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Irish

KSG-Ösitante™
Frankfurt:
Ein Deutscher der im Haus eines Bekannten versucht hatte dessen Rottweiler zu streicheln und von dem ihn unbekannten Hund
in den Arm gebissen wurde,trägt wegen "zu grosser Vertrauensseligkeit zumindest eine Teilschuld an seiner Verletzung.Das entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt

Aus der neuen Kronen zeitung von 24.01.2001







Servus und Baba
LG Irish
 
Hallo Irish,

kannst Du mir bitte das Aktenzeichen des Gerichtsurteils raussuchen?

Danke und viele Grüße
watson
 
Hi Merlin,

aus der Frankfurter Rundschau:

Wer sich einem fremden Hund zu vertrauensselig nähert und dann gebissen wird, ist zumindest teilweise selbst schuld. Dies Entschied das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) in einem Urteil. Nach Auffassung der Richter muß das "Opfer" in diesem Fall daher mindestens 50% seines Schadens selbst tragen. Der Kläger hatte beim Besuch in Haus eines Bekannten versucht, dessen Rottweiler zu streicheln. das Tier war ihm bis dahin völlig fremd und biss ihn in den Arm.
Das Gericht wies mit seinem in der Zeitschrift OLG-Report veröffentlichten Urteil die Berufung eines Klägers gegen ein Urteil des Landgerichts Hanau zurück.
Die Vorinstanz hatte dem Kläger nach dem Hundebiss lediglich 50 Prozent des ihm entstandenen Schadens als erstattungsfäig zugebilligt. Das OLG befand, der Läger sei nicht das Opfer eines für ihn unbeherrschbaren Situation geworden, sondern habe sich durch sein Verhalten freiwillig der Gefahr ausgesetzt.
AZ 7 U 91/99

Liebe Grüße

Beckersmom
 
))) solche richter geben mir doch glatt zumindest teilweise mein vertrauen in unser rechtssystem zurück.
 
Das war sicherlich ein netter Bekannter. Lässt ihn den Hund streicheln, obwohl dieser bissig ist?
Ich nehme mal an, es handelt sich hier nur um einen Versicherungsfall, die Versicherung kneifft jetzt und will nur die Hälfte bezahlen, wie üblich halt.
Gruss
Namibia
 
ja, kann sein namibia, aber wenn sich eine solche rechtsprechung durchsetzen würde wäre das fabelhaft. wie oft kommt es vor, daß leute gebissen werden weil sie zu einem fremden hund hingegangen sind bei dem sie nichts zu suchen hatten. und das vielleicht auch noch von hinten oder mit jeder menge lärm und ähnliches. bis jetzt war da dann immer noch der hundehalter schuld und nicht der depp der ohne erlaubnis zu dem hund hingegangen ist.
 
Genau, Solveig, ich hoffe auch, daß sich das durchsetzt. Mir ist es gestern erst wieder passiert: 23.00 Uhr, Gassi gehen, da kam von hinten ein Jogger. Ich habe ihn erst bemerkt, als er zum überholen ansetzte und meine Hündin hat sich tierisch erschrocken und gebellt. Und wer hat den vorwurfsvollen Blick abbekommen? Wer wäre Schuld gewesen, wäre was passiert?? Ich kann mich doch im Dunkeln nicht lautlos "anschleichen"! Wäre der Jogger stehengeblieben, hätte ich ihm das auch gesagt!




Marion, Tau & Tiptoe
 
Hi Sovleig und Marion

Ich muss euch Recht geben. Meine Äusserung war unüberlegt und falsch. Wir wissen nicht genau was passiert ist, vielleicht wollte ihn der Hundehalter auch vom streicheln abhalten. Das ist ziemlich wahrscheinlich, sonst wäre das Urteil anders ausgefallen.
Ich hoffe auch das sich diese Rechtssprechung durchsetzen kann.

Viele Grüsse
Namibia
 
tja marion *seufz* in den augen der nichthundehalter sind wir doch grundsätzlich an allem schuld. *seufz*
ich hoffe wirklich, daß sich dieses urteil durchsetzt. hoffentlich geht der typ nicht in berufung. sonst wird dieses mal wirklich vernünftige urteil wieder mal nicht bestätigt. *seufz*
 
Hallo Leute,
muss ich irgendwie wieder daran denken, dass bei uns meistens die Opfer schuld sind, .... so wie Frauen selbst schuld sind, wenn sie vergewaltigt werden, sind halt auch die Hundehalter schuld, wenn irgendwer meint, er muss jeden fremden Hund ohne Nachfrage antatschen.

Samaya
 

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