Tach die 2.
dpa. Mannheim. Der Verwaltungsgerichthof (VGH) Baden-
Württemberg hat die von der Landesregierung angeordnete
Zwangssterilisation oder -kastration von Kampfhunden vorerst
gestoppt! Die übrigen Teile der Kampfhundeverordnung
bleiben zunächst in Kraft, bis der VGH endgültig über den
Normenkontrollantrag eines Züchters gegen die Kampfhundeverordnung
entschieden hat. Das teilten die Mannheimer Richter am Donnerstag
mit. Der Mann argumentiert, dass die Kampfhundeverordnung
gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt, weil
bestimmte Hunderassen in der Verordnung von vorherein als
gefährlich gelten, andere aber nicht (Az: 1S1763/00).
Quelle: Handelsblatt vom 22.12.00
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Hoffentlich reicht das.
Kai