WHeimann
26.Mai 2001
Ab Montag Knöllchen auch für Hunde
Eisenhüttenstadt (MOZ) Mit Beginn der nächsten Woche müssen Hundehalter, deren Vierbeiner nicht gemeldet sind oder sich nicht an den Leinenzwang an bestimmten Stellen der Stadt halten, mit Knöllchen rechnen. Das Ordnungsamt will, nachdem die neue Hundehalterverordnung mittlerweile neun Monate in Kraft getreten ist, jetzt durchgreifen.
„Inzwischen dürfte jeder Hundebesitzer von der Hundehalterverordnung gehört haben und wissen, was er machen darf und was nicht“, rechtfertigt Klaus Paulick vom städtischen Ordnungsamt das Vorgehen der Verwaltung. Ausgestattet mit „Hundeknöllchen“ geht es mit seinem Kollegen von nächster Woche an auf „Streife“. Besonders im Visier der beiden Ordnungsamtsmitarbeiter sind jene Hunde, die größer als 40 cm sind und mehr als 20 Kilogramm wiegen. Sie sind nach der seit August 2000 geltenden Hundehalterverordnung beim Ordnungsamt anzumelden. Klaus Paulick weiß aber, dass nur ein Bruchteil der Hundefreunde, deren Vierbeiner in diese Kategorie fallen, das auch getan haben. 283 große Hunde sind gemeldet, hinzu kommen noch einmal 97, die unter die so genannten gefährlichen Rassen fallen, von denen aber Paulick zufolge nur 16 tatsächlich zum engeren Kreis der gefährlichen Rassen zählen. „Damit haben wir überhaupt keine Probleme und ich sträube mich eigentlich auch dagegen, diese Hunde als Kampfhunde zu bezeichnen“, beschwichtigt er.
Vielmehr geht es bei den Kontrollen in Begleitung der Polizei darum, die Hundehalterverordnung insofern durchzusetzen, dass die vierbeinige Dunkelziffer aufgespürt wird – jene Hunde, die die Körpermaße erreicht haben, dass ihnen laut Gesetz ein Chip unter die Haut eingesetzt werden müsste, der sie als registriert ausweist.
Deshalb brauchen die Kontrolleure vom Amt auch nicht mit Zollstock und Personenwaage auf Streife gehen, sondern nur mit ihrem Lesegerät. „Falls jemand sagt, der Hund ist schon gechipt, können wir das an Ort und Stelle überprüfen“, sagt Klaus Paulick. Ist der Chip nicht da, kann die Folge im günstigsten Fall eine Belehrung, im ungünstigeren Fall ein Verwarngeld, sprich Knöllchen, sein. Kosten zwischen zehn und 75 Mark. Aber, beugt Paulick Kritikern vor, die Kontrollen seien nicht dazu da, um die Stadtkasse aufzubessern. Es gehe lediglich darum, dass der Hundehalter langsam begreift, dass er nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat. Paulick: „Die Verantwortung des Hundehalters wird größer.“
Kontrolliert wird auch, ob der Leinenzwang in Parkanlagen oder Einkaufszentren eingehalten wird. Wer mit seinem Hund gar einen Spielplatz aufsucht und erwischt wird, hat wiederum ganz schlechte Karten – hier kann sogar ein Bußgeld verhängt werden. „Wir haben ja neun Monate Toleranz geübt und hätten die Kontrollen schon bei Wirksamkeit der Hundehalterverordnung vornehmen können“, sagt Paulick. Doch nun ist Schluss mit lustig. „Ich sehe das auch nicht ein, dass Kinder in Sandkästen spielen, wenn vorher vielleicht ein Hund drin war und dort sogar noch sein Geschäft verrichtet hat.“ Und auch das leidige Sommerthema badender Hunde in den Planschbecken der Eisenhüttenstädter Gebäudewirtschaft (EGW) könnte nun endlich mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.
Jetzt mit AWARD-Vergabe
Ab Montag Knöllchen auch für Hunde
Eisenhüttenstadt (MOZ) Mit Beginn der nächsten Woche müssen Hundehalter, deren Vierbeiner nicht gemeldet sind oder sich nicht an den Leinenzwang an bestimmten Stellen der Stadt halten, mit Knöllchen rechnen. Das Ordnungsamt will, nachdem die neue Hundehalterverordnung mittlerweile neun Monate in Kraft getreten ist, jetzt durchgreifen.
„Inzwischen dürfte jeder Hundebesitzer von der Hundehalterverordnung gehört haben und wissen, was er machen darf und was nicht“, rechtfertigt Klaus Paulick vom städtischen Ordnungsamt das Vorgehen der Verwaltung. Ausgestattet mit „Hundeknöllchen“ geht es mit seinem Kollegen von nächster Woche an auf „Streife“. Besonders im Visier der beiden Ordnungsamtsmitarbeiter sind jene Hunde, die größer als 40 cm sind und mehr als 20 Kilogramm wiegen. Sie sind nach der seit August 2000 geltenden Hundehalterverordnung beim Ordnungsamt anzumelden. Klaus Paulick weiß aber, dass nur ein Bruchteil der Hundefreunde, deren Vierbeiner in diese Kategorie fallen, das auch getan haben. 283 große Hunde sind gemeldet, hinzu kommen noch einmal 97, die unter die so genannten gefährlichen Rassen fallen, von denen aber Paulick zufolge nur 16 tatsächlich zum engeren Kreis der gefährlichen Rassen zählen. „Damit haben wir überhaupt keine Probleme und ich sträube mich eigentlich auch dagegen, diese Hunde als Kampfhunde zu bezeichnen“, beschwichtigt er.
Vielmehr geht es bei den Kontrollen in Begleitung der Polizei darum, die Hundehalterverordnung insofern durchzusetzen, dass die vierbeinige Dunkelziffer aufgespürt wird – jene Hunde, die die Körpermaße erreicht haben, dass ihnen laut Gesetz ein Chip unter die Haut eingesetzt werden müsste, der sie als registriert ausweist.
Deshalb brauchen die Kontrolleure vom Amt auch nicht mit Zollstock und Personenwaage auf Streife gehen, sondern nur mit ihrem Lesegerät. „Falls jemand sagt, der Hund ist schon gechipt, können wir das an Ort und Stelle überprüfen“, sagt Klaus Paulick. Ist der Chip nicht da, kann die Folge im günstigsten Fall eine Belehrung, im ungünstigeren Fall ein Verwarngeld, sprich Knöllchen, sein. Kosten zwischen zehn und 75 Mark. Aber, beugt Paulick Kritikern vor, die Kontrollen seien nicht dazu da, um die Stadtkasse aufzubessern. Es gehe lediglich darum, dass der Hundehalter langsam begreift, dass er nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat. Paulick: „Die Verantwortung des Hundehalters wird größer.“
Kontrolliert wird auch, ob der Leinenzwang in Parkanlagen oder Einkaufszentren eingehalten wird. Wer mit seinem Hund gar einen Spielplatz aufsucht und erwischt wird, hat wiederum ganz schlechte Karten – hier kann sogar ein Bußgeld verhängt werden. „Wir haben ja neun Monate Toleranz geübt und hätten die Kontrollen schon bei Wirksamkeit der Hundehalterverordnung vornehmen können“, sagt Paulick. Doch nun ist Schluss mit lustig. „Ich sehe das auch nicht ein, dass Kinder in Sandkästen spielen, wenn vorher vielleicht ein Hund drin war und dort sogar noch sein Geschäft verrichtet hat.“ Und auch das leidige Sommerthema badender Hunde in den Planschbecken der Eisenhüttenstädter Gebäudewirtschaft (EGW) könnte nun endlich mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
WHeimann
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