85 Kampfhundebesitzer warten auf Bescheid der Stadt

Volker

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85 Kampfhundebesitzer warten auf Bescheid der Stadt
(04.Januar 2001)

Drei Anträge auf Halteerlaubnis genehmigt – Sachkundenachweise und Wesenstests fehlen – „Gutachter sind überlastet“

Von Thorsten Winter

GIESSEN. 88 Besitzer von Pitbulls, Bullterriern, American Staffordshire Terriern und anderer so genannter Kampfhunde hatten im August vergangenen Jahres bei der Stadt eine Erlaubnis zur Haltung ihres Vierbeiner beantragt. Bis gestern konnten erst drei Hundebesitzer einen entsprechenden Bescheid des Ordnungsamts in Händen halten. 85 Anträge sind noch nicht abschließend bearbeitet worden, teilte die Stadt mit. Der Grund: Nach wie vor fehlten Wesenstests und Nachweise, nach denen die Hundebesitzer sachkundig sind. Die Sachverständigen kämen auf Grund der Vielzahl der Anträge mit ihren Gutachten nicht nach, hieß es.

Die Vorlage von Sachkundenachweis und Wesenstest sind gehört zu den Grundvoraussetzungen, die die Hundebesitzer erfüllen müssen, um eine Halteerlaubnis erhalten zu können. Dies folgt aus der Kampfhunde-Verordnung des Landes, die im Juli in Kraft getreten war. Bis 15. August mussten der Verordnung zufolge die Anträge auf eine Halteerlaubnis gestellt sein. Im Zuge dessen kam ans Licht, dass in Gießen mehr so genannte Kampfhunde gehalten wurden, als offiziell gemeldet waren: Bis 9. August hatten 49 Hundebesitzer einen Antrag gestellt – bis dato waren dem Ordnungsamt allerdings lediglich 16 Tiere der in der Verordnung genannten Rassen bekannt gewesen.

Nur komisch, wir habe bereits seit Ende Juli den Wesenstest (bestanden) und seit Oktober haben wir den Sachkundenachweis und trotzdem noch keine Halteerlaubnis.

Wie sollen den die Ämter dann Gesetze umsetzen wenn sie das noch nicht mal geregelt bekommen.
So war es dann wohl auch im Sommer in Hamburg, keine Zeit (o. Lust) gemachte Auflagen auch mal zu kontrollieren.

Gruß
Volker





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