40 Hunde beschlagnahmt/ Oer- Erkenschwick

Da ist eine Epileptikerin dabei :heul:

Was wird mit den Tieren passieren, die keiner will?
 
  • 16. Juni 2024
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Hi Paulemaus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das ist ja der Hammer :wand:

Da war doch schonmal sowas :gruebel: könnt ihr euch nicht erinnern, das wurde dann verboten, ich komme nicht mehr drauf wo das war, das war auch was mit einem Züchter und Versteigerung.
Da müßte man mal gucken warum das verboten wurde,
 
Habs gefunden, sie wurde zwar nicht verboten, fand aber nicht statt

 
Da ist eine Epileptikerin dabei :heul:

Was wird mit den Tieren passieren, die keiner will?

Sollte es welche geben die wirklich gar keiner will, bleiben die im Tierheim, denke ich. Aber bei Auktionen ist es eben meist so, wenn keiner auf den Einstiegspreis eingeht, das "Ding" aber weg muß...geht der Auktionator unter den Einstiegspreis. Und mal ehrlich: spätestens da wird sich jemand finden.
Es wird natürlich null kontrolliert wo die Hunde dann hingehen. Da könn(t)en auch sämtliche Strohmänner mitbieten, Vermehrer die einen Schnapp machen wollen, usw.
 
...ganz ehrlich? Da würde ich als Pflegerin Amok laufen ... das ist doch einfach unterirdisch ...

...alleine die Vorstellung , dass irgendwelche Vollpfosten da mit bieten und dann einfach den Hund bekommen - ohne wenn und aber ...

...sorry, aber da kann ich gar nicht so viel Essen, wie ich .... könnte :sauer:
 
Hier mal die Stellungnahme des TH RE!

"Informationen zu der Versteigerung von 36 Foxterriern durch das Veterinäramt in unserem Tierheim

Am Montag, 6. Mai werden ab 13 Uhr die Foxterrier aus der Sicherstellung durch einen Auktionator ( ) versteigert.
Die Hunde können ab sofort bei uns besucht und angeschaut werden. Am Versteigerungstag öffnen wir bereits um 10:30 Uhr die Türen, damit sich Interessenten auch noch direkt vor der Versteigerung ein Bild der Hunde machen können.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an diesem Tag keine regulären Öffnungszeiten für Vermittlungen usw. anbieten können!

Sowohl das Veterinäramt als auch der Tierheim & Tierschutz Recklinghausen e. V. hätten lieber den Weg über eine normale Vermittlung der Hunde an geeignete Menschen gewählt, jedoch ist dies auf Grund des aktuellen Verfahrensstandes ausgeschlossen. Gerne hätten wir für alle Foxterrier, genau so wie ja auch für unsere anderen vierbeinigen Bewohner, in Ruhe ein Zuhause gesucht, in dem auf die speziellen Bedürfnisse jedes einzelnen Tieres ausführlich eingegangen wird, und in dem es liebevolle Menschen gibt, die sich um sie kümmern.

Für eine normale Vermittlung sind aber leider die gesetzlichen Bestimmungen hier nicht gegeben. Die Versteigerung der Foxterrier durch den Kreis Recklinghausen geschieht auf Grundlage des § 16 a Nr. 3 Tierschutzgesetz in Verbindung mit § 45 Polizeigesetz NRW (POlG NRW), hier der § 45 PolG NRW.
Nach § 45 Absatz 1 Ziffer 2 PolG NRW ist die "Verwertung" sichergestellter Hunde dann zulässig, wenn die Verwahrung und Pflege mit unverhältnissmäßigen Kosten verbunden ist. Nach Absatz 3 ist diese "Verwertung" zwingend durch eine öffentliche Versteigerung vorzunehmen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wäre laut Gesetz möglicherweise dann gegeben, wenn die Versteigerung von vornherein aussichtslos erscheinen würde. Dies ist wegen der Reinrassigkeit der Hunde (mit Papieren) hier jedoch nicht der Fall.

Es tröstet uns der Gedanke, dass die neuen Halter der Hunde nach der Übernahme durch offizielle Stellen kontrolliert werden. Zudem ist es uns vor und während der Auktion möglich, Auskunft über die Hunde zu geben und so den Interessenten den richtigen Hund ans Herz zu legen.

Wir hoffen und beten, dass möglichst alle Foxterrier ein schönes, neues Zuhause finden, in dem sie artgerecht gehalten, geliebt und geachtet werden."



Hoffe das mit dem kompletten Originaltext ist OK.

LG
 
Dann kann man nur hoffen, dass durch die Nachkontrollen das Schlimmste verhindert werden kann, wenn es schon keine Vorkontrollen geben kann :sauer:

Kann man das denn, dass man im Voraus schon entsprechend betont, dass es strenge Nachkontrollen geben wird ... bzw vertraglich bestimmte Sachen festschreiben (Vermehrungsverbot o.ä.) ???
Wenn man um eine Auktion schon nicht drumrumkommt - kann man vielleicht auf dem Weg ein paar Sachen im Bezug auf die zukünftige Haltung festlegen? zum Schutz der HUnde?
 
Hier mal die Stellungnahme des TH RE!

...
Es tröstet uns der Gedanke, dass die neuen Halter der Hunde nach der Übernahme durch offizielle Stellen kontrolliert werden. ...

Dann kann man nur hoffen, dass durch die Nachkontrollen das Schlimmste verhindert werden kann, wenn es schon keine Vorkontrollen geben kann :sauer:

Kann man das denn, dass man im Voraus schon entsprechend betont, dass es strenge Nachkontrollen geben wird ... bzw vertraglich bestimmte Sachen festschreiben (Vermehrungsverbot o.ä.) ???
Wenn man um eine Auktion schon nicht drumrumkommt - kann man vielleicht auf dem Weg ein paar Sachen im Bezug auf die zukünftige Haltung festlegen? zum Schutz der HUnde?

Ehrlich gesagt, das erscheint mir fragwürdig. Wenn ich etwas ersteigere, bin ich Eigentümer. Punkt. "Etwas" ersteigern und dann einen Schutzvertrag unterschreiben, der meine Rechte an der erworbenen "Sache" einschränkt und dem VetAmt oder wem auch immer eine Nachkontrolle und evtl. Rechte bei Beanstandungen zusichert, kann ich mir nicht vorstellen. Auch wenn man es sich in einem solchen Fall natürlich wünschen würde.
 
Dann kann man nur hoffen, dass durch die Nachkontrollen das Schlimmste verhindert werden kann, wenn es schon keine Vorkontrollen geben kann :sauer:

Kann man das denn, dass man im Voraus schon entsprechend betont, dass es strenge Nachkontrollen geben wird ... bzw vertraglich bestimmte Sachen festschreiben (Vermehrungsverbot o.ä.) ???
Wenn man um eine Auktion schon nicht drumrumkommt - kann man vielleicht auf dem Weg ein paar Sachen im Bezug auf die zukünftige Haltung festlegen? zum Schutz der HUnde?

Das war auch mein erster Gedanke ...
Rassehunde mit Papieren und die meisten sind unkastriert ...

Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, ob das überhaupt "zulässig" wäre, die Hunde mit vertaglich geregelten "Zuchtverboten" o.ä. zu versteigern.

In den Verträgen von Hunden die aus TH übernommen werden, steht ja (so wars bei mir zumindest), dass eine Adressveränderung dem TH mitzuteilen ist - weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des TH nicht erlaubt ist...

Falls die Hunde also "nur" mit Kaufvertrag versteigert werden, wäre es ein leichtes für Vermehrer an die Hunde heranzukommen ... Man müsste ja nicht mal persönlich erscheinen ...

Ich weiß nicht, was ich von den angekündigten Nachkontrollen halten soll.
Wird es die wirklich geben?
Ist das vill geschrieben worden, um "aufgebrachte" Hunde-Leute zu besänftigen? ...

LG
 
Die Kommentare auf der FB- Seite vom Tierheim sind ja krass. :uhh:
Da frage ich mich ehrlich gesagt wieder (wie am Anfang des Threads) ob da nicht auch was dran ist. Vom Regen in die Traufe in den Sturm.
 
Ist leider für Nicht-FB-ler so nicht nachzuvollziehen, um was für Kommentare es geht.
 
Doch, ich konnte die lesen - auch wenn ich nicht bei FB bin...
 
die facebook Kommentare grenzen schon an mobbing...
aber ob man die Fakten nachprüfen kann, so wie ich den Kommentar des Th verstehe werden sie auf der Gesetzesgrundlage zur Herausgabe der Hunde gezwungen damit der Sachwert reinkommt, oder???

Das ist ziemlich frustrierend für die beteiligten Tierschützer würde ich mal sagen..

Und wer da steigert???? keine Ahnung...
würde ich als ernsthafter Interessent steigern???
 
die facebook Kommentare grenzen schon an mobbing...
aber ob man die Fakten nachprüfen kann, so wie ich den Kommentar des Th verstehe werden sie auf der Gesetzesgrundlage zur Herausgabe der Hunde gezwungen damit der Sachwert reinkommt, oder???

Das ist ziemlich frustrierend für die beteiligten Tierschützer würde ich mal sagen..

Und wer da steigert???? keine Ahnung...
würde ich als ernsthafter Interessent steigern???

Kann ich nicht beurteilen, ob es sich um mobbing handelt - ich kenne dieses TH nicht.
Fakten nachprüfen? ... Denke, da hätte man selbst vor Ort sein müssen, um "wirkliche" Fakten zu kennen.

Wäre eine Aufteilung der Hunde auf mehrere Heime so gar nicht gegangen?
Der einzige Ausweg - die Versteigerung?

Als ernsthafter Interessent zu steigern?
Ich kann nur von mir reden ... warum nicht? LG
 
Als Züchter, Rassefreund und -kenner, Austeller, kennt man die Hunde teilweise ja auch. Ja, sicher kann man da steigern. Auch um zu verhindern das sie wo anders landen. Das finde ich auch nicht abwegig.
 
Die Hunde wurden dem TH nie überschrieben, da sich der Halter/Züchter/wie auch immer geweigert hat.

Das heißt erstmal, dass das TH die Hunde "nur" betreut hat, und für die Kosten aufgekommen ist. Das der Kreis RE nun meint, man könnte die angefallenen Kosten für die Unterbringung der Hunde durch eine Versteigerung irgendwie relativieren, erschließt sich mir auch nicht. Ist aber leider, durch diverse genannte Paragraphen, wohl doch zulässig.

Und na klar, die Versteigerung läuft für den Halter/.../... Wobei da wahrscheinlich direkt der Kuckuck drauf geklatscht wird. (Da mag ich mich aber irren)

LG
 
@*maggy*: selbst wenn die Hunde auf noch so viele Tierheime aufgeteilt worden wären, das Resultat wäre das Gleiche. :(
 
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