Bin ich verpflichtet Auskunft zu geben?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

mailein1989

10 Jahre Mitglied
Hallo!

Mich hat vorhin meine Firma angerufen, ob ich denn schon weiß ob ich am Montag wieder komme. ( weil die irgendwie 2 Tage nicht da ist, gibt aber mehrere Zweigstellen von denen, also erreichen würde man immer jemanden)
Bin ich verpflichtet da Auskunft zu erteilen?
Heute ist ja Donnerstag und so wie es momentan abläuft sehe ich für Montag eher schwarz. Aber es sind bis dahin ja noch 4 Tage.

Und muss ich eigentlich drauf eingehen, wenn die mich fragen was ich habe?

Danke
Liebe Grüße
 
  • 16. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi mailein1989 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 31 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Versteh ich jetzt nicht. Du bist krank geschrieben? Hast doch dann eine Krankmeldung über einen best. Zeitpunkt bekommen. Den wollten die wissen. Ich find es nur zu legitim nachzufragen wann man wieder mit dir rechnen kann.
Was du hast musst du denen aber nicht sagen
 
ich glaub ich hab das falsch verstanden. dein arbeitgeber will nicht einfach nur wissen ob du montag zur arbeit kommst, oder? wo bist du denn jetzt und wieso siehst du für montag schwarz?

Bahnhof... ;)
 
Verpflichtet bist du sicher nicht (denke ich) aber wo ist denn das Problem zu sagen "Mir gehts noch nicht gut, ich denke Montag wird nichts" ? Fall sich das mit der Krankschreibung richtig gedeutet habe.

Der Arbeitgeber muss ja auch planen können...
 
Naja, wie das mit der "Verpflichtung" aussieht ist glaube ich gesetzlich geregelt oder es steht explizit im Arbeitsvertrag...

Aber wenn du bis morgen krankgeschrieben bist und mit einer Verlängerung rechnest, ists einfach nur fair dem Arbeitgeber mitzuteilen, wies aussieht.
 
Versteh ich jetzt nicht. Du bist krank geschrieben? Hast doch dann eine Krankmeldung über einen best. Zeitpunkt bekommen. Den wollten die wissen. Ich find es nur zu legitim nachzufragen wann man wieder mit dir rechnen kann.
Was du hast musst du denen aber nicht sagen


Ich bin die Woche auch wieder Krank geschrieben und war das vorher schon anderthalb Wochen. Die wissen das ja, weil sie ja die Krankenmeldung haben. Also bis morgen geht die, und da ich Wochenende nicht Arbeiten muss geh ich ja erst wieder am Montag zum Arzt.
 
Dann sag das doch auch so dem Arbeitgeber, wo ist das Problem?;)
Was du hast, mußt du nicht sagen.
 
dann kannst doch sagen, dir gehts immernoch nicht gut und vorraussichtlich wirst du auch am Montag noch nicht einsatzfähig sein...

ich verstehe ehrlich gesagt, das Problem net :verwirrt:
 
Und warum kannst du denen das nicht sagen? Oder möchtest das nicht sagen?

Die möchten doch nur wissen ob du am MO wiederkommst. Ein fehlender Arbeitnehmer ist immer Mist, grade wenn viel zu tun ist. Die müssen doch auch planen
 
Naja, da solltest du deinem Arbeitgeber aber schon sagen können, ob du zur Arbeit erscheinst oder nicht, denn wenn du heute schon weisst, dass du Montag eh nicht hin kommen wirst, kannst du das doch so auch direkt sagen, oder?
Mit der entsprechenden Begründung dir geht es gesundheitlich immer noch nicht besser und du wirst am Montag somit nochmals zum Arzt gehen für eine Folgekrankschreibung. Was ist daran denn so schlimm :verwirrt:

Also mein Arbeitgeber (und auch meine Kollegen die meine Vertretung machen) müssten das schon wissen und ich finde die Frage, ob man mit dir auf der Arbeit rechnen kann, eigentlich nur legitim.
 
Was genau Dir fehlt musst Du dem Arbeitgeber nicht mitteilen - aber es wäre einfach nur fair und nett wenn Du ihnen sagst das Du heute für den Montag "schwarz" siehst...

Mal abgesehen davon finde ich sowas einfach auch wichtig für die Arbeitskollegen ;) Ich war gerade zwei Tage krank und für mich ist es selbstverständlich das ich ihnen Bescheid gegeben hab ab wann ich komme, etc.
 
Wenn du eh am Montag zum Arzt gehst, kannst du es deinem Arbeitgeber, egal wie zufrieden oder unzufrieden du dort bist doch auch mitteilen. Somit hat der Arbeitgeber für Montag schon mal Planungssicherheit.
Es gibt sicherlich Fälle, in denen es einem über Nacht schlecht geht und man absolut nicht gehen kann. In deinem Fall ist es absehbar, also wo ist dein Problem?

Je öfter sich dein Arbeitgeber über dich ärgert, umso besch..... wird irgendwann z. B. mal ein Zeugnis ausfallen. Vielleicht bist du auch mal drauf angewiesen, dass er dir Zugeständnisse macht. Warum sollte er, wenn du es auch nicht tust?

Du musst allerdings nicht mitteilen was du hast. Andererseits: Warum soll man nicht sagen, dass man ne Erkältung hat oder what ever?
 
Hast du denn ärger das du dich nicht traust,liest sich irgendwie so.Sonst ist es doch kein Problem kurz bescheid zu sagen.
 
Ich finds allein nur schon den Kollegen gegenüber fair sich zu melden und das zu sagen.
Würde ich so handeln und nichts sagen, Montag direkt wieder zum Arzt gehen und dann halt doch wieder krank sein, wär hier echt ne mehr als miese Laune.
Die Kollegen (und auch der Chef) rechnen ja mit der Rückkehr des Mitarbeiters wenn der nicht rechtzeitig (und das wäre für mich in der Vorwoche) eine weitere Info gibt, dass er in der Folgewoche dann doch nicht arbeiten kommen kann.

Ich glaub würd ich so handeln würd ich mich sicher bald zu einem Gespräch beim Vertriebschef einfinden dürfen, mit entsprechendem Ausgang!
 
Es ist aber auch kein Problem, morgen schon zum Arzt zu gehen und die Krankmeldung verlängern zu lassen wenn es dir nicht gut geht, dann kannst du morgen schon Bescheid geben
 
Ok danke für die Antworten.

Dann werde ich morgen mal meinen Hintern bewegen und zum Arzt maschieren.
:hallo:
 
Dann würd ich heute in der Firma anrufen und denen das sagen!
Aus bereits genannten Gründen.
 
Was hast du denen denn am Telefon vorhin gesagt? Dass du dich nochmal meldest? Wenn dann würde ich morgen nach dem Arzttermin anrufen...
 
Was hast du denen denn am Telefon vorhin gesagt? Dass du dich nochmal meldest? Wenn dann würde ich morgen nach dem Arzttermin anrufen...


Ich habe noch nichts gesagt nur das ich es nicht weiß und die von der Firma meinte, ja hmm ist ja meine Chefin irgendwie, dass ich mich halt dann morgen noch mal melden soll.
Da sie heute eh noch keinen erreicht hat, ist ja Zeitarbeit.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Bin ich verpflichtet Auskunft zu geben?“ in der Kategorie „Off-Topic“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

G
In Schufa-Hausen vermutlich.;)
Antworten
19
Aufrufe
848
helki-reloaded
helki-reloaded
L
vielleicht wendest du dich mit deinem anliegen einfach mal an einen anwalt. und wiedermal sei hier lars weidemann von hund und halter geannt...
Antworten
4
Aufrufe
1K
deti
Yannik
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
0
Aufrufe
488
Yannik
A
ohne euch hier aus dem OT vertreiben zu wollen, aber hat die Frau die Wohnung jetzt bekommen und falls ja mit oder ohne Photo? (sorry wenn das schon geklärt wurde, hab aber keine Lust mich durch 3 seiten "wie kann man nur ein Photo von sich an Fremde weitergeben?" zu wühlen... ;))
2 3
Antworten
40
Aufrufe
5K
alphatierchen
alphatierchen
A
Die beabsichtigte Verwendung als "Diensthund" (sofern noch nicht als solcher ausgebildet) wird nicht als berechtigtes Interesse gewertet. Dafür täte es ein Schäferhund nämlich auch.
Antworten
3
Aufrufe
694
Hovi
Zurück
Oben Unten