Kommt drauf an.
Wenn ein Bürger Angst vor einem bestimmten Hund in seiner Umgebung hat, darf der natürlich beim Amt anrufen und fragen ob "so einer" überhaupt gehalten werden darf/abgeleint werden darf/usw.
Es kann auch jeder eine Anzeige machen, wenn er der Meinung ist dass ein bestimmter Hund nicht gehalten werden dürfte. Dann würde in die Richtung ermittelt werden und es kann auch sein, dass dem "Ankläger" dann eine kurze Auskunft gegeben wird ob er den Anschein nach Recht hatte oder nicht.
Natürlich darf niemand vom Amt persönliche Daten wie Namen, Adressen, Vorstrafen, laufende Verfahren usw an irgendeinen Anrufer weitergeben.