbehalt werden doch wahrscheinlich leicht erreicht oder? Die Hose muss mindestens gereinigt werden, wenn nicht sogar ein Loch drin ist. Ihre Feinstrümpfe waren hin. Das Knie aufgeschürft und blutig. Wird bestimmt anschwellen. Laufen konnte sie zum Glück noch, so dass ich davon ausgehe, dass nichts gebrochen ist. Darüber hinaus war ihre erste Reaktion: "ich muss doch am Wochenende arbeiten!". Kann es also sein, dass der Arbeitsausfall auch miteingerechnet wird? Ich will nicht als Pfennigfuchser erscheinen. Die Dame tut mir wahnsinnig leid. Hätte ich Stormy wie immer erst direkt auf dem Feld abgeleint, wäre das nicht passiert. Aber da ihre Freundin schon da war und um uns herum fegte, ließ ich sie von der Leine. Wie es manchmal so ist. Einmal macht man was anders und schon passiert was.
Zuerst war ich noch ganz gelassen. Aber mittlerweile bereitet mir die Sache dann doch Kopfzerbrechen.

LG Lulu
 
Hallo,

du musst es zumindest erst mal deiner Versicherung melden und, wenn die Rechnungen der Frau bei dir eintreffen musst du sie nur weiterleiten. Um den Rest kümmert sich deine Versicherung. Ob sie bei unangeleinten Hunden zahlen müsstest du in deinem Vertrag nachlesen. Das handhabt jede Versicherung anders. Wie ich bei der Uelzener nach gelesen habe, zahlen die zumindest in der "Hund plus" solche Unfälle.

Grüße Andes

 
Hi,

wenn so ein Vorfall auch unangebehm ist, möchte ich dir sagen, dass ich dein Verhalten sher korrekt finde. Wie oft liest man von Unfallflucht - sogar von Autofahrern, die aufgrund des Kennzeichens eigentlich keine Chance haben. Wenn alle Hundehalter bei einem Problem sich korrekt verhalten würden, wäre weniger Hundehaß in Deutschland.

Die Agila schreibt:
Haben Sie Formulare für die Schadenabwicklung?

Nein, es gibt keine umfangreichen und umständlichen Formulare. Es genügt uns eine kurze schriftliche Mitteilung über den Schadenhergang sowie die entstandenen Kosten. Beweise, wie Fotos, etc. sind natürlich von Vorteil.

. . .
Wie funktioniert die Abwicklung im Schadenfall?

Wenn es zum "Fall der Fälle" kommt, reichen Sie bitte eine schriftliche Mitteilung über den Schadenhergang bei der AGILA ein. Zusätzlich die zu erwartenden Kosten, sei es mittels eines Kostenvoranschlages oder eines handelsüblichen Preises zur Ersatzbeschaffung. Fotos und andere Beweismittel zum Schaden sind natürlich von Vorteil.

. . .
Wie hoch ist die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden?

Für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 3.000.000 EUR.

Wie hoch ist die Deckungssumme für Vermögensschäden?

Für Vermögensschäden beträgt die Deckungssumme 250.000 EUR (ab dem 1.4.2003).

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Ja, pro Schadenfall tragen Sie lediglich 80 EUR selbst.

. . .
Wer ist mein Ansprechpartner bei Ihnen?

Sie erreichen das Team der AGILA unter der Adresse:
AGILA Haustier-Krankenversicherung AG
Breite Straße 6-8
30159 Hannover

Telefon 0511 / 30 32 - 345
Telefax 0511 / 30 32 - 200

Daraus lese ich:
Du (als Versicherungsnehmer) schreibst einen Brief an die Agila. Die gestürzte Frau schreibt eine Liste, was kaputt ist.
Verdienstausfall etc. muß die Versicherung entscheiden.
 
Bei uns (Volkswohlbund) ist es so, daß der Vorfall innerhalb einer bestimmten Frist gemeldet werden muß - Ich hab nur einen Einzeiler per Mail hingeschickt ( Am xx.xx.xx. gab es einen Schadensfall mit Hund x) und dann wurde mir ein kurzes Formular zugeschickt, daß ich ausfüllen mußte und was der Geschädigte unterschreiben mußte.

Innerhalb von 3 Tagen war dann ein Scheck da.
 
Danke @ all

Ist alles genauso simpel wie Andreas schrieb :)
Zum Glück ist wirklich nichts mit dem Knie der Frau. Das ist schon eine große Erleichterung. Auch habe ich nichts bzgl. der Anleinpflicht gefunden.

Naja, trauriger Anlass, aber immerhin weiß ich jetzt wie es im Fall der Fälle abläuft. Das ist doch auch was.

LG Lulu

PS: Ich finde so ein Verhalten selbstverständlich. Schlimm zu wissen, dass es manch anderer nicht so handhaben würde.
 
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