@guglhupf @kerstin 1
Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich bin der Erste, der über und mit Leuten schimpft, die sich heute sorglos einen Mini holen und ich habe schon mit sehr vielen Leuten gestritten, die sich Minis ohne jeden Nachweis holen wollen, oder sonstige Risiken bewusst eingehen...
... aber Leuten, die sich einen Zuchthund von einem anerkannten Verband holen, dafür hunderte Kilometer fahren und sehr viel Geld bezahlen, weil sie vom Verein und vom Verband die Information erhalten, dass alles gut ist und durch das Gesetz bestätigt werden, sollte man zugestehen, dass sie Opfer gedankenloser Züchter sind und einer unzureichenden Informationspolitik des Staates.
Man kann von Bürgern nicht erwarten, dass sie sich aus Bulliforen Erkenntnisse besorgen, wie einzelne Gemeinden willkürlich das Gesetz auslegen, weil es im Gesetz hierzu keinerlei Hinweise gibt.
Und wie ich bereits schrieb, erlaubt das Gesetz und die Verfahrenssnweisungen des Ministeriums die Annahme, dass auch Mini-Halter den Nachweis durch Zuchtpapiere leisten können.
Im Gesetz bzw. in den ministerialen Anweisungen heißt es, dass wenn das Amt den Verdacht hat, es könne sich bei einem Hund um einen gefährlichen Hund handeln, der Halter die Pflicht hat, den Nachweis zu bringen und wird erklärt, dass sogar der Heimtierausweis ein Nschweis sein kann. Erst wenn der Nachweis nicht gebracht werden kann, ist eine Phänotypbestimmung durch dem Amtstierarzt vorzunehmen.
Warum sollte ein Mini-Halter glauben, dass er mit anerkannten Zuchtpapieren den Nachweis nicht vorlegen kann, wenn ihm der Nachweis per Gesetz möglich ist und laut Ministerium sogar Heimtierausweise ein Nachweis sein kann?
Bevor man den Leuten an den Karren pinkelt, sollte man lieber durch Gesetze und einheitliche Verfahren für Rechtssicherheit sorgen.
So kann ja jeder Beamte nach Gutsherren Art entscheiden, wie es gerade gefällt, was ja auch der Fall ist, wenn es in der einen Stadt Riesenminis gibt und 5 Kilometer weiter 17 Kilo Rüden zu Standards werden und ins Tierheim kommen.