Unterm Dach mit Hund und Katze
Wann tierische Gefährten mit in die Mietwohnungen einziehen dürfen
Es gibt kein Gesetz, das Tiere in Mietwohnungen erlaubt oder verbietet. Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht. Die Klausel
„Das Halten von Haustieren ist generell untersagt“, ist unwirksam (BGH VIII ZR 10/92). Für Kleintiere wie Goldhamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Schildkröten und Zierfische benötigen Mieter keine Genehmigung. Ausnahmen sind Frettchen, da sie erheblichen Gestank verursachen. Gleiches gilt für Papageien. Ihre lautstarken Schreie können Nachbarn belästigen.
Für Hunde und Katzen benötigen Mieter das Okay vom Vermieter. Vierbeinige Helfer, auf die ihre Besitzer angewiesen sind (zum Beispiel Blindenhunde), sind dagegen immer erlaubt.Vermieter können solche tierischen Gefährten ablehnen, die andere Bewohner gefährden – zum Beispiel Kampfhunde (LG Nürnberg-Fürth 7 S 3264/90), giftige Schlangen oder Spinnen.
Für alle tierischen Bewohner gilt: Hinterlassen sie Schäden wie verschmutzte und zerkratzte Teppiche oder zerfressene Kabel müssen Besitzer für die Reparaturen aufkommen.
Wann tierische Gefährten mit in die Mietwohnungen einziehen dürfen
Es gibt kein Gesetz, das Tiere in Mietwohnungen erlaubt oder verbietet. Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht. Die Klausel
„Das Halten von Haustieren ist generell untersagt“, ist unwirksam (BGH VIII ZR 10/92). Für Kleintiere wie Goldhamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Schildkröten und Zierfische benötigen Mieter keine Genehmigung. Ausnahmen sind Frettchen, da sie erheblichen Gestank verursachen. Gleiches gilt für Papageien. Ihre lautstarken Schreie können Nachbarn belästigen.
Für Hunde und Katzen benötigen Mieter das Okay vom Vermieter. Vierbeinige Helfer, auf die ihre Besitzer angewiesen sind (zum Beispiel Blindenhunde), sind dagegen immer erlaubt.Vermieter können solche tierischen Gefährten ablehnen, die andere Bewohner gefährden – zum Beispiel Kampfhunde (LG Nürnberg-Fürth 7 S 3264/90), giftige Schlangen oder Spinnen.
Für alle tierischen Bewohner gilt: Hinterlassen sie Schäden wie verschmutzte und zerkratzte Teppiche oder zerfressene Kabel müssen Besitzer für die Reparaturen aufkommen.